…weit subtilere und zum Teil sehr subtile Formen der Einflussnahme wie Sticheln, Loyalität oder das Ersuchen um einen Freundschaftsdienst können die Annahme von Bestimmungstäterschaft nahe legen. Schon aus der Verantwortung des M.B., eben keinen Auftrag zur Gestellung der Waren an den jeweiligen Grenzen bekommen…
…00 ATS, ESt 49.220,00 ATS; 1996: USt 23.190,00 ATS, ESt 43.392,00 ATS und 1997: USt 26.873,00 ATS, zu bewirken und dadurch das Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung in der Begehungsform der Bestimmungstäterschaft nach §§ 33 Abs. 1 iVm. 11 FinStrG…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Wien in der Finanzstrafsache gegen Herrn Bf.. wegen des Verdachtes der Abgabenhinterziehung gemäß § 11 Mineralölsteuergesetz in Verbindung mit §§ 11, 33 Abs.4 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom…
…1995 i.V. mit § 33 Abs. 4 FinStrG in der Form der Bestimmungstäterschaft tatsächlich begangen, führen wird, bleibt dem durchzuführenden Finanzstrafverfahren vorbehalten. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 164 FinStrG ein weiteres ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen…
…Jänner bis Dezember 2000 zu verletzen. Er hat hiedurch selbst den Tatbestand von Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 51 Abs. 1 lit. c FinStrG in Form einer Bestimmungstäterschaft nach § 11, 2. Alternative, FinStrG zu verantworten. Noch ohne Auswirkung für den Zweitbeschuldigten blieb die Nichtentrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen für Oktober…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen Bf., vertreten durch Dr. Andreas Oberhofer, Rechtsanwalt, 6020 Innsbruck, Schidlachstraße 7, wegen Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes…
…dem begangen werden können, der deren Pflichten wahrnimmt (Leitner/Toifl/Brandl, aaO, Rz 756). (2) Als Bestimmungstäterschaft kommen alle Verhaltensweisen in Betracht, die den Anstoß zur Tatausführung geben können. Der Vorsatz des Bestimmenden muss dabei auf die Vollendung der Tat gerichtet sein, wobei der Bestimmungstäter…
…B b des Erkenntnisses), der Verkürzung der Umsatzsteuervorauszahlung für 8/2000 mit einem Teilbetrag von 1.162,77 €, der Bestimmungstäterschaft hinsichtlich der Verkürzung der Einkommensteuer des M.C. für das Jahr 1997 in der Höhe von 126,96 €, 1998 in der Höhe von…
…Umsatzsteuererklärungen gar nicht einzureichen wären, und wusste der Bw. um die Möglichkeit einer in der Folge eintretenden Abgabenverkürzung, hat er - bei Zutreffen der sonstigen, weiter unten noch zu prüfenden Voraussetzungen - eine Abgabenhinterziehung in Form der Bestimmungstäterschaft im Sinne des § 11, 2. Alternative, FinStrG zu verantworten.…
…anstrebte, sondern sich durch die regelmäßige, gegenüber der Abgabenbehörde nicht deklarierte Aus-übung dieser Tätigkeit darüber hinaus eine fortlaufende Einnahme verschaffen wollte und daher Gewerbsmäßigkeit vorliegt. Hinsichtlich der Einkommensteuer 2006 hat der Bw. daher eine gewerbsmäßige Abgaben-hinterziehung in Form der Bestimmungstäterschaft gemäß §§ 33 Abs…
…ihres Mannes nicht unmittelbare Täterin sein. Aber auch eine Beitrags- oder Bestimmungstäterschaft scheide aus und lasse sich im übrigen auch dem Bp-Bericht nicht entnehmen: die Beschwerdeführerin sei im Betrieb ihres Mannes auf familienhafter Basis nicht für die Buchhaltung, sondern lediglich für die Erstellung der…
…876,00 € und EUSt 10.635,20 €) entgegen einem Verbot oder einer Verpflichtung eine Verkürzung einer solchen Abgabe zu bewirken und es zu unterlassen, dies dem Zollamt vorher anzuzeigen und hiermit das Finanzvergehen der Hinterziehung von Eingangsabgaben (in der Täterschaftsform der Bestimmungstäterschaft) nach §…
…zudem wie folgt abgeändert: Es besteht der Verdacht, dass D.M. vorsätzlich als faktischer Geschäftsführer der M.GesmbH durch Bestimmungstäterschaft bewirkt habe, dass 1) für 1999 eine unrichtige Umsatzsteuer- und Körperschaftsteuererklärung eingereicht wurde und dadurch unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht bewirkt wurde…
…ich sage, weist du was, ich schreibe das nicht in das Kassabuch, dann müsst ihr keine Umsatzsteuer zahlen. Aber auch bei der Bestimmungstäterschaft brauche ich einen Täter, der die Abgabe hinterzieht. Und da ist kein Täter vorhanden, weil der der die Offenlegungspflicht hat, keine Ahnung…
…nicht erklärt worden seien. Bei der Strafbemessung sah der Spruchsenat als mildernd keinen Umstand, als erschwerend hingegen die finanzstrafrechtliche Vorstrafe und die Bestimmungstäterschaft an. Im Hinblick auf die genannten Strafzumessungsgründe, die Persönlichkeit des Täters sowie seinem Verhalten im Finanzstrafverfahren sei die ausgesprochene Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe…
…auszuschließen. Hat der Letztgenannte aufgrund unrichtiger Angaben seines Auftraggebers Erklärungen für seinen Klienten verfasst bzw. unterfertigt und in weiterer Folge bei der Behörde eingereicht, wird sein Tätigwerden als (bei Unkenntnis von der Unrichtigkeit möglicherweise schuldlose) unmittelbare Täterschaft und das Verhalten des Abgabepflichtigen als Bestimmungstäterschaft iSd. …
…entstanden, welche] sich auf € 23.172,98 [(Zoll € 7.883,05 + Einfuhrumsatzsteuer € 15.289,93)] beläuft. W habe daher einen Schmuggel nach § 35 Abs.1 lit.a 3. Fall FinStrG im Form einer Bestimmungstäterschaft nach § 11 2. Fall FinStrG zu verantworten, wobei…
…2. Alternative, - nur in der Form der Bestimmungstäterschaft mittels Verheimlichung des strafrelevanten Geschäftsvorganges gegenüber dem Masseverwalter, in Frage. Hinsichtlich des Verhältnisses zwischen dem hier einerseits durch die (vorsätzliche) Bestimmung des Masseverwalters zu der unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von einer dem § 21 UStG 1994…
…wurde. Mit Strafverfügung gemäß § 143 FinStrG des Hauptzollamtes Linz als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 9.Januar 1998,wurde DHB., als Geschäftsführer der B., des Finanzvergehen des Schmuggels in der Tatbegehungsform der Bestimmungstäterschaft nach §§ 5 Abs.1,11 FinStrG für schuldig befunden. Als Begründung wurde sinngemäß…
…Loben, Drohen und andere. Aber auch weit subtilere und zum Teil sehr subtile Formen der Einflussnahme wie Sticheln, Liebesentzug oder Loyalität bzw. Ersuchen um einen Freundschaftsdienst können die Annahme von Bestimmungstäterschaft nahe legen. Deshalb wurde gegen K. N. mit Bescheid des Hauptzollamtes Graz als Finanzstrafbehörde…