…Treffen geführte von sieben Jahren (§ 132 Abs. 1 BAO) sieht § 18 Abs. 10 UStG 1994 vor, wonach Aufzeichnungen und Unterlagen, die Grundstücke iSd § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG 1994 betreffen, zwölf Jahre aufzubewahren sind. Gemäß § 7 Abs. 3 EStG 1988 müssen Steuerpflichtige…
…Zinsen nicht bekannt gegeben. Die Unterlagen seien nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist entsorgt worden. Gemäß § 132 Abs. 1 BAO sind Bücher und Aufzeichnungen sowie die zu den Büchern und Aufzeichnungen gehörigen Belege sieben Jahre aufzubewahren; darüber hinaus sind sie noch so lange aufzubewahren, als sie für…
…ist. § 132 Abs. 1 BAO i. d. ab 10.01.1998 geltenden Fassung, BGBl. I 9/1998, lautet: Bücher und Aufzeichnungen sowie die zu den Büchern und Aufzeichnungen gehörigen Belege sind sieben Jahre aufzubewahren; darüber hinaus sind sie noch so lange aufzubewahren, als sie für…
…Berufungswerbers immer wieder darauf, dass sie behördlicherseits noch nie zur Vorlage irgendwelcher Unterlagen und Belege aufgefordert worden sei. Insoweit steht der Berufungswerber in Beweisnotstand, der im Sinne der Bestimmung des § 162 BAO wegen offenbarer Unerfüllbarkeit nicht zu Lasten des Berufungswerbers gehen kann. Auch fühlt sich…
…nicht mehr benötigt und daher skartiert worden seien. Gemäß § 132 Abs. 1 BAO i. d. F. BGBl. Nr. 1999/28 I sind Bücher und Aufzeichnungen sowie die zu den Büchern und Aufzeichnungen gehörigen Belege sieben Jahre aufzubewahren; darüber hinaus sind sie noch so lange aufzubewahren…
…Beschaffenheit und Führung nach gewährleisten müssen, von der späteren Buchung bis zum Beleg zurück die Geschäftsvorfälle feststellen zu können (siehe Stoll, BAO-Kommentar, 1457 sowie das Erkenntnis des VwGH vom 7. August 2001, Zl. 96/14/0118). Gemäß § 132 Abs 1 BAO sind Bücher und…
…Weiters ist festzuhalten, dass Lieferscheine (bzw. entsprechende Durchschriften) zu den von der Aufbewahrungspflicht iSd § 132 Abs 1 BAO umfassten Unterlagen gehören. Zweck der Aufbewahrung der Belege ist die verlässliche Prüfung der Richtigkeit von Buchungen im Interesse der Abgabenerhebung (VwGH 25.11.1986, 84/14/0109…
…sonstige Unterlagen, soweit sie für die Abgabenerhebung von Bedeutung sind (Ritz, BAO 4 , § 132 Tz. 1). Zu den Büchern und Aufzeichnungen gehörige Belege sind Schriftstücke, die die wesentlichen Merkmale von Geschäftsfällen enthalten und als Grundlage für die Eintragung dienen. Der Aufbewahrungspflicht nach § 132 BAO unterliegen…
…zu ermöglichen. Zu den Büchern und Aufzeichnungen gehörige Belege sind nach der Judikatur zB: Schmierzettel, Abrechnungsbelege, Welche sonstige Unterlagen für die Abgabenerhebung von Bedeutung sind, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab.(BAO, Kommentar 1994, Ritz, § 132, Tz 1,3,6) Der Grundsatz, es dürfe…
… 132 Tz 7f, wird diesbezüglich ausgeführt, dass § 132 Abs 1 BAO nur den Fristlauf für die Aufbewahrungsfrist von Büchern und Aufzeichnungen, nicht jedoch von Belegen (Geschäftspapieren, sonstigen Unterlagen) regle. In Frage komme die Auffassung, dass die letzte auf die Unterlagen Bezug habende Eintragung in die…
…vernichtet (lediglich ein Gedicht existiere noch). Eine Aufbewahrungspflicht solcher nur urheberrechtlich relevanter Unterlagen sei im Abgabenrecht nicht normiert. Gem. § 132 Abs. 1 BAO seien die zu den Büchern und Aufzeichnungen gehörigen Belege (z.B. Hotelrechnungen) aufzubewahren. Soweit Geschäftspapiere und sonstige Unterlagen für die Abgabenerhebung von…
…Rechtsprechung: "Schätzungsergebnisse unterliegen nach Maßgabe des § 93 Abs. 3 lit a bzw. des § 288 Abs. 1 lit. d BAO der Pflicht zur Begründung. Die Begründung hat die für die Schätzungsbefugnis sprechenden Umstände, die Schätzungsmethode, die der Schätzung zugrunde gelegten Sachverhaltsannahmen und die Ableitung der Schätzungsergebnisse…
…Beweismitteln und Unterlagen aus dem Ausland als auch der Wechsel der steuerlichen Vertretung erfahrungsgemäß einen erhöhten Zeitaufwand mit sich, weshalb die Verlängerung der Frist im Sinne des Antrages gewährt wird. Hinsichtlich einer allfälligen Zustellungsbevollmächtigung wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 103 Abs. 2 lit. a BAO…
…ist daher nicht begründet und steht mit dem festgestellten Sachverhalt nicht in Einklang. Die Beteiligungsverhältnisse bzw. der Einfluss auf die Geschäftsführung durch den Bw. nach dem Berufungszeitraum unterliegen nicht der Beurteilung durch die gegenständliche Berufungsentscheidung. Gemäß § 19 Abs 1 erster Satz EStG 1988 sind Einnahmen…
…Unterlagen seien bisher erfolglos geblieben. Außerdem bestehe eine Aufbewahrungspflicht nur für sieben Jahre. Die Bp. bringt dagegen vor, der Grund für die Nichtvorlage sei nach der BAO unmaßgeblich, und im laufenden Verfahren sei die Aufbewahrungspflicht weiter gegeben (§ 132 Abs. 1 BAO). In Tz 17.7…
…1.1.2015 verjähren. Die unten angeführte Aufbewahrungspflicht für Belege und Aufzeichnungen gem § 132 Abs. 1 BAO geht über die Festsetzungsverjährung hinaus und wird im Fall einer Berufung oder Beschwerde perpetuiert. Der Vorwurf, das Behördenverhalten bewirke für die Bw einen erschwerten Zugang zu Beweis- und…
…endet. Die Aufbewahrungsfrist der Unterlagen für die Umsatzsteuer 2002 endete gemäß § 132 Abs. 1 BAO am 31. Dezember 2009, für den Dienstgeberbeitrag 2003 und den Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag 2003 am 31. Dezember 2010. Da nach dieser Bestimmung eine Verlängerung der Aufbewahrungspflicht nur im Falle eines…
…1987 und 1988, vertreten durch A und B, im Beisein der Schriftführerin C nach der am 19. Dezember 2006 in 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße 7, durchgeführten Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufung gegen die Bescheide betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs 4 BAO hinsichtlich Einkommensteuer 1985…
…0006). Gemäß § 132 BAO sind Bücher und Aufzeichnungen, sowie die dazu gehörigen Belege sieben Jahre und darüber hinaus für die Dauer eines anhängigen Abgabenverfahrens aufzubewahren. Die Aufbewahrungspflicht gilt auch für Geschäftspapiere und sonstige Unterlagen, so genannte Grundaufzeichnungen (§ 131 Abs. 1 fünfter Satz BAO), welche die…
…P die Stellungnahme vom 28. Dezember 2004 und führte aus: Zu den Aussagen von Ing. P, wonach die Unterlagen der Bw. im Frühjahr 2004 entsorgt worden seien, werde auf die Aufbewahrungspflicht bei schwebenden Verfahren gemäß § 132 Abs. 1 BAO hingewiesen. Des weiteren werde jedoch in…