…dadurch die Finanzvergehen des Schmuggels gemäß § 35 Abs.1 lit.a) FinStrG sowie des vorsätzlichen Eingriffs in die Rechte des Tabakmonopols gemäß § 44 Abs.1 lit.a) FinStrG, und zwar jeweils als Beteiligter (Bestimmungstäter) iSd § 11 FinStrG, begangen." 2. Hinsichtlich des Ausspruchs über das Strafausmaß…
…dass sie wissen hat müssen, wenn sie dem Unternehmen Umsätze vorenthält, dass die dann auch nicht in die Umsatzsteuererklärungen hineinkommen. Sodass sie in diesem Sinn als Bestimmungstäterin zu verfolgen wäre. Es gibt ja einen Finanzstrafakt, aber der ist nicht weit gediehen, weil sie sich bisher…
…der Darstellung in der mündlichen Verhandlung, nach der es praktisch gar keinen "Täter" gibt, sehr wohl ein "Täter" vor, nämlich BG als Bestimmungstäter, die den Ausführungstäter zur objektiven Pflichtverletzung verleitet hat. c. Für den Unabhängigen Finanzsenat ist es unglaubwürdig, dass BG im Rahmen ihrer Stellung…
…Gegen den Bf. liegen genügend Verdachtsgründe vor, die die Annahme rechtfertigen, dass er als Bestimmungstäter eines Finanzvergehens in Frage kommt. Bei der Beurteilung, also bei den entsprechenden Schlussfolgerungen, ob ausreichender Verdacht gegeben ist, ob hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme der Wahrscheinlichkeit des Vorliegens von Umständen…
…Pollheimerstraße 12, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) als Bestimmungstäter über die Beschwerde des Beschuldigten vom 14. Jänner 2010 gegen den Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 FinStrG des Finanzamtes Wien 1/23 als Finanzstrafbehörde…
…00 ATS, ESt 49.220,00 ATS; 1996: USt 23.190,00 ATS, ESt 43.392,00 ATS und 1997: USt 26.873,00 ATS, zu bewirken und dadurch das Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung in der Begehungsform der Bestimmungstäterschaft nach §§ 33 Abs. 1 iVm. 11 FinStrG…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat 3 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Dr. Robert Huber, das sonstige hauptberufliche Mitglied Dr. Andrea Ornig sowie die Laienbeisitzer Dr. Gernot Stöckl und Ing. Johann Zötsch als weitere Mitglieder des Senates in der…
…1 FinStrG insofern geändert, als der Beschuldigte. im Verdacht steht, die genannten Finanzvergehen in der Tatbegehungsform des Bestimmungstäters nach § 11 FinStrG begangen zu haben. Im Übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Das Hauptzollamt Wien als Finanzstrafbehörde I. Instanz leitete mit dem im Spruch…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Wien in der Finanzstrafsache gegen Herrn Bf.. wegen des Verdachtes der Abgabenhinterziehung gemäß § 11 Mineralölsteuergesetz in Verbindung mit §§ 11, 33 Abs.4 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom…
…Jänner bis Dezember 2000 zu verletzen. Er hat hiedurch selbst den Tatbestand von Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 51 Abs. 1 lit. c FinStrG in Form einer Bestimmungstäterschaft nach § 11, 2. Alternative, FinStrG zu verantworten. Noch ohne Auswirkung für den Zweitbeschuldigten blieb die Nichtentrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen für Oktober…
…ein Mittäter. Erst in der Hauptverhandlung vom 24.10.2011 stellt D den A B nicht nur als Mittäter, sondern sogar als Initiator und Bestimmungstäter dar. Die dafür abgegebenen Begründungen sind im Gegensatz zur detaillierten Tatbeschreibung vor dem Zollamt sehr allgemein und pauschal. Beispielsweise behauptet…
…12 FinStrG jeder von ihnen nach seiner Schuld zu bestrafen. Als unmittelbarer Täter einer Abgabenhinterziehung kommt derjenige in Betracht, der die abgabenrechtlichen Verpflichtungen eines bestimmten Steuersubjektes wahrzunehmen hat (im vorliegenden Fall hinsichtlich der Jahre 2006 und 2007 daher der Masseverwalter). Bestimmungstäter im Sinne des § 11…
…der die abgabenrechtlichen Pflichten wahrzunehmen hatte, geheim hielt, hat er diesen vorsätzlich dazu bestimmt, seine Pflicht zur Einreichung von Abgabenerklärungen zu verletzten und dadurch allenfalls Abgaben zu hinterziehen, weshalb der Bw. als Bestimmungstäter nach § 11, 2. Alternative, FinStrG anzusehen ist, der für seine eigene Schuld…
…1040 Wien, Prinz Eugen Straße 42, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG in Verbindung mit § 11 FinStrG (als Bestimmungstäter) sowie 3.) Fa. D-GmbH i.L. als belangter Verband, Adresse3, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2…
…876,00 € und EUSt 10.635,20 €) entgegen einem Verbot oder einer Verpflichtung eine Verkürzung einer solchen Abgabe zu bewirken und es zu unterlassen, dies dem Zollamt vorher anzuzeigen und hiermit das Finanzvergehen der Hinterziehung von Eingangsabgaben (in der Täterschaftsform der Bestimmungstäterschaft) nach §…
…verbringen und diese vorsätzlich einem monopolrechtlichen Einfuhrverbot zuwider einzuführen oder dies bezüglich 800 Stück Marlboro Lights und 200 Stück Marlboro Classic zu versuchen. Sie hat dadurch das Finanzvergehen des Schmuggels in Tateinheit mit dem vorsätzlichen Eingriff in die Rechte des Tabakmonopoles als Bestimmungstäterin nach den …
…verbringen und der Bf. dadurch das Finanzvergehen des Schmuggels nach § 35 Abs.1 lit. a FinStrG als Bestimmungstäter nach § 11 FinStrG begangen habe. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde des Beschuldigten vom 11. Juni 2003, eingegangen im Hauptzollamt Wien am 16. Juni 2003…
…B b des Erkenntnisses), der Verkürzung der Umsatzsteuervorauszahlung für 8/2000 mit einem Teilbetrag von 1.162,77 €, der Bestimmungstäterschaft hinsichtlich der Verkürzung der Einkommensteuer des M.C. für das Jahr 1997 in der Höhe von 126,96 €, 1998 in der Höhe von…
…ihres Mannes nicht unmittelbare Täterin sein. Aber auch eine Beitrags- oder Bestimmungstäterschaft scheide aus und lasse sich im übrigen auch dem Bp-Bericht nicht entnehmen: die Beschwerdeführerin sei im Betrieb ihres Mannes auf familienhafter Basis nicht für die Buchhaltung, sondern lediglich für die Erstellung der…
…zudem wie folgt abgeändert: Es besteht der Verdacht, dass D.M. vorsätzlich als faktischer Geschäftsführer der M.GesmbH durch Bestimmungstäterschaft bewirkt habe, dass 1) für 1999 eine unrichtige Umsatzsteuer- und Körperschaftsteuererklärung eingereicht wurde und dadurch unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht bewirkt wurde…