…Bindung ist der Zinsenbescheid allerdings nicht (mit Aussicht auf Erfolg) mit der Begründung anfechtbar, der maßgebende Einkommensteuer-(Körperschaftsteuer-)bescheid sei inhaltlich rechtswidrig. Erweist sich der genannte Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und wird er entsprechend abgeändert (oder aufgehoben), so wird diesem Umstand mit einem an den…
…Wegen dieser Bindung ist der Zinsenbescheid nicht (mit Aussicht auf Erfolg) mit der Begründung anfechtbar, der maßgebende Einkommensteuerbescheid sei inhaltlich rechtswidrig. Erweist sich der Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und wird er entsprechend abgeändert, so wird diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid gebundenen Zinsenbescheid Rechnung…
…Wegen dieser Bindung ist der Zinsenbescheid nicht (mit Aussicht auf Erfolg) mit der Begründung anfechtbar, der maßgebende Einkommensteuerbescheid sei inhaltlich rechtswidrig. Erweist sich der Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und wird er entsprechend abgeändert (oder aufgehoben), so wird diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid (Aufhebungsbescheid…
…Wegen dieser Bindung ist der Zinsenbescheid nicht (mit Aussicht auf Erfolg) mit der Begründung anfechtbar, der maßgebende Körperschaftsteuerbescheid sei inhaltlich rechtswidrig. Erweist sich der Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und wird er entsprechend abgeändert (oder aufgehoben), so wird diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid (Aufhebungsbescheid…
…sind. Wegen dieser Bindung ist der Zinsenbescheid nicht (mit Aussicht auf Erfolg) mit der Begründung anfechtbar, der maßgebende Körperschaftsteuerbescheid sei inhaltlich rechtswidrig. Erweist sich der Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und wird er entsprechend abgeändert (oder aufgehoben), so wird diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid …
…sind. Wegen dieser Bindung ist der Zinsenbescheid nicht (mit Aussicht auf Erfolg) mit der Begründung anfechtbar, der maßgebende Körperschaftsteuerbescheid sei inhaltlich rechtswidrig. Erweist sich der Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und wird er entsprechend abgeändert (oder aufgehoben), so wird diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid …
… 205 Abs. 1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen (Abs. 3) nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, für den Zeitraum ab 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruchs…
… 205 Abs. 1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen (Abs. 3), nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, für den Zeitraum ab 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruchs…
…welchen Vorschreibungen die in den genannten Stammabgabenbescheiden ausgewiesenen Nachforderungen (Differenzbeträge) zugrunde liegen. Die innerhalb verlängerter Rechtsmittelfrist eingebrachte Berufung, die sich sowohl gegen die Einkommensteuerbescheide für 2000 und 2001 als auch gegen weitere im Anschluss an die Außenprüfung ergangene Sachbescheide als auch gegen die Anspruchszinsenbescheide für…
…jedoch findet eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Stammabgabenbescheides im Verfahren über die Anspruchszinsen nicht statt. Vielmehr ist der Zinsenbescheid an die Höhe der im Bescheidspruch des Einkommensteuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung gebunden. Wegen dieser Bindung muss der Berufung gegen den Zinsenbescheid der Erfolg versagt bleiben. Sollte sich…
…Eine Änderung des ursprünglichen Zinsenbescheides sei nicht vorgesehen. Die inhaltliche Rechtswidrigkeit des Stammabgabenbescheides sei jedoch auf Grund der Bindung an diesen nicht geeignet, die Rechtswidrigkeit des Zinsenbescheides darzutun. Der Bw. werde daher aufgefordert, seine Einwendungen gegen den Anspruchszinsenbescheid zu konkretisieren. Obiger Ergänzungsvorhalt wurde vom Bw…
…ursprünglichen Zinsenbescheides sei nicht vorgesehen. Die inhaltliche Rechtswidrigkeit des Stammabgabenbescheides sei jedoch auf Grund der Bindung an diesen nicht geeignet, die Rechtswidrigkeit des Zinsenbescheides darzutun. Der Bw. würde daher aufgefordert werden, seine Einwendungen gegen den Anspruchszinsenbescheid zu konkretisieren. Obiger Ergänzungsvorhalt wurde vom Bw. nicht beantwortet. …
…abgewiesen: Ein Zinsenbescheid sei wegen der Bindung an den Stammabgabenbescheid (hier Einkommensteuerbescheid 2005) nicht einmal mit der Begründung erfolgreich anfechtbar, der maßgebliche Stammabgabenbescheid sei inhaltlich rechtswidrig (vgl. Ritz, BAO-Kommentar³, § 205 Tz 34 ff). Erweise sich der genannte Stammabgabenbescheid als unrichtig und werde er entsprechend…
…an. Mit Berufungsvorentscheidung vom 10. Jänner 2007 wies das Finanzamt die Berufung als unbegründet ab und führte im Wesentlichen aus, wegen der Bindung an den Stammabgabenbescheid könne ein Zinsenbescheid nicht mit der Begründung angefochten werden, der maßgebliche Stammabgabenbescheid sei inhaltlich rechtswidrig. Erweise sich der Stammabgabenbescheid…
…der Stammabgabenbescheid rechtswidrig wäre. Aus der Konzeption des § 205 BAO folgt, dass jede Nachforderung bzw. Gutschrift gegebenenfalls einen weiteren Anspruchszinsenbescheid auslöst. Dies bedeutet, dass dann, wenn sich der Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig erweist und entsprechend abgeändert oder aufgehoben wird, diesem Umstand mit einem an den…
…der Stammabgabenbescheid rechtswidrig wäre. Aus der Konzeption des § 205 BAO folgt, dass jede Nachforderung bzw. Gutschrift gegebenenfalls einen weiteren Anspruchszinsenbescheid auslöst. Dies bedeutet, dass dann, wenn sich der Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig erweist und entsprechend abgeändert oder aufgehoben wird, diesem Umstand mit einem an den…
…der Stammabgabenbescheid rechtswidrig wäre. Aus der Konzeption des § 205 BAO folgt, dass jede Nachforderung bzw. Gutschrift gegebenenfalls einen weiteren Anspruchszinsenbescheid auslöst. Dies bedeutet, dass dann, wenn sich der Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig erweist und entsprechend abgeändert oder aufgehoben wird, diesem Umstand mit einem an den…
…der Stammabgabenbescheid rechtswidrig wäre. Aus der Konzeption des § 205 BAO folgt, dass jede Nachforderung bzw. Gutschrift gegebenenfalls einen weiteren Anspruchszinsenbescheid auslöst. Dies bedeutet, dass dann, wenn sich der Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig erweist und entsprechend abgeändert oder aufgehoben wird, diesem Umstand mit einem an den…
…der Stammabgabenbescheid rechtswidrig wäre. Aus der Konzeption des § 205 BAO folgt, dass jede Nachforderung bzw. Gutschrift gegebenenfalls einen weiteren Anspruchszinsenbescheid auslöst. Dies bedeutet, dass dann, wenn sich der Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig erweist und entsprechend abgeändert oder aufgehoben wird, diesem Umstand mit einem an den…
…als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft). Tritt Säumnis ein, besteht für den Säumniszuschlagsbescheid eine zwingende rechtliche Bindung an den vorgelagerten Stammabgabenbescheid (im vorliegenden Fall: den Umsatzsteuerbescheid). Die Verhängung eines Säumniszuschlages setzt weiters nur den formellen Bestand einer Abgabenschuld und nicht die Rechtskraft…