…und Nerven verlaufen. Zudem sind hier die Kniekehllymphknoten ausgebildet. Aus Mangel an Beweisen für die Ursächlichkeit der im Streitjahr angefallenen Heimkosten in Erkrankungen wie der in der Berufung thematisierten Kniegelenksproblematik sowie der im Vorlageantrag nur allgemein umschriebenen Gehbehinderung vermochte sowohl die Berufung, als auch der…
…angefochtenen Einkommensteuerbescheid anzuerkennen gehabt. Aus Mangel an Beweisen für die Ursächlichkeit der im Jahr 2007 angefallenen Heimkosten in Erkrankungen wie der in der Berufung thematisierten Gehbehinderung/Schlaganfall sowie der im Vorlageantrag nur allgemein umschriebenen Geh- und Sehbehinderung vermochte sowohl die Berufung, als auch der Vorlageantrag…
…4 BAO setzte ua. voraus, dass Tatsachen und Beweismittel neu hervorgekommen seien (nova reperta), die im abgeschlossenen Verfahren nicht geltend gemacht hätten werden können. Es entspreche der ständigen Rechtsprechung, dass unzutreffende Würdigung oder Wertung des offen gelegten Sachverhaltes bei unveränderten Tatsachen nicht nachträglich im Wege…
… 303 (4) BAO, weil Tatsachen und Beweismittel neu hervorgekommen sind, die im abgeschlossenen Verfahren nicht geltend gemacht worden sind und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte." Der Sachbescheid enthält…
…vortragsfähigen Verlust zu behandeln. Der Bw. behauptet dazu, dass er 2002 seine Gewerbetätigkeit als Vermögensberater und Versicherungsmakler beendet habe. Als Beweis behauptet er das Fehlen von Meldungen gemäß § 109a EStG 1988 für das Jahr 2002: Wie jedoch aktenkundig, hat die Versicherung, für die der Bw…
…Abschnitt 20); die im konkreten Fall erhöhte Beweislast für derartige Vereinbarungen könne zweifellos nicht dazu führen, dass ohne nähere Prüfung trotz entsprechender Dokumentation die steuerliche Anerkennung versagt werde. Mit der Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 1996 verwies der steuerliche Vertreter auf die Begründung…
…vertrete das Finanzamt die Ansicht, dass zum Zeitpunkt der Hinterlegung der Geschäftsführer der Bw. nicht ortsabwesend gewesen wäre. Im Vorlageantrag wiederholte die Bw. ihr Ergänzungsschreiben vom 30. April 2007 und beantragte zum Beweis ihres Vorbringens die Einvernahme der Frau Ko. Ik., zzzz, hhhh, als Zeugin. …
…dass an der ausländischen Domizilgesellschaft (P. KREDIT Anstalt) andere Eigentumsverhältnisse bestehen und dass die Eigentümer Ausländer seien. Diese Behauptung sei bis dato durch keinerlei geeignete Beweise untermauert worden, sodass diese von der Betriebsprüfung als reine Zeckbehauptungen angesehen wurden. Für die Betriebsprüfung stehe daher mit nahezu…
…vor, bei der Aufklärung des Sachverhaltes nicht mitgewirkt zu haben. Diese Behauptung muss entschieden zurückgewiesen werden. Wir waren bereit, jedmögliche Beweise vorzulegen, die von der Finanzverwaltung angesprochen wurden. So zB. Bestätigung von Taxi 2 über Provisionen bei Busgeschäften. Die Finanzverwaltung hat diese Bestätigung als Gefälligkeitsbescheinigung…
…hätte, hatte ich keinesfalls von Anfang an einen regen Zustrom, sondern es hätte sich der Patientenstamm langsam über Jahre entwickelt. Auch dies hätte im Rahmen der Beweiswürdigung einbezogen werden müssen. Der Bw. kommt zum Schluss, wäre die Abgabenbehörde der ihr obliegenden amtswegigen Ermittlungspflicht nachgekommen, hätte…
…x) bei der Sparkasse Linz hin, ohne der Abgabenbehörde etwa Einblick in dieses Inhaberkonto geben zu können, weil er das Losungswort nicht mehr wisse. Dieser Beweisantrag wurde somit offenbar in Verschleppungsabsicht gestellt, wurde der Bw. im bisherigen Verfahren sowohl von der Betriebsprüfung als auch durch…
…hat der Bw. darauf hingewiesen, dass die Geschäftsbeziehungen mit den russischen Geschäftspartnern über die liechtensteinische P. Kreditanstalt abgewickelt wurden. Beweise dafür, welche Geschäfte tatsächlich hinter diesen Transaktionen standen, wurden nicht vorgelegt. Nach ständiger Rechtsprechung trifft denjenigen, der aufklärungsbedürftige Geschäfte tätigt, die ihre Wurzeln in einem…
…der Bw. derzeit nicht klar, warum diese Verspätung vorliegen solle. Letztlich obliege die Beweispflicht für den Zugang von Schriftstücken dem Finanzamt. Mit Berufungsvorentscheidung vom 8. Oktober 2008 wurde die gegenständliche Berufung gegen den Zurückweisungsbescheid als unbegründet abgewiesen. Am 4. November 2008 beantragte die Bw. rechtzeitig…
…des AMS zu beziehen. Desgleichen ihr Gatte. Sie sei für zwei Kinder (zum Zeitpunkt des Erkenntnisses 17 Jahre alt) sorgepflichtig. Aufgrund des durchgeführten Beweisverfahrens, insbesondere Einsichtnahme in die Veranlagungsakten und Verlesung des Strafaktes, stehe im Zusammenhalt mit der Verantwortung der Bw. der nachstehende Sachverhalt fest…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des G.S., B.straße, vertreten durch Mag. Kurt Kreith, 1010 Wien, Am Hof 5/11, gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 betreffend Einkommensteuer und Umsatzsteuer für die Jahre 2004 und 2005 entschieden…
…gemäß § 276 BAO mit der Begründung, dass einige Beweispunkte eine Klarstellung des Sachverhaltes erfordern würden, um ein Urteil aller Fakten insbesondere der Auslegung und der Anwendung der Verwaltungsgerichtshofentscheidungen zu treffen. Als Begründung für die Abzugsfähigkeit der Ausgabenposition Maske/Grundmaske für die Bw., geboren am 32…
Veranstaltungsmotiv für eine Rückschau und damit für das Fehlen eines deutlichen Werbezwecks. Da die Trennung der oben angeführten Kosten von der Lebensführung nicht einwandfrei möglich gewesen war - dies aber sein muss, wenn die Kosten als Werbungskosten im Sinn des § 16 EStG 1988 gewertet sein sollen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf. gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Hauptzollamtes Salzburg vom 20. März 2002, GZ. 600/15309/1/2000, betreffend eine Mineralölsteuerschuld, entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs. 8…
…für möglich, sondern für gewiss gehalten worden sei. Auch hätten die Beschuldigten die Steuererklärungen für die Jahre 1997 bis 2000 nicht abgegeben, obwohl ihnen die diesbezüglichen Verpflichtungen vertraut gewesen seien. In seiner Beweiswürdigung führt der Erstsenat im Wesentlichen aus, die Behauptung der Beschuldigten, ihnen sei…
…gegen den Bescheid nicht oder nicht mehr zulässig ist und .... lit. b) Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im abgeschlossenen Verfahren ohne grobes Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des…