…richtig, dass bei der Herstellung von Fotokopien der Dienstleistungsanteil überwiege und dass das Papier auf welches der geistige Inhalt übertragen würde, nur die Funktion eines Transportmittels habe. Isoliert betrachtet stehe generell beim Binden von Büchern und Dissertationen der Leistungsanteil (Arbeits- und Maschinenleistung) im Vordergrund. Die…
…UStG 1972 und 1994 übernommen wurde, nach Absicht des Gesetzgebers (entsprechend den Gesetzesmaterialien ) nicht nur die Buchhändler, sondern auch die mit der Bücherherstellung beschäftigten Gewerbetreibenden von der Begünstigung umfasst sein sollten ("... diejenigen, die durch das Binden bzw. Einband das herstellen, was man nach der Verkehrsauffassung…
…Die Vertragserfüllung ist von der Rückzahlung der Kaution völlig verschieden, die vom Bw diesbezüglich vertretene Rechtsansicht verfehlt. Mit Schriftsatz vom 12.09.2011 trägt der Bw vor, dass ein Autor die Kaution auch dadurch zurückerhalten hat, wenn dieser vom Bw anstatt Geld die Bücher erhält…
… OGH vom 27.5.1988, 3Ob61/88). Für die Lebensgemeinschaft sprechen neben den in der Berufungsentscheidung RV/4468-W/02 angeführten Gründen weiters folgenden niederschriftlich gemachten Aussagen der EK: "Der Bw plant die Bücher auch selbst zu binden, sobald wir zu Geld kommen" (Niederschrift vom…
…nicht mehr. Die von Bw erbrachten Leistungen werden wie folgt umschrieben: Lektoratstätigkeit, Organisation von Druck bei einer Wiener Firma und Binden in Ungarn, sodann Verbringung der Bücher von Ungarn nach Österreich persönlich per Bahn ohne Stellung an der Grenze unter Umgehung der Eingangsabgaben, Verkauf der…
…und Verwerten von Patenten, Lizenzen und Urheberrechten unter Ausschuss jeder den Patenanwälten vorbehaltenen Tätigkeit." Die Bw verwaltet und verwertet Urheberrechte, indem sie private Auftraggeber bei der Formulierung und Gestaltung ihrer Biografien unterstützt, dann Bücher mit dem Inhalt dieser Biografien extern drucken und binden lässt und…
…B. sei im Jahr 1997 auf mündlicher Basis erfolgt. Die Firma B. sei die größte Buchbinderei Österreichs. In W. würden industrielle Bindungen (Massenwaren) und in H. harte Binden (Bücher) erzeugt. Die Kunden der Firma seien Druckereien, Verlage, Werbeagenturen, Warenversandhäuser, Reiseveranstalter und viele andere mehr. Um…
…könne. Die an Herrn C in Geldmittel geflossenen Zahlungen befinden sich im Promillbereich zu den von Herrn C dem Bw in Rechnung gestellten Beträgen. Eigentlich hätte der Bw Herrn C gar keine Geldmittel als Zahlung geben müssen, sondern hätte alles mit Büchern bezahlen können, doch…
…zur Kalkulation und zum Verkauf vorgelegt worden seien. Es sei insbesondere dargelegt worden, wie viele Schnittblumen für das Binden von Kränzen und Gestecken nötig seien. Die Zahl der verkauften Gebinde und Kränze innerhalb einer Periode sei durchaus nachvollziehbar. Weiters seien die einzelnen Eingangsrechnungen auf einzelne…
…Beilage angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) ist Magister der Pharmazie und arbeitet in einer Krankenhausapotheke. Im Rahmen ihrer nichtselbständigen Tätigkeit machte sie in den Einkommensteuererklärungen 2002 bis 2004 Seminare, Bücher und Beiträge zu Berufsverbänden und Interessensvertretungen…
Für die Lebensgemeinschaft sprechen neben den in der Berufungsentscheidung RV/4468-W/02 angeführten Gründen weiters folgenden niederschriftlich gemachten Aussagen der EK: "Der Bw plant die Bücher auch selbst zu binden, sobald wir zu Geld kommen" (Niederschrift vom 24.5.2004), "Ich will, dass meine…
…Ansatz zu bringen, der auch zukünftige Wertsteigerungen von Grund und Boden sowie Gebäude beinhaltet. Leasingfirmen seien im Gegenteil gerade bei solch individuellen, nicht zentrumsnahen Objekten bemüht, die Leasingnehmer möglichst langfristig zu binden und das Verwertungsrisiko bei Ende des Leasingvertrages möglichst zu minimieren. In vielen solchen…
…dass sich die Seminarkosten in Höhe von 2.944,00 € wie folgt zusammensetzten: Wahrnehmung (100,00 €), "Menschen begeistern" (100,00 €), "Eventmanagement" (35,00 €) sowie "NLP-Trainer" (2.710,00 €). Weiters wurden die Kosten für Bücher und die sonstigen Aufwendungen aufgegliedert…
…wurde, weshalb zu weiteren Ausführungen und Judikatur auf die genannte Berufungsentscheidung verwiesen werden kann. Für die Lebensgemeinschaft sprechen neben den in der Berufungsentscheidung vom 5.7.2004 angeführten Gründen weiters folgenden niederschriftlich gemachten Aussagen der Partei: "LP plant die Bücher auch selbst zu binden, sobald…
…von Wohneinheiten durch die C-AG (zweimal in Form von Reihenhäusern, einmal Errichtung eines Doppelwohnhauses) gekommen. Weitere Erhebungen bzw. Überprüfungen zu den obigen Feststellungen seien eingeleitet worden. Laut telefonischer Auskunft des Finanzamtes Baden, bei dem Herr X erfasst sei, seien die Erträge aus Buchhandel (Büchernest…
…mit Rechtsprechungshinweisen); die vom Fruchtnießer abgeschlossenen Mietverträge binden den Eigentümer über die Dauer des Fruchtgenußrechtes hinaus (vgl. SZ 57/155 mwN). Die durch den vorliegenden Vertrag erlangte Rechtsstellung des Beschwerdeführers unterscheidet sich von der eines Fruchtnießers, dessen Recht im Grundbuch einverleibt wurde, im wesentlichen nur…
…2000 beschlossenen, mir (uns) ausgehändigten und somit mir (uns) bekannten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe (AAB). Ferner bilden die von der Kammer der Wirtschaftstreuhänder herausgegebenen Honorargrundsätze für Wirtschaftstreuhandberufe in der jeweiligen Fassung die Basis der Honorarverrechnung, sofern nichts anderes vereinbart ist. Ich (Wir) anerkenne(n), dass…
…einem vorsätzlich begangenen Finanzvergehen die Selbstanzeige anlässlich einer finanzbehördlichen Nachschau, Beschau, Abfertigung oder Prüfung von Büchern oder Aufzeichnungen nicht schon bei Beginn der Amtshandlung erstattet wird. Abs. 5 Die Selbstanzeige wirkt nur für den Anzeiger und für die Personen, für die sie erstattet wird. Darlegung…
…begangenen Finanzvergehen die Selbstanzeige anläßlich einer finanzbehördlichen Nachschau, Beschau, Abfertigung oder Prüfung von Büchern oder Aufzeichnungen nicht schon bei Beginn der Amtshandlung erstattet wird. (4) [nicht relevant] (5) Die Selbstanzeige wirkt nur für die Personen, für die sie erstattet wird. § 29 FinStrG [in der vom…
…c) wenn bei einem vorsätzlich begangenen Finanzvergehen die Selbstanzeige anlässlich einer finanzbehördlichen Nachschau, Beschau, Abfertigung oder Prüfung von Büchern oder Aufzeichnungen nicht schon bei Beginn der Amtshandlung erstattet wird. Gemäß § 4 Abs. 2 FinStrG richtet sich die Strafe nach dem zur Zeit der Tat geltenden…