…eine Rechnung im Sinn des § 11 UStG gelegt wird. Auf Grund des Erfordernisses der Übereinstimmung tatsächlich gelieferter und in der Rechnung ausgewiesener Ware steht der Vorsteuerabzug so lange nicht zu, als die in der Rechnung gewählte Bezeichnung des Liefergegenstandes eine solche Vorstellung vom Liefergegenstand hervorruft…
…zu versagen. Die dort genannten Besonderheiten treffen nämlich auch auf die gegenständliche Rechnung zu. So wäre, unterstellte man eine tatsächliche Lieferung des fakturierten Holzes, die Geschäftsabwicklung ebenfalls als ungewöhnlich zu bezeichnen, weil es wirtschaftlich nicht nachvollziehbar wäre, warum die F-GmbH das Holz nicht direkt…
…einerseits und großzügige Auflegungen durch die BAO hinsichtlich der nicht vollständigen Bezeichnung der Fa. der Bw. als Bescheidadressaten wird hingewiesen, dass lt. st. Rspr. des VwGH eine unrichtige Bezeichnung des Bescheidadressaten unbeachtlich ist, wenn nach der Verkehrsauffassung kein Zweifel an der Identität des Empfängers besteht…
…Diese Verkäufe (1994 an KGM, 1995 an AP und RG sowie 1999 an SS) wurden durch Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes rückgängig gemacht. Nach Ansicht der Finanzverwaltung liegt aufgrund eines überhöht ausfakturierten Kaufpreises keine Übereinstimmung zwischen der gelieferten und der in Rechnung gewählten Bezeichnung des Liefergegenstandes vor…
…dieselbe Kategorie wie "die KGM einzuordnen sind, spricht dafür, dass auch an AP und RG nie die Lieferung der Gasthauseinrichtung beabsichtigt war und auch nicht erfolgte. Unstrittig ist, dass (abgesehen von der Bezeichnung des Liefergegenstandes) die übrigen Voraussetzungen des § 11 Abs. 1 UStG 1994 vorliegen…
…Neben der Bezeichnung des ausländischen Abnehmers, welche wie schon ausgeführt nicht gegeben sei, da in den Unterlagen der Bw. immer nur die K. Holdings Ltd. mit der Schweizer Adresse aufscheine, des Liefergegenstandes und dem vereinbarten Entgelt habe der Buchnachweis im Falle der Abholung durch den…
…Übereinstimmung zwischen gelieferter und in der Rechnung ausgewiesener Ware, ist dann nicht erfüllt, wenn die in der Rechnung gewählte Bezeichnung des Liefergegenstandes eine solche Vorstellung vom Liefergegenstand hervorruft, die mit dem tatsächlich gelieferten Gegenstand nicht in Einklang zu bringen ist. Es kommt entscheidend darauf an…
…11 Abs. 1 UStG 1994 (Name und Anschrift des liefernden bzw. leitenden Unternehmers, des Leistungsempfängers, Menge und Bezeichnung des Liefergegenstandes, Tag der Lieferung, das Entgelt und den darauf entfallenden Steuerbetrag) entsprechenden Kaufvertrag vom 12. April 2002 (Bl. 7-10 des Strafaktes) verkaufte der Bf. die…
…in der Rechnung genannte Ware, sondern ein "aliud" geliefert wurde. Nach dem (nur beispielsweise erwähnten) Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 28. Mai 1998, Zl. 96/15/0273 muss die in der Rechnung gewählte Bezeichnung des Liefergegenstandes eine solche Vorstellung vom Liefergegenstand hervorrufen, die mit dem tatsächlich…
…gäbe keine anderen Bezeichnungen. Das Erkenntnis stelle den Rechtssatz auf, dass der Vorsteueranspruch eine Übereinstimmung zwischen gelieferter und in der Rechnung ausgewiesener Ware voraussetze. Diese Voraussetzung sei dann nicht erfüllt, wenn die in der Rechnung gewählte Beschreibung des Liefergegenstandes eines solche Vorstellung vom Liefergegenstand hervorrufe…
…Versendung des Gegenstandes der Lieferung in das Drittland zu verstehen. Im Zusammenhang mit dem Buchnachweis muss gefordert werden, dass eine eindeutige Bestimmung der Gegenstände der Lieferungen ohne schwierige oder zeitraubende Zuordnungskriterien gewährleistet ist. Die Angabe der handelsüblichen Bezeichnung des Liefergegenstandes ist unverzichtbares Element des buchmäßigen…
…lässt allerdings vermuten, dass A sowohl die "Teile" (eine nähere Bezeichnung des Liefergegenstandes fehlt) bestellt als auch die Lieferung der Waren an die bezeichnete Firma in Auftrag gegeben hat. Fest steht auf Grund des Inhaltes dieses Schreibens weiter, dass sich die Firma "Z" schriftlich an…
…der Art und des Inhalts des Geschäfts und insbesondere dem Wert der unter der Sammelbezeichnung erfassten Ware ab (VwGH 23.2.2005, 2001/14/0002). Unter diesen Gesichtspunkten kann die pauschale Bezeichnung der Liefergegenstände als "Einrichtungs-, Möblierungs- und Inventargegenstände" nach Meinung des unabhängigen Finanzsenates nicht…
…erbracht. Name und Anschrift sowie die gültige UID-Nummer seien nachgewiesen, die handelsübliche Bezeichnung der Liefergegenstände und das vereinbarte Entgelt seien aus den gestellten Ausgangsrechnungen ersichtlich und die Versendung sowie der Tag der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet habe die Bw. lückenlos nachweisen können. Dies…
…innergemeinschaftliches Verbringen setzt nicht unbedingt eine Betriebsstätte des Unternehmers in dem anderen Mitgliedstaat voraus und liegt beispielsweise auch dann vor, wenn die Waren im Bestimmungsland verkauft werden sollen. In Abgrenzung zur innergemeinschaftlichen Lieferung darf bei Transportbeginn der Abnehmer des Liefergegenstandes aber noch nicht feststehen (Nieskens…
…dass die Prüferin in ihrer rechnerischen Darstellung der Vorsteuer laut Bericht Tz 16 andere Beträge ansetzte als bei ihrer Berechnung des Privatanteils laut Tz 17. | Vorsteuerkorrektur laut Prüferin für Voyager: | 1999 | 2000 | 2001 | | S | S | S |…
…der Bezeichnung und Angabe der Menge auf den Palettenplätzen in Zusammenhang mit der Rechnung vom 16. 12. 1996 spezifiziert worden sind, bis zum Abruf nicht mehr ausgetauscht worden seien und 1997 nach Abruf durch die Bw. an diese zugestellt wurden. Durch die Angaben des Herrn…
…401/1996 der Name, die Anschrift und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Abnehmers zwingend aufzuzeichnen sind, werden sie Bestandteil des Buchnachweises. Dieser gilt jedoch nur dann als erbracht, wenn es sich bei dem aufgezeichneten Abnehmer um den tatsächlichen Abnehmer des Liefergegenstandes handelt, wobei das Risiko der…
…den Gruben 1 und 2 einen Vergleichsbetrag iHv ATS 2.750.000,- bezahlt. Die GBau bezahlt also der BBauGmbH einen Bruchteil des Wertes des Liefergegenstandes und die GBau bezahlt dem Bw für etwas, über das der Bw gar nicht verfügt und wesentlich weniger wert wäre…
…exakt festgelegt. Die handelsübliche Bezeichnung muss den Liefergegenstand hinreichend bezeichnen. Vor allem bei länderunterschiedlicher Einstufung von Produkten bzw. Gemischen in den jeweiligen Zolltarif muss die gelieferte Ware eindeutig beschrieben bzw. bezeichnet werden um im jeweiligen Land eine eindeutige Identifizierung des Produktes zu ermöglichen. Der Vorsteueranspruch…