…| Gewinn erklärt | -69.993,10 | -43.354,20 | 0,00 | nachgereichte EAR | | | 10.113,89 | Zinsen KK | 4.606,76 | | | fehlende Belege 2001 | | | 19.745,28 | Gewinn lt…
…bzw Einzelwertberichtigung vorgelegt. Die Forderungsabschreibungen und die Einzelwertberichtigung waren daher steuerlich nicht anzuerkennen. Zwangsstrafen: Der Berufungsführer hat hinsichtlich der Übernahme der Zwangsstrafen die über seine Klienten verhängt wurden, trotz Vorhalten keine Belege vorgelegt. Der Aufwand Schadensfälle konnte daher steuerlich nicht anerkannt werden. Zudem werden Zwangsstrafen…
…sei die Behörde zur Annahme berechtigt, zu 100% gegenüber anderen Gläubigern geschädigt worden zu sein und somit die volle Forderung in der Haftung geltend zu machen. Aus der Vorlage von unvollständigen Belegen könne keineswegs eine "Größenordnung zwischen den Verbindlichkeiten gegenüber..." festgestellt werden, wie der Bw…
…begehrt in seinen Schriftsätzen vom 18. Jänner 2006, 28. März 2006 und 4. Mai 2006 nachstehende steuerliche Begünstigungen bzw. die Berücksichtigung von Aufwendungen ohne diese in irgendeiner nachprüfbaren Form zu belegen: Mehrkindzuschlag, Familienheimfahrten, Unterhaltszahlungen, Unterhaltsabsetzbetrag, Kreditraten, Darlehensrückzahlungen, Fahrtkosten. Für den gegenständlichen Fall bedeutet dies nun…
…0251). Nachdem der Bw. weder dem Verlangen des Finanzamtes noch dem der Abgabenbehörde zweiter Instanz auf Vorlage der Fahrtenbücher und Reiseaufzeichnungen sowie der Belege über geltend gemachte Büro- und Werbeaufwendungen nachgekommen ist, kommt ein Abzug von Werbungskosten über den bereits vom Finanzamt gemäß § 17 Abs…
…Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung die Berücksichtigung von Werbungskosten in der Höhe von 1.585,86 €. Nach Durchführung eines Vorhalteverfahrens zwecks detaillierter Aufstellung der Werbungskosten im Einzelnen und zur Vorlage der betreffenden Belege anerkannte das Finanzamt Werbungskosten in der Höhe von 376,89 €…
…7. Februar 2008 ab, da der Bw. für die geltend gemachten Ausgaben trotz mehrmaliger Aufforderungen keine Belege übermittelt hatte. Erst den dagegen eingebrachten Berufungen vom 3. März 2008 (die als Vorlageantrag gewertet wurden) legte der Bw. detaillierte Aufstellungen seiner Ausgaben bei und wies darauf hin…
…legte die Bw. eine detaillierte Aufstellung (versehen mit der Bestätigung des Dienstgebers über die Richtigkeit der Angaben) hinsichtlich der Werbungskosten vor. Im Zuge des Berufungsverfahrens wurden nochmals die dazugehörigen Belege mittels Vorhalteverfahren abverlangt, die jedoch wieder nicht vorgelegt wurden. Dem Schreiben der Bw. wurde lediglich…
…Juni 2007 wurde der Bw vom Finanzamt ersucht, die von ihm angegebenen Sonderausgaben und Werbungskosten mittels Belegen bzw einer Bestätigung des Arbeitgebers nachzuweisen. Mit Einkommensteuerbescheid 2006 vom 1. August 2007 wurde die Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt und hiebei sonstige Werbungskosten ohne Anrechnung auf den Pauschbetrag in Höhe…
…nach §§ 127 und 128 BAO gewerbliche Unternehmer zur Führung eines Wareneingangsbuches verpflichtet und sind nach § 132 BAO Bücher und Aufzeichnungen sowie die dazu gehörigen Belege sieben Jahre lang aufzubewahren. Alle diese Verpflichtungen muss auch dann nachgekommen werden, wenn die maßgeblichen Besteuerungsgrenzen nicht überschritten werden (sh…
…auf Beilage 2 der Berufung, AS 79ff). d) Fehlende Angaben gemäß § 11 UStG: In den Umsatzsteuerrichtlinien werde unter Rz 1828 ausgeführt: "Wurde für eine an den Unternehmer bewirkte Lieferung oder sonstige Leistung ein Beleg ausgestellt, der grundsätzlich als Rechnung zu qualifizieren ist, aber Mängel (zB…
…Monate angeboten und danach wegen Nichtzahlung der Lohnabgaben "usw." Konkurs eröffnet hätten. Laut Prüferin sei nach Konkurseröffnung ein anderer Anbieter zur Stelle gewesen, der die Belegschaft übernommen habe. Wie aus den folgenden Aufstellungen ersichtlich sei, entspreche diese Darstellung nicht den Tatsachen: | A-GmbH: |…
… 11 Abs. 2 dritter Satz UStG 1994 ordnet an, dass die erforderlichen Rechnungsangaben auch in anderen Belegen enthalten sein können, auf die in der Rechnung hingewiesen wird. Berufungsgegenständlich sind die im Prüfbericht vom 20. Juli 2004 angegebenen 15 Rechnungen von der A-GmbH und 5…
…Bw. vom UFS bereits mit Vorhalt vom 11. Dezember 2009 mitgeteilt wurde, sind nach den vorliegenden Unterlagen vom berufungsgegenständlichen Betrag S 161.394,37 nur folgende Ausgaben belegmäßig nachgewiesen worden: | | S | Rechnung Brunnenbohrunternehmen vom 30. April 1999 Probebohrung, Bodenproben 33 m, Ausbau…
…stellen, in dem der Erstattungsanspruch entstanden ist. In dem Antrag hat der Unternehmer den zu erstattenden Betrag selbst zu berechnen. Dem Erstattungsantrag sind die Rechnungen und die Belege über die entrichtete Einfuhrumsatzsteuer im Original beizufügen. § 85 Abs. 2 BAO in der Fassung vor dem AbgVRefG…
…Mutter vor. Die Abgabenbehörde I. Instanz forderte daraufhin die Mutter auf, Belege über die Herkunft des Geldes und den Zahlungsfluss an den Bw vorzulegen. Die Mutter des Bw gab an, sie habe die Beträge aus dem Milchkontingent zusammengespart und übergeben. Unterlagen darüber habe sie nicht…
…a.). Es handelt sich dabei um Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht hat. Zur Überprüfung der Einnahmen und Ausgaben wurden der Betriebsprüfung nur jene Bankauszüge und Belege vorgelegt, auf denen die betrieblichen Bewegungen erfasst waren. Da es sich jedoch um Bankkonten handelt, auf denen sowohl…
…Jänner 2004, beim Finanzamt eingelangt am selben Tag, beantragte der Bw. eine Verlängerung der Frist zur Nachreichung von Unterlagen und Belegen betreffend die Arbeitnehmerveranlagung 1997 bis zum 14. April 2004. In dieser Eingabe führte der Bw. zu den Details zum abgegebenen Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung 1998…
…anerkannt hat, für die er Belege vorgelegt hat (nämlich S 20.043,00/1997 und S 3.920,00/1998) sowie von diesen Aufwendungen an den Bw. geleistete Rückersätze in Höhe von S 12.524,00/1997 und S 406,00/1998 für die Jahre…
…der Abgabenbehörde nicht nur ein richtiges und vollständiges, sondern auch ein klares Bild von den für die Abgabenerhebung maßgeblichen Umständen zu verschaffen. Dieses klare Bild ließe sich aus einer Belegsammlung ohne jegliche Erläuterung nicht gewinnen. Die Berufungswerberin wurde gebeten, zu den Ausführungen der Abgabenbehörde I…