…Einkommensteuergesetzes für den Zeitraum 1. Jänner 2001 bis 31. Jänner 2001 auszustellen. Durch den gleichzeitigen Bezug von zwei lohnsteuerpflichtigen Einkünften für den Zeitraum 24. September 2001 bis 30. September 2001-wenn auch nur von einer Woche- ist nach § 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988…
…6 vom 15. November 2004 verwiesen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 11. Juli 2005 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. Begründend wurde ausgeführt, dass bei einem gleichzeitigen Bezug von zwei oder mehreren lohnsteuerpflichtigen Einkünften, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert werden würden, ein Pflichtveranlagungstatbestand gegeben sei (Fa. B…
…im September neben dem laufenden Arbeitslohn auszubezahlenden sonstigen Bezug ausschließlich aus dem im Juli und August bestehenden Arbeitsverhältnis resultierte und daher auch diesen Lohnzahlungszeiträumen zuzurechnen ist. Insofern kam es im September 2007 nicht zum gleichzeitigen Bezug von zwei lohnsteuerpflichtigen Einkünften. Da somit kein Grund für…
…Beurteilung: § 41 Abs.1 Z 2 EStG 1988 idF BGBl. 1996/201 bestimmt: "Sind im Einkommen lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten, so ist der Steuerpflichtige zu veranlagen, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind…
…Berufungswerberin für den Zeitraum 1.4.2007 bis 10.7.2007 von zwei bezugsauszahlenden Stellen gleichzeitig lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert worden seien. Durch den gleichzeitigen Bezug von zwei lohnsteuerpflichtigen Einkünften für den Zeitraum 1.4.2007 bis 10.7.2007 sei…
…von der Firma A eine Urlaubsabfindung bzw. eine Urlaubsentschädigung erhalten. Auf Grund des vorliegenden Sachverhaltes hat der Bw. für den Zeitraum 13. 12. 2005 bis 16. 12. 2005 von zwei Arbeitgebern gleichzeitig lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden. Durch den gleichzeitigen Bezug…
…öS-Grenze; 2001: zeitweise gleichzeitiger Bezug von zwei lohnsteuerpflichtigen Einkünften (vgl abgedruckte Lohnzettel am Ende des angefochtenen Bescheides). Wegen dieser Erfüllung des Veranlagungstatbestandes des § 41 Abs 1 Z 2 EStG 1988 erweist sich im Übrigen die angefochtene Festsetzung von Einkommensteuervorauszahlung als dem Grunde nach von §…
…Dezember 2003 von zwei Arbeitgebern (O. S.-genossenschaft und M.E.) gleichzeitig lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden. Durch den gleichzeitigen Bezug von zwei lohnsteuerpflichtigen Einkünften für den Zeitraum 15. Dezember 2003 bis 17. Dezember 2003 - wenn auch nur von 3 Tagen…
…die Regeln des § 41 Abs 1 EStG 1988 über die Pflichtveranlagung maßgebend. Von den betreffenden fünf Tatbeständen - Z 1 (>10.000 öS bzw. >730 € andere als lohnsteuerpflichtige Einkünfte), - Z 2 (zumindest zeitweise gleichzeitig zwei lohnsteuerpflichtige Einkünfte) - Z 3 (Bezüge gemäß § 69 Abs 2, 3…
…Einkommen lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten, so ist der Steuerpflichtige zu veranlagen, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind" (BGBl. 1996/201 ab 1996). Zweck dieser Veranlagung ist die gemeinsame Erfassung der Bezüge aus…
…oder nicht bzw., ob die festgesetzte Einkommensteuer richtig berechnet wurde oder nicht. Bei Vorliegen von lohnsteuerpflichtigen Einkünften ist gemäß § 41 Abs. 1 Z 2 EStG ein Pflichtveranlagungstatbestand für das jeweilige Kalenderjahr gegeben, wenn ein gleichzeitiger Bezug von zwei oder mehreren lohnsteuerpflichtigen Einkünften, die beim Lohnsteuerabzug…
…EStG idgF hat der Steuerpflichtige auf die Einkommensteuer Vorauszahlungen zu leisten. Für Lohnsteuerpflichtige sind die Vorauszahlungen nur in den Fällen des § 41 Abs 1 Z 1 und 2 im Kalenderjahr zumindest gleichzeitiger Bezug von zwei oder mehreren lohnsteuerpflichtigen Einkünften, die beim Lohnsteuerabzug gesondert besteuert wurden…
…Begründend wurde ausgeführt, dass gemäß § 41 Abs. 1 Z 2 EStG bei Vorliegen von zumindest zeitweise gleichzeitigem Bezug von zwei oder mehreren lohnsteuerpflichtigen Einkünften im Kalenderjahr, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, ein Pflichtveranlagungstatbestand gegeben sei. Ersatzleistungen für nicht verbrauchten Urlaub seien im Sinne des…
…rechtliche Frage, ob bei einer derartigen Konstellation ein Pflichtveranlagungstatbestand vorliegt oder nicht. Bei Vorliegen von lohnsteuerpflichtigen Einkünften ist gemäß § 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 dann ein Pflichtveranlagungstatbestand für das jeweilige Kalenderjahr gegeben, wenn ein gleichzeitiger Bezug von zwei oder mehreren lohnsteuerpflichtigen Einkünften, die…
…Berufungsvorentscheidung vom 3. August 2004 als unbegründet ab. Bei gleichzeitigem Bezug von zwei oder mehreren lohnsteuerpflichtigen Einkünften sei eine Zurückziehung der Arbeitnehmerveranlagung nicht möglich. Da der Berufungswerber im Kalenderjahr 2003 Bezüge aus dem Insolvenzausgleichsfonds erhalten habe, handle es sich um eine Pflichtveranlagung, deren Zurückziehung nicht…
…gestellt der Antrag auf Abänderung des Einkommensteuerbescheides auf richtigerweise € 1.384,--." Die abweisende Berufungsvorentscheidung wurde mit nachstehender Begründung erlassen: "Bei gleichzeitigem Bezug von zwei oder mehreren lohnsteuerpflichtigen Einkünften, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert werden, ist eine Pflichtveranlagung durchzuführen. Dabei werden alle Einkünfte zusammen gerechnet…
…1988 (zumindest zeitweise gleichzeitiger Bezug von zwei oder mehreren lohnsteuerpflichtigen Einkünften im Kalenderjahr, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden) gegeben ist - im Rahmen der Veranlagung erfasst, dann besteht im Veranlagungsverfahren keine Bindung an die Ergebnisse eines Lohnsteuerverfahrens; die Einkommensteuerveranlagung ist vielmehr von einem Lohnsteuerverfahren unabhängig…
…nachstehendem Inhalt übermittelt: "Bei Vorliegen von lohnsteuerpflichtigen Einkünften ist in den folgenden Fällen ein Pflichtveranlagungstatbestand für das jeweilige Kalenderjahr gegeben: - andere Einkünfte von mehr als 730 Euro, - gleichzeitiger Bezug von zwei oder mehreren lohnsteuerpflichtigen Einkünften, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, - Zufluss von Bezügen gemäß …
…erwogen: Bei Vorliegen von lohnsteuerpflichtigen Einkünften ist gemäß § 41 Abs. 1 EStG eine Pflichtveranlagung ua. dann vorzunehmen, wenn Bezüge aus einer gesetzlichen Kranken- oder Unfallversorgung zugeflossen sind. Im gegenständlichen Fall hat die Bw. im Jahr 2004 neben lohnsteuerpflichtigen Einkünften aus zwei Dienstverhältnissen auch Krankengeld sowie…
…EStG 1988 zu veranlagen, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind. Strittig ist, ob die dem Bw. seit August 2002 zufließende Zusatzpension, die er von seinem früheren Arbeitgeber erhält, mit seinen Pensionseinkünften…