…durch die ho. Behörde eine Rücksprache mit der zuständigen Agrarbezirksbehörde mit dem Ergebnis, dass das do. Verfahren bereits mit Schreiben vom 23.6.1998, gerichtet an den Bw., abgeschlossen sei. Von der Agrarbezirksbehörde sei kein Bescheid ergangen. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 3 Abs…
…durch die ho. Behörde eine Rücksprache mit der zuständigen Agrarbezirksbehörde mit dem Ergebnis, dass das do. Verfahren bereits mit Schreiben vom 23.6.1998, gerichtet an die Bw., abgeschlossen sei. Von der Agrarbezirksbehörde sei kein Bescheid ergangen. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 3 Abs…
…Mitteilung der Agrarbezirksbehörde vorgelegt, dass dieser Bescheid in Rechtskraft erwachsen ist. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 GrEStG unterliegen ua. ein Kaufvertrag oder ein anderes Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Übereignung begründet, soweit sie sich auf inländische Grundstücke beziehen, der…
…es sodann aus den gleichen Gründen zu einer Berufung kommt. Auch hier ist es angezeigt, vor einem abweisenden Berufungsbescheid den Bescheid der Agrarbezirksbehörde abzuwarten. Hat die Behörde hingegen selbständig entschieden und die Steuerbefreiung rechtskräftig versagt, so ist - entgegen der Ansicht des Finanzamtes - gemäß § 303 Abs…
…und 3002 je LN aus der Liegenschaft EZ 31 Grundbuch Grundbuch abgeschlossene Flurbereinigungsvertrag für die Durchführung der Flurbereinigung im Sinne des Oö. FLG erforderlich sei. Diese Grundstücke würden ein Ausmaß von insgesamt 6.949 m² aufweisen. Weiters sei mit Bescheid der Agrarbezirksbehörde Oberösterreich vom 5…
…und 3002 je LN aus der Liegenschaft EZ 31 Grundbuch Grundbuch abgeschlossene Flurbereinigungsvertrag für die Durchführung der Flurbereinigung im Sinne des Oö. FLG erforderlich sei. Diese Grundstücke würden ein Ausmaß von insgesamt 6.949 m² aufweisen. Weiters sei mit Bescheid der Agrarbezirksbehörde Oberösterreich vom 5…
…in der Kaufvertragsurkunde genannten und Gegenstand des Erwerbes bildenden Grundstücke gehören zu einer wirtschaftlichen Einheit. Diese vom zuständigen Lagefinanzamt getroffene Feststellung war somit auch für Zwecke der Grunderwerbsteuer bindend ( vgl. Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 18. Jänner 1990, 89/16/0062). Laut Bescheid der Agrarbezirksbehörde Linz…
…in der Kaufvertragsurkunde genannten und Gegenstand des Erwerbes bildenden Grundstücke gehören zu einer wirtschaftlichen Einheit. Diese vom zuständigen Lagefinanzamt getroffene Feststellung war somit auch für Zwecke der Grunderwerbsteuer bindend ( vgl. Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 18. Jänner 1990, 89/16/0062). Laut Bescheid der Agrarbezirksbehörde Linz…
…festgehalten, dass der beurkundete Erwerb unmittelbar zur Durchführung einer Bodenreformmaßnahme dient und daher die Steuerbefreiung gemäß § 4 Abs. 1 Z 4 GrEStG 1955 in Anspruch genommen wird. Mit Bescheid der Agrarbezirksbehörde Linz vom 26. Jänner 1987 wurde ausgesprochen, dass der gegenständliche Übergabsvertrag vom 23. Mai…
…entfallen sollte, der übrige Kaufpreis von € 41.000,00 auf die restlichen Grundstücke. Nach ordnungsgemäßer Anzeige des Erwerbsvorganges, mit der zugleich die Befreiung nach § 3 Abs. 1 Z 4 Grunderwerbsteuergesetz 1987 (GrEStG) beantragt wurde, legte die Bw. einen Bescheid der zuständigen Agrarbezirksbehörde, näher erläutert…
…entfallen sollte, der übrige Kaufpreis von € 41.000,00 auf die restlichen Grundstücke. Nach ordnungsgemäßer Anzeige des Erwerbsvorganges, mit der zugleich die Befreiung nach § 3 Abs. 1 Z 4 Grunderwerbsteuergesetz 1987 (GrEStG) beantragt wurde, legte der Bw. einen Bescheid der zuständigen Agrarbezirksbehörde, näher erläutert…
…Hinsichtlich der Stellungnahme durch die SG P könne es sich nur um eine unrichtige Auskunft handeln. Die SG P sei deshalb ersucht worden, diese unrichtige Auskunft gegenüber dem Finanzamt zu berichtigen. Mit Schreiben vom 21.11.2001 legte der Bw. den Bescheid der Agrarbezirksbehörde für…
…waren als Freifläche Landwirtschaftsgebiet ausgewiesen. Mit Bescheid vom 2. Oktober 2007 hat das Finanzamt Feldkirch dem Berufungsführer Grunderwerbsteuer in Höhe von 555,42 € vorgeschrieben. Mit Schreiben vom 8. November 2007 beantragte der Berufungsführer bei der Agrarbezirksbehörde die Ausstellung einer für die Grunderwerbsteuerbefreiung erforderlichen Bescheinigung…
…das Ziel dieses Gesetzes durch die Agrarbezirksbehörde für Oberösterreich einigen sich die Parteien wie folgt auf einen Übergang von Rechten: (In der Folge wird die Vereinbarung - vergleichbar einem Kaufvertrag - dargestellt, also Kaufgegenstand, Kaufpreis, Besitzübergang, Haftung, Einverleibungsbewilligung usw.). Mit Bescheid der Agrarbezirksbehörde für Oberösterreich vom 12…
…das Ziel dieses Gesetzes durch die Agrarbezirksbehörde für Oberösterreich einigen sich die Parteien wie folgt auf einen Übergang von Rechten: (In der Folge wird die Vereinbarung - vergleichbar einem Kaufvertrag - dargestellt, also Kaufgegenstand, Kaufpreis, Besitzübergang, Haftung, Einverleibungsbewilligung usw.). Mit Bescheid der Agrarbezirksbehörde für Oberösterreich vom 12…
…Generalakt vom 31. Dezember 1929). Die in diesem Generalakt aus dem Jahre 1911 ursprünglich enthaltenen Verwaltungsstatuten wurden zuletzt 1982 von der Bw. adaptiert; diese Adaptierung wurde von der Agrarbezirksbehörde D mit Bescheid vom 29.3.1983 genehmigt (Satzungen der Bw.). In der Bw. existieren keine…
…Eur 28,25" Über die Berufung wurde erwogen: Hinsichtlich der Bewertung ist folgendes auszuführen: Aus dem - vom Berufungsführer vorgelegten - Bescheid der Agrarbezirksbehörde Bregenz, geht folgendes hervor: "Beide Tauschobjekte sind im Grundbuch und Kataster mit der Benützungsart "Alpe" ausgewiesen und laut Flächenwidmungsplan derzeit als Freifläche Landwirtschaft…
…dass die gegenteiligen Ausführung in der Berufung dem vorliegenden Sachverhalt und der Realität widersprechen. Dazu ist insbesondere auf die vorliegenden Katasterpläne (samt Verbauungen im Gebiet) und die differenziert vorgenommene Bewertung im Schätzungsgutachten sowie den Bescheid der Agrarbezirksbehörde in dieser Erwerbssache (ergangen an die Beteiligten z…
…Generalakt vom 31. Dezember 1929). Die in diesem Generalakt aus dem Jahre 1911 ursprünglich enthaltenen Verwaltungsstatuten wurden zuletzt 1982 von der Bw. adaptiert; diese Adaptierung wurde von der Agrarbezirksbehörde D mit Bescheid vom 29.3.1983 genehmigt (Satzungen der Bw.). In der Bw. existieren keine…
…2006 von der Niederösterreichischen Agrarbezirksbehörde deren Bescheid vom 31 .Jänner 2006 vorgelegt ,woraus hervorgeht, dass die verfahrensgegenständlichen Grundstücke nach § 4 Abs.1 des NÖ landwirtschaftlichen Förderungsfond- und Siedlungsgesetzes,LGBl.6645 an den Bw. und seine Ehefrau je zur Hälfte übertragen worden sind. Dieser Bescheid ist…