…Im Fall der nachträglichen Herabsetzung einer Abgabenschuld hat auf Antrag des Abgabepflichtigen die Berechnung der Stundungszinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen. Stundungszinsen, die den Betrag von 50 Euro nicht erreichen, sind nicht festzusetzen. Für die bescheidmäßige Bewilligung einer Zahlungserleichterung müssen sämtliche gesetzlich vorgesehenen…
…Stundung) oder die Entrichtung in Raten bewilligen, wenn die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Voraussetzung für die Bewilligung einer Zahlungserleichterung im Sinne des …
… 213), erstrecken. Für die bescheidmäßige Bewilligung einer Zahlungserleichterung müssen sämtliche gesetzlich vorgesehenen Bedingungen erfüllt sein. Es ist daher zu prüfen, ob die sofortige (volle) Entrichtung der Abgaben eine erhebliche Härte darstellt und die Einbringlichkeit der Abgaben nicht gefährdet ist. Erst bei Vorliegen all dieser Voraussetzungen…
…Zahlungserleichterungsansuchen wäre aber auch bei Nichtablauf des beantragten Stundungszeitraumes abzuweisen gewesen. Wie das Zollamt in seinem Bescheid (Berufungsvorentscheidung) richtig ausführte, stellt die Bewilligung einer Zahlungserleichterung eine Begünstigung dar. Bei Begünstigungstatbeständen tritt die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund. Der eine…
…die Entrichtung in Raten bewilligen, wenn die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Eine vom Ansuchen abweichende Bewilligung von Zahlungserleichterungen kann sich auch auf…
…abweichende Bewilligung von Zahlungserleichterungen kann sich auch auf Abgaben, deren Gebarung mit jener der den Gegenstand des Ansuchens bildenden Abgaben zusammengefasst verbucht wird (§ 213), erstrecken. Da bei Begünstigungstatbeständen die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund tritt, hat der eine Begünstigung…
…Stundung) oder die Entrichtung in Raten bewilligen, wenn die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Voraussetzung für die Bewilligung einer Zahlungserleichterung im Sinne des …
…oder die Entrichtung in Raten bewilligen, wenn die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Für die bescheidmäßige Bewilligung einer Zahlungserleichterung müssen sämtliche gesetzlich vorgesehenen…
…oder die Entrichtung in Raten bewilligen, wenn die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Für die bescheidmäßige Bewilligung einer Zahlungserleichterung müssen sämtliche gesetzlich vorgesehenen…
…dass diese Lohnsteuern vom Zahlungserleichterungsansuchen umfasst gewesen wären, ist zu beachten, dass ein nach Eintritt der Fälligkeit eingebrachtes Ratenansuchen nichts daran ändert, dass ein Verstoß gegen die Verpflichtung zur Abgabenentrichtung vorliegt, da selbst im Falle der Bewilligung einer Zahlungserleichterung lediglich der Zeitpunkt der Verpflichtung zur…
…die Entrichtung in Raten bewilligen, wenn die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Eine vom Ansuchen abweichende Bewilligung von Zahlungserleichterungen kann sich auch auf…
…die Entrichtung in Raten bewilligen, wenn die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Eine vom Ansuchen abweichende Bewilligung von Zahlungserleichterungen kann sich auch auf…
…auch durch die Bewilligung einer Zahlungserleichterung unterbrochen werde (§ 238 Abs. 2 BAO). Gemäß § 231 Abs. 1 BAO könne die Einbringung fälliger Abgaben ausgesetzt werden, wenn Einbringungsmaßnahmen erfolglos versucht oder wegen Aussichtlosigkeit zunächst unterlassen worden seien, aber die Möglichkeit bestehe, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt…
…gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom 12. April 2013, Zl. 100000/85346/2008-31, betreffend Bewilligung einer Zahlungserleichterung (Stundung) gem. Art.229 Zollkodex iVm § 212 BAO bei der Entrichtung von mit Bescheid des Zollamtes Wien vom 30.9.2011, Zl. 100000/85346/2008-13…
… 213), erstrecken. Für die bescheidmäßige Bewilligung einer Zahlungserleichterung müssen sämtliche gesetzlich vorgesehenen Bedingungen erfüllt sein. Es ist daher zu prüfen, ob die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgabe eine erhebliche Härte darstellt und die Einbringlichkeit der Abgaben nicht gefährdet ist. Nur wenn alle…
…August 2002 des Hauptzollamtes Klagenfurt betreffend Zahlungserleichterung 2002 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 13. August 2002 hat das Hauptzollamt Klagenfurt als Finanzstrafbehörde erster Instanz das Ansuchen des Bf. um Bewilligung einer Zahlungserleichterung betreffend der aushaftenden Geld- und…
…91/17/0041). Die Bewilligung einer Zahlungserleichterung ist ein begünstigender Verwaltungsakt. Dabei tritt die amtswegige Ermittlungspflicht gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund. Es ist daher an ihm gelegen, das Vorliegen der Voraussetzungen für die Bewilligung einer Zahlungserleichterung aus eigenem Antrieb konkretisiert anhand seiner…
…17/0041). Die Bewilligung einer Zahlungserleichterung ist ein antragsgebundener begünstigender Verwaltungsakt. Bei Begünstigungstatbeständen tritt die amtswegige Ermittlungspflicht gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund. Es ist daher an ihm gelegen, das Vorliegen der Voraussetzungen für die Bewilligung einer Zahlungserleichterung in seinem Antrag aus eigenem…
…die Entrichtung in Raten bewilligen, wenn die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Eine vom Ansuchen abweichende Bewilligung von Zahlungserleichterungen kann sich auch auf…
…Entrichtung in Raten bewilligen, wenn die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Zunächst ist festzuhalten, dass für die bescheidmäßige Bewilligung einer Zahlungserleichterung sämtliche gesetzlich…