…bei Nicht-Verzicht auf FB. Der Beobachtungszeitraum ist vom Gesetz determiniert und kann nicht durch einen allfälligen "Handlungsspielraum" (der gegenständlich auch nicht vorhanden ist) durch einen Abgabepflichtigen verändert werden. Laut ausführlicher Begründung des Finanzamtes in der Berufungsvorentscheidung hatte die Bw. Anspruch auf FB und KAB…
…auf das Eigenkapitalevidenzkonto der Bw. aufgetragen worden. Das im Rahmen der Eigenkapitalzuwachsverzinsung 2003 und 2004 vorgelegte Eigenkapitalevidenzkonto der Bw. umfasse einen Betrachtungszeitraum von 12. Dezember 2002 bis 31. Dezember 2002. Die BP habe den Stand der gegenständlichen Evidenzkonten insofern berichtigt, als nichtabzugsfähige Ausgaben im Jahr…
…dem die belangte Behörde erlegen sei, zeige sich in den Finanzierungsvarianten der Bw. Die Umschuldung für sich allein könne noch keine wesentliche Auswirkung auf den Beobachtungszeitraum haben, wenn sich die wesentlichen Rahmenbedingungen nicht änderten. Eine Änderung der Rahmenbedingungen sei ja im Verfahren vor der belangten…
…abzeichne und innerhalb eines gewissen Zeitraums auch ein Totalüberschuss eintrete. Da die in Rede stehende Liegenschaft innerhalb des Beobachtungszeitraums von 1990 bis 1998 ohne die Erzielung eines Totalüberschusses im Jahr 1998 bereits wieder verkauft worden sei, liege hinsichtlich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung eine…
…Nr. 33/1993 in der Fassung BGBl. II Nr. 358/1997 und den Zitaten der beiden erstgenannten Bestimmungen der LVO- ins Treffen: Die Höhe der im bisherigen Beobachtungszeitraum 1991 bis 2002, mit Ausnahme des Jahres 2000, erwirtschafteten Verluste ebenso wie die der Vorhaltsbeantwortung vom 12…
…93/15/0037, kommt es auf eine (bezogen auf den Beginn der entsprechenden Tätigkeit) prognostische Beurteilung der Aussichten auf Erzielung eines Gesamtüberschusses nicht an, wenn für die Beurteilung der Frage des Vorliegens einer Einkunftsquelle ein sogenannter abgeschlossener Beobachtungszeitraum zur Verfügung steht. Der Bestand nicht nur…
…wurde daher mit formlosem Schreiben der Finanzlandesdirektion für Tirol vom 3. Mai 1994 mitgeteilt, dass eine Abschreibung (Löschung oder Nachsicht) des zunächst zinsenfrei ausgesetzten Teilschuldbetrages in Höhe von 600.000 ATS frühestens nach Ablauf eines Beobachtungszeitraumes von zwei Jahren erfolgen könne. Bedingung hiefür sei allerdings…
…In den Jahren 1993 - 2000 überstiegen die Werbungskosten die Einnahmen. Daraus ergibt sich ein Gesamtverlust in Höhe von € 16.691,64. Es liegt bereits ein abgeschlossener Beobachtungszeitraum vor, aus dem zu schließen ist, dass eine objektive Ertragsfähigkeit nicht gegeben ist und ein Gesamtüberschuss der…
…gegen diese Bescheide eine Berufung ein und führte, in Befolgung eines Mängelbehebungsauftrags, darin begründend aus, dass kein abgeschlossener Beobachtungszeitraum vorläge, da der Wohnungseigentümer gemäß § 1 WEG ebenfalls Miteigentümer sei und sich von einem schlichten Miteigentümer nur dadurch unterscheide, dass er ein qualifiziertes Nutzungsrecht an bestimmten…
…den zwanzig Jahren seit Beginn der Vermietung (1981 bis 2000) wurde ein solcher Gesamtüberschuss nicht erwirtschaftet. Da mit der Vermietung vor dem 14.11.1997 begonnen wurde, hätte sogar ein zwölfjähriger Beobachtungszeitraum ausgereicht. Es ist daher davon auszugehen, dass die Eigentumswohnung in Y-Straße 11…
…mit denen die Einkunftsquelleneigenschaft des in Rede stehenden Bestandobjekts mit der Begründung verneint wurde, in dem nunmehr neunjährigen Beobachtungszeitraum sei ein Gesamtverlust von S 181.522 erwirtschaftet worden. Ein Gesamtgewinn könne ohne Änderung der Bewirtschaftungsart in naher Zukunft nicht erwirtschaftet werden. Dieser Rechtsmeinung des Finanzamts…
…erwogen: Festgestellt wird, dass der von der Bp. festgestellte und vom Bw. vorgetragene Sachverhalt unbestritten ist und der Entscheidung zu Grunde gelegt wird. Strittig ist, welcher Beobachtungszeitraum in gesetzeskonformer Interpretation des § 22 Z. 2 EStG heranzuziehen ist- § 22 Einkommensteuergesetz 1988 idgF (EStG) lautet: "§ 22. Einkünfte…
…Ansicht jedoch dahingehend geändert habe, als es in der Berufungsvorentscheidung von einem abgeschlossenen Zeitraum spreche, weswegen es auf die objektive Betrachtungsweise nicht mehr ankomme. Laut LVO sei jedoch tatsächlich die objektive Betrachtung innerhalb des Beobachtungszeitraumes maßgebend. Mit Vorhalt vom 29. Juli 2008, zugestellt am 31…
…einer unternehmerischen Tätigkeit typischerweise anfallen (Mieterwechsel) bzw. die Beendigung der Vermietung durch andere, insbesondere private Motive. Bei Beurteilung des durch den Wohnungsverkauf vorzeitig abgeschlossenen Beobachtungszeitraums seien damit nur die Ergebnisse innerhalb dieses Zeitraums heranzuziehen. Da die Tätigkeit, für die ein Gesamtüberschuss innerhalb des absehbaren Zeitraumes…
…Finanzamtes sein, vor der Erlassung eines neuen Bescheides betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 1998 und 1999 sowie Einkommensteuer für das Jahr 1998 insbesondere die fehlenden Ermittlungsschritte wie folgt nachzuholen: Das Finanzamt geht von einem abgeschlossenen Beobachtungszeitraum aus.Der Aktenlage ist jedoch nicht zu entnehmen, dass…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. vertreten durch Mag. W. gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12., 13., 14. Bezirk in Wien und Purkersdorf betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer für die Jahre 1996, 1997 und 1998 entschieden: Die Berufung wird als…
…nicht ausschlaggebend sei, sondern die objektive Ertragsfähigkeit, so sei doch die während eines angemessenen Beobachtungszeitraumes festgestellte Ertragslosigkeit ein äußerst wichtiges Indiz für die objektive Ertragslosigkeit. Diese Ertragslosigkeit sei eindeutig aus den veranlagten Jahren ersichtlich (Überschuss der Werbungskosten 1992-2003: -70.665 €). Auch wenn laut…
…werden können. Die Dauer des Beobachtungszeitraumes ist von der LVO nicht vorgegeben sondern hängt von den jeweils gegebenen Umständen des Einzelfalles ab. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kann bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung in der Regel ein Beobachtungszeitraum von fünf bis acht Jahren angemessen…
…Prognose nicht vorgesehen gewesen sei, führe zu einer Änderung der Bewirtschaftung mit Eintritt des neuen Sachverhaltes. Die bis zu diesem Zeitpunkt erzielten Ergebnisse würden bei der vom Berufungswerber gewählten Bewirtschaftungsform im Beobachtungszeitraum keinen Gesamtüberschuss zulassen. Aus diesem Grund liege Liebhaberei im Sinne des § 1 Abs…
Die Frage der Beurteilung der Einkunftsquelleneigenschaft der aus der gegenständlichen Eigentumswohnung erzielten Erträgnisse und Aufwenden im Sinne des § 2 Abs. 3 EStG 1988 für die Jahre 1996 bis 2003 richtet sich nach der zu diese Norm ergangenen Verordnung des Bundesministers für Finanzen über das Vorliegen…