…Treffen geführte von sieben Jahren (§ 132 Abs. 1 BAO) sieht § 18 Abs. 10 UStG 1994 vor, wonach Aufzeichnungen und Unterlagen, die Grundstücke iSd § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG 1994 betreffen, zwölf Jahre aufzubewahren sind. Gemäß § 7 Abs. 3 EStG 1988 müssen Steuerpflichtige…
…Zinsen nicht bekannt gegeben. Die Unterlagen seien nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist entsorgt worden. Gemäß § 132 Abs. 1 BAO sind Bücher und Aufzeichnungen sowie die zu den Büchern und Aufzeichnungen gehörigen Belege sieben Jahre aufzubewahren; darüber hinaus sind sie noch so lange aufzubewahren, als sie für…
…Im Gegensatz zur Aufbewahrungspflicht für Bücher, Aufzeichnungen und zu diesen Aufschreibungen gehörigen Belegen (§ 132 Abs 1 erster Satz BAO) handelt es sich bei dieser Aufbewahrungsfrist um eine Sollvorschrift. Nicht entsprechend aufbewahrte sonstige Unterlagen iSd. § 132 Abs 1 zweiter Satz BAO haben grundsätzlich keinen Einfluss auf…
…Aufzeichnungen und Belege für die haftungsgegenständlichen Jahre 2005-2013 gemäß § 132 Abs. 1 BAO ab dem 31.12.2012 bis spätestens am 31.12.2020 abgelaufen war. Es kommt auch keine Verlängerung der Aufbewahrungspflicht nach dem zweiten Halbsatz des § 132 Abs. 1 BAO in Betracht…
…Bücher und Aufzeichnungen nicht in einer für den Abgabepflichtigen im Abgabenverfahren zugelassenen Amtssprache geführt werden, hat der Abgabepflichtige auf Verlangen der Abgabenbehörde eine beglaubigte Übersetzung der vorgelegten Bücher, Aufzeichnungen, hiezu gehörige Belege sowie der Geschäftspapiere und der sonstigen Unterlagen im Sinn des § 132 Abs. 1…
…§ 131 BAO nicht entspricht. Lieferscheine (bzw entsprechende Durchschriften) gehören zu den von der Aufbewahrungspflicht i.S.d. § 132 Abs. 1 BAO umfassten Unterlagen, genauso Auftragsunterlagen. Zweck der Aufbewahrung der Belege ist die verlässliche Prüfung der Richtigkeit von Buchungen im Interesse der Abgabenerhebung (vgl. VwGH 25…
…ist. § 132 Abs. 1 BAO i. d. ab 10.01.1998 geltenden Fassung, BGBl. I 9/1998, lautet: Bücher und Aufzeichnungen sowie die zu den Büchern und Aufzeichnungen gehörigen Belege sind sieben Jahre aufzubewahren; darüber hinaus sind sie noch so lange aufzubewahren, als sie für…
…Berufungswerbers immer wieder darauf, dass sie behördlicherseits noch nie zur Vorlage irgendwelcher Unterlagen und Belege aufgefordert worden sei. Insoweit steht der Berufungswerber in Beweisnotstand, der im Sinne der Bestimmung des § 162 BAO wegen offenbarer Unerfüllbarkeit nicht zu Lasten des Berufungswerbers gehen kann. Auch fühlt sich…
…nicht mehr benötigt und daher skartiert worden seien. Gemäß § 132 Abs. 1 BAO i. d. F. BGBl. Nr. 1999/28 I sind Bücher und Aufzeichnungen sowie die zu den Büchern und Aufzeichnungen gehörigen Belege sieben Jahre aufzubewahren; darüber hinaus sind sie noch so lange aufzubewahren…
…Bedeutung sind (Ritz, BAO-Kommentar, 6. Aufl., § 132 Tz. 1). Zu den Büchern und Aufzeichnungen gehörige Belege sind Schriftstücke, die die wesentlichen Merkmale von Geschäftsfällen enthalten und als Grundlage für die Eintragung dienen. Der Aufbewahrungspflicht nach § 132 BAO unterliegen u.a. damit auch Erstaufzeichnungen…
…von Bedeutung sind (Ritz, BAO-Kommentar, 4. Auflage, § 132 Tz. 1). Zu den Büchern und Aufzeichnungen gehörige Belege sind Schriftstücke, die die wesentlichen Merkmale von Geschäftsfällen enthalten und als Grundlage für die Eintragung dienen. Der Aufbewahrungspflicht nach § 132 BAO unterliegen u.a. damit auch Erstaufzeichnungen…
… 132 Abs. 1 BAO sind Bücher und Aufzeichnungen sowie die zu den Büchern und Aufzeichnungen gehörigen Belege sieben Jahre lang aufzubewahren. Die jederzeitige vollständige, geordnete und inhaltsgleiche Wiedergabe bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht von sieben Jahren ist zu gewährleisten. Die den Zeitraum erstes Halbjahr…
…Beschaffenheit und Führung nach gewährleisten müssen, von der späteren Buchung bis zum Beleg zurück die Geschäftsvorfälle feststellen zu können (siehe Stoll, BAO-Kommentar, 1457 sowie das Erkenntnis des VwGH vom 7. August 2001, Zl. 96/14/0118). Gemäß § 132 Abs 1 BAO sind Bücher und…
…Weiters ist festzuhalten, dass Lieferscheine (bzw. entsprechende Durchschriften) zu den von der Aufbewahrungspflicht iSd § 132 Abs 1 BAO umfassten Unterlagen gehören. Zweck der Aufbewahrung der Belege ist die verlässliche Prüfung der Richtigkeit von Buchungen im Interesse der Abgabenerhebung (VwGH 25.11.1986, 84/14/0109…
…sonstige Unterlagen, soweit sie für die Abgabenerhebung von Bedeutung sind (Ritz, BAO 4 , § 132 Tz. 1). Zu den Büchern und Aufzeichnungen gehörige Belege sind Schriftstücke, die die wesentlichen Merkmale von Geschäftsfällen enthalten und als Grundlage für die Eintragung dienen. Der Aufbewahrungspflicht nach § 132 BAO unterliegen…
…Abs. 2 BAO ersuche ich sie, mit bei der Ermittlung von Sachverhaltselementen behilflich zu sein. Ich ersuche sie also hiermit Ermittlungen bei der oben genannten Firma durchzuführen (ich hoffe es gibt noch Unterlagen hierzu): 1.Stand Herrn W im Zeitraum 2009 (und ev. vorher und…
…zu ermöglichen. Zu den Büchern und Aufzeichnungen gehörige Belege sind nach der Judikatur zB: Schmierzettel, Abrechnungsbelege, Welche sonstige Unterlagen für die Abgabenerhebung von Bedeutung sind, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab.(BAO, Kommentar 1994, Ritz, § 132, Tz 1,3,6) Der Grundsatz, es dürfe…
…zur Aufbewahrung der Bücher, Aufzeichnungen und Belege für die haftungsgegenständlichen Jahre 2012 und 2013 gemäß § 132 Abs. 1 BAO spätestens am 31.12.2020. Die Bf. war im Zeitpunkt des Ablaufes der Belegaufbewahrungspflicht am 31.12.2020 noch nicht Partei des Haftungsverfahrens, da sie erstmals…
…Insoweit Branchenpauschalierungen Aufzeichnungserleichterungen festlegen, gelten diese grundsätzlich als lex specialis im Verhältnis zu den allgemeinen Aufzeichnungspflichten der BAO. Auch nach § 18 Abs. 1 UStG 1994 ist der Unternehmer verpflichtet, zur Feststellung der Umsatzsteuer und der Grundlagen ihrer Berechnung Aufzeichnungen zu führen. Er hat die vereinnahmten…
… 132 Tz 7f, wird diesbezüglich ausgeführt, dass § 132 Abs 1 BAO nur den Fristlauf für die Aufbewahrungsfrist von Büchern und Aufzeichnungen, nicht jedoch von Belegen (Geschäftspapieren, sonstigen Unterlagen) regle. In Frage komme die Auffassung, dass die letzte auf die Unterlagen Bezug habende Eintragung in die…