…durch die ho. Behörde eine Rücksprache mit der zuständigen Agrarbezirksbehörde mit dem Ergebnis, dass das do. Verfahren bereits mit Schreiben vom 23.6.1998, gerichtet an den Bw., abgeschlossen sei. Von der Agrarbezirksbehörde sei kein Bescheid ergangen. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 3 Abs…
…durch die ho. Behörde eine Rücksprache mit der zuständigen Agrarbezirksbehörde mit dem Ergebnis, dass das do. Verfahren bereits mit Schreiben vom 23.6.1998, gerichtet an die Bw., abgeschlossen sei. Von der Agrarbezirksbehörde sei kein Bescheid ergangen. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 3 Abs…
…Mitteilung der Agrarbezirksbehörde vorgelegt, dass dieser Bescheid in Rechtskraft erwachsen ist. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 GrEStG unterliegen ua. ein Kaufvertrag oder ein anderes Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Übereignung begründet, soweit sie sich auf inländische Grundstücke beziehen, der…
…es sodann aus den gleichen Gründen zu einer Berufung kommt. Auch hier ist es angezeigt, vor einem abweisenden Berufungsbescheid den Bescheid der Agrarbezirksbehörde abzuwarten. Hat die Behörde hingegen selbständig entschieden und die Steuerbefreiung rechtskräftig versagt, so ist - entgegen der Ansicht des Finanzamtes - gemäß § 303 Abs…
…und 3002 je LN aus der Liegenschaft EZ 31 Grundbuch Grundbuch abgeschlossene Flurbereinigungsvertrag für die Durchführung der Flurbereinigung im Sinne des Oö. FLG erforderlich sei. Diese Grundstücke würden ein Ausmaß von insgesamt 6.949 m² aufweisen. Weiters sei mit Bescheid der Agrarbezirksbehörde Oberösterreich vom 5…
…und 3002 je LN aus der Liegenschaft EZ 31 Grundbuch Grundbuch abgeschlossene Flurbereinigungsvertrag für die Durchführung der Flurbereinigung im Sinne des Oö. FLG erforderlich sei. Diese Grundstücke würden ein Ausmaß von insgesamt 6.949 m² aufweisen. Weiters sei mit Bescheid der Agrarbezirksbehörde Oberösterreich vom 5…
…in der Kaufvertragsurkunde genannten und Gegenstand des Erwerbes bildenden Grundstücke gehören zu einer wirtschaftlichen Einheit. Diese vom zuständigen Lagefinanzamt getroffene Feststellung war somit auch für Zwecke der Grunderwerbsteuer bindend ( vgl. Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 18. Jänner 1990, 89/16/0062). Laut Bescheid der Agrarbezirksbehörde Linz…
…in der Kaufvertragsurkunde genannten und Gegenstand des Erwerbes bildenden Grundstücke gehören zu einer wirtschaftlichen Einheit. Diese vom zuständigen Lagefinanzamt getroffene Feststellung war somit auch für Zwecke der Grunderwerbsteuer bindend ( vgl. Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 18. Jänner 1990, 89/16/0062). Laut Bescheid der Agrarbezirksbehörde Linz…
…das Gebäude der Liegenschaft KG Y vom Bf. selbst hergestellt worden sei; -) Darstellung über die Aufteilung des Verkaufserlöses in Höhe von 80.000,00 Euro auf Gebäude, Wald und andere Grundstücksflächen; -) zum Flurbereinigungsverfahren betreffend den Grundbesitz neben dem Kellerstöckl in Adresse2: den Bescheid der Agrarbezirksbehörde…
…tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen, sondern die laut Bescheid der Agrarbezirksbehörde vom 26.05.2015 von der Flurbereinigungsmaßnahme umfassten Grundstücke aufgrund einer Liegenschaftsbewertung zum 10.11.2018 wertmäßig überwiegen und in Folge auch eine Berichtigung des Kaufvertrages in Hinblick auf die Grundstücksbewertung durchgeführt wurde. Eine Ergänzung zum…
…festgehalten, dass der beurkundete Erwerb unmittelbar zur Durchführung einer Bodenreformmaßnahme dient und daher die Steuerbefreiung gemäß § 4 Abs. 1 Z 4 GrEStG 1955 in Anspruch genommen wird. Mit Bescheid der Agrarbezirksbehörde Linz vom 26. Jänner 1987 wurde ausgesprochen, dass der gegenständliche Übergabsvertrag vom 23. Mai…
…2014 auch Grundstücke Vertragsgegenstand waren, deren Erwerb schon aufgrund des Bescheides vom 24.06.2014 der Agrarbezirksbehörde für die Steiermark nicht den Zwecken des Befreiungstatbestandes dient. Demnach erfolgte der aufgrund des Vertrages getätigte Erwerb der übernommenen Waldflächen der Liegenschaft KG **** X mit den Gst. Nr…
…Ehegattin eine Ausgleichszahlung in Höhe von 535.000 Euro. Mit Bescheid der Agrarbezirksbehörde Steiermark vom 17. März 2015 wurde festgestellt, dass dieser Betrag den Zielsetzungen der §§ 1,2,46 und 48 StZLG 1982 entspricht. Deswegen wurde keine Immobilienertragsteuer berechnet und vom Bf. der Befreiungstatbestand des …
…Mit Bescheid vom 8. Oktober 1986 seien von der NÖ Agrarbezirksbehörde für die Agrargemeinschaft S. Verwaltungssatzungen erlassen worden. In § 1 Abs. 2 der Verwaltungssatzungen der Agrargemeinschaft S. werde festgehalten, dass diese als körperschaftlich eingerichtete Agrargemeinschaft rechtsfähig sei. In § 1 Abs. 3 der Verwaltungssatzungen der AG…
…entfallen sollte, der übrige Kaufpreis von € 41.000,00 auf die restlichen Grundstücke. Nach ordnungsgemäßer Anzeige des Erwerbsvorganges, mit der zugleich die Befreiung nach § 3 Abs. 1 Z 4 Grunderwerbsteuergesetz 1987 (GrEStG) beantragt wurde, legte die Bw. einen Bescheid der zuständigen Agrarbezirksbehörde, näher erläutert…
…entfallen sollte, der übrige Kaufpreis von € 41.000,00 auf die restlichen Grundstücke. Nach ordnungsgemäßer Anzeige des Erwerbsvorganges, mit der zugleich die Befreiung nach § 3 Abs. 1 Z 4 Grunderwerbsteuergesetz 1987 (GrEStG) beantragt wurde, legte der Bw. einen Bescheid der zuständigen Agrarbezirksbehörde, näher erläutert…
…Hinsichtlich der Stellungnahme durch die SG P könne es sich nur um eine unrichtige Auskunft handeln. Die SG P sei deshalb ersucht worden, diese unrichtige Auskunft gegenüber dem Finanzamt zu berichtigen. Mit Schreiben vom 21.11.2001 legte der Bw. den Bescheid der Agrarbezirksbehörde für…
…waren als Freifläche Landwirtschaftsgebiet ausgewiesen. Mit Bescheid vom 2. Oktober 2007 hat das Finanzamt Feldkirch dem Berufungsführer Grunderwerbsteuer in Höhe von 555,42 € vorgeschrieben. Mit Schreiben vom 8. November 2007 beantragte der Berufungsführer bei der Agrarbezirksbehörde die Ausstellung einer für die Grunderwerbsteuerbefreiung erforderlichen Bescheinigung…
…das Ziel dieses Gesetzes durch die Agrarbezirksbehörde für Oberösterreich einigen sich die Parteien wie folgt auf einen Übergang von Rechten: (In der Folge wird die Vereinbarung - vergleichbar einem Kaufvertrag - dargestellt, also Kaufgegenstand, Kaufpreis, Besitzübergang, Haftung, Einverleibungsbewilligung usw.). Mit Bescheid der Agrarbezirksbehörde für Oberösterreich vom 12…
…das Ziel dieses Gesetzes durch die Agrarbezirksbehörde für Oberösterreich einigen sich die Parteien wie folgt auf einen Übergang von Rechten: (In der Folge wird die Vereinbarung - vergleichbar einem Kaufvertrag - dargestellt, also Kaufgegenstand, Kaufpreis, Besitzübergang, Haftung, Einverleibungsbewilligung usw.). Mit Bescheid der Agrarbezirksbehörde für Oberösterreich vom 12…