Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 16. Juni 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 1. Juni 2005 betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin erhielt aus der von ihrem geschiedenen…
…November 2008 Schenkungssteuer in Höhe von € 143.031,12 festgesetzt. II. Begründung 1. Bereicherungsabsicht Der bekämpfte Bescheid unterstellt, dass der Bereicherungswille aus dem Sachverhalt geschlossen werden könne. Aufgrund der bei Ausübung der Option bestehenden Ehe zwischen den Parteien (die allerdings erst nach Einräumung des…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., Wien, vertreten durch Rechtsanwalt, vom 17. April 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 14. April 2008 betreffend Schenkungssteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., Wien, vertreten durch Halpern & Prinz, Wirtschaftsprüfungs- und SteuerberatungsgesmbH., 1090 Wien, Wasagasse 4, vom 22. Juli 1994 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf, vertreten durch HR Dr. Walter Klang, vom 20. Juni…
Liquidität der A. aus einem völlig unklaren und rechtswidrigen Rechtstitel für die B. Holding "abgezogen", so hätte er die Liquiditätsbasis der A. bereits Mitte 1991 vorhersehbar in einem derartigen Ausmaß geschmälert, dass sich Herr B. in Bezug auf seine Geschäftsführertätigkeit für die A. GmbH, hätte…
…2007 als unbegründet abgewiesen. In der Begründung brachte das Finanzamt im Wesentlichen vor: "Weder aus dem Vertrag folgt aber, dass es sich um eine Schenkung oder freigebige Zuwendung (was Bereicherungsabsicht voraussetzen würde) handelt, noch ergäbe sich dies aus den übrigen Umständen. Vielmehr handelt es sich…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 27. Mai 1998 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Linz vom 28. April 1998 betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf den bisherigen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der MMG, W, vom 1. März 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch AD RR Renate Pfändtner, vom 21. Februar 2005 betreffend Schenkungssteuer entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide…
…freigebige Zuwendung vorläge und eine Steuerschuld dafür gar nicht entstanden sei, vom Finanzamt nicht geteilt. Die Bereicherungsabsicht sei entgegen den Ausführungen der Berufung nach Ansicht des Finanzamtes aus dem Sachverhalt zu erschließen. Wenn eingewendet wird, die Parteien hätten sich aus steuerlichen Gründen am Einheitswert orientiert…
…so ist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass zur Klärung der Frage, ob ein Bereicherungswille oder eine Bereicherungsabsicht bei der Erblasserin fehlte oder nicht, auf den ZEITPUNKT DES ABSCHLUSSES der VERSICHERUNGSVERTRÄGE abzustellen ist. Die Frage, ob bei der Erblasserin bei Abschluss der Versicherungsverträge ein…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Rudolf Schaller, 7350 Oberpullendorf, Hauptstraße 4, vom 29. August 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 10. August 2005, ErfNr. betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Der Berufung wird Folge…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., Unternehmer, Adr., gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 25. April 2003, ErfNr. betreffend Schenkungssteuer entschieden: Die angefochtenen Bescheide und die Berufungsvorentscheidungen werden gemäß § 289 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung (BAO…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der E.A., Adresse, vertreten durch Steuerberater, vom 21. Juni 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 15. Juni 2004 betreffend Schenkungssteuer entschieden: Der angefochtene Bescheid und die Berufungsvorentscheidung werden gemäß § 289 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des B.B., Adresse, vertreten durch Steuerberatungsgesellschaft, vom 1. Oktober 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 2. September 2002 betreffend Schenkungssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der HK, W, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 5. März 2002 betreffend Erbschaftssteuer zu ErfNr. xxx entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Auf Grund des Ablebens von Herrn JK…
…jedenfalls in privatrechtlicher Sicht Schenkungscharakter aufweist. GK hat somit eine Bereicherung des Bw bewusst in Kauf genommen. Bereicherungsabsicht liegt daher vor. Zuwendungen in Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung können grundsätzlich den Tatbestand nach § 3 Abs 1 Z 2 ErbStG nicht erfüllen. Ist der Zuwendende zu Recht…
…die Bw. habe den Geschwistern deren Teil wieder herauszugeben, gegen eine Leistungspflicht und für eine Bereicherungsabsicht des Zuwendenden. Die Annahme eines Bereicherungswillens ist bei Zuwendungen an einen (kraft Gesetzes erbberechtigten) Angehörigen im Besonderen gerechtfertigt, weil Familienbande Gestaltungen nahe legen, zu denen gegenüber Fremden üblicherweise kein…
…vom 15.9.2006 wendet der Bw ein, dass die von der Erbquote abweichende Aufteilung der Nachlassgegenstände im Rahmen des Erbübereinkommens nicht zu einer Schenkungssteuervorschreibung führen könne und zwar aus folgenden Gründen: a) Es liege keine Bereicherungsabsicht vor, zumal sich die Wertverschiebungen deshalb ergeben hätten…
…vom 15.9.2006 wendet der Bw ein, dass die von der Erbquote abweichende Aufteilung der Nachlassgegenstände im Rahmen des Erbübereinkommens nicht zu einer Schenkungssteuervorschreibung führen könne und zwar aus folgenden Gründen: a) Es liege keine Bereicherungsabsicht vor, zumal sich die Wertverschiebungen deshalb ergeben hätten…
… 2 Abs. 1 Z 3 ErbStG sehr wohl voraussetze, dass die seinerzeitige Einsetzung als Begünstigte seitens des Versicherungsnehmers in Bereicherungsabsicht erfolgt sei und zudem durch die Ausbezahlung tatsächlich eine Bereicherung eintrete. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz…