RIS AI
47 767 Treffer671 msnur geltende Fassungen
UFSF RV/0475-F/08Begründungsmängel eines Wiederaufnahmebescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.12.2008

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., L., H.-Straße 1a, vertreten durch Mag. Rainer Rangger, Steuerberater, 6973 Höchst, Bonigstraße 11, vom 8. September 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Feldkirch vom 12. August 2008 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs…

UFSI RV/0506-I/07Begründungsmangel bei einer Wiederaufnahme des Verfahrens gem. § 303 Abs. 4 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.04.2008

…die in der Bescheidbegründung des Finanzamtes genannt sind. Abweichend von dem Grundsatz, dass Begründungsmängel erstinstanzlicher Bescheide im Berufungsverfahren saniert werden können, ist eine hinsichtlich der Darstellung der Wiederaufnahmsgründe fehlende bzw. mangelhafte Begründung im Berufungsverfahren nicht sanierbar. Da in der "Begründung" des die Wiederaufnahme des Verfahrens…

UFSL RV/0012-L/04Begründungsmangel bei Wiederaufnahme von Amts wegen/Zurückweisung der Berufung gegen den Sachbescheid bei Stattgabe der Berufung gegen den Wiederaufnahmebescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.11.2006

…einen Verkauf, sondern um eine Einlösung der Besserungsvereinbarung gehandelt" hätte, eine "neue Tatsache im Sinne des § 303 BAO" darstelle. Diese "nachgeholte" Begründung vermochte aber den Begründungsmangel des angefochtenen Wiederaufnahmebescheides nicht zu sanieren. Dies deshalb, weil auch in einer Berufungsvorentscheidung dieselben Grenzen zu beachten sind, die…

UFSI RV/0344-I/03Begründungsmangel bei einer Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.02.2005

…0165; VwGH 21.7.1998, 93/14/0187, 0188). Abweichend von dem Grundsatz, dass Begründungsmängel erstinstanzlicher Bescheide im Berufungsverfahren saniert werden können (VwGH 4.9.1986, 86/16/0083; VwGH 17.2.1994, 93/16/0117), ist eine hinsichtlich der Darstellung der Wiederaufnahmsgründe fehlende bzw…

UFSW RV/2388-W/02Sanierung von Begründungsmängel im Rechtsmittelverfahren, Vermögenszuwachs durch Darlehensgewährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.08.2004

…Die Einkünfte 1996 würden lt. vorgelegter Einkommensteuererklärung auf S -178.640,86, die Umsätze 1996 auf S 251.456,-- und die Vorsteuern auf S 76.568,60 lauten. Weiters würde ein Begründungsmangel betreffend die angefochtenen Bescheide vorliegen, da der bloße Hinweis, dass die Besteuerungsgrundlagen im…

UFSI RV/0315-I/03Begründungsmangel bei einer Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.03.2004

…Jahr 2001 vom 21. Mai 2003 ändern, da der Begründungsmangel des bekämpften Bescheides auf Grund eines fehlenden Verweises in diesem auf obige Begründungsausführungen nicht nachgeholt werden kann. Der bekämpfte Wiederaufnahmebescheid ist nach Ansicht des Referenten sohin getrennt vom Umsatzsteuerbescheid 2001 zu sehen, und beide sind…

UFSL RV/0914-L/061) Begründungsmangel bei der Wiederaufnahme von Amts wegen 2) Zurückweisung der Berufung gegen die Sachbescheide 3) Einkünftezurechnung bei der geteilten Bauernpension
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.01.2008

…konkret zu neuen Erkenntnissen im Tatsachenbereich gegenüber dem Erstverfahren geführt hätte(n) und inwiefern dadurch ein im Ergebnis anders lautender Spruch indiziert worden wäre. Auch die weiteren Ermittlungsversuche des Finanzamtes sowie die daraus resultierenden Ergebnisse vermögen den Begründungsmangel der angefochtenen Wiederaufnahme-bescheide nicht zu sanieren…

UFSL RV/0576-L/05Sanierung von Begründungsmängeln in gemäß § 293b BAO berichtigten Bescheiden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.09.2013

…in Form einer Berufungsvorentscheidung), so liegt letztlich kein Begründungsmangel vor. Denn durch die nachträgliche Mitteilung der Begründung wird der ursprüngliche Mangel jedenfalls saniert. Begründungsmängel im erstinstanzlichen Verfahren können nach einschlägiger Fachliteratur und nach der Judikatur der Höchstgerichte im Rechtsmittelverfahren saniert werden (siehe Ritz, BAO-Kommentar…

UFSW RV/0604-W/10Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen - Begründungsmangel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.07.2012

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Stb., vom 17. September 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 13. August 2009 betreffend Einkommensteuer 2006 und Wiederaufnahme, entschieden: Der Berufung gegen den Wiederaufnahmebescheid betreffend Einkommensteuer 2006…

UFSW RV/1979-W/09Aufhebung gemäß § 299 BAO - Begründungsmangel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.09.2011

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., vertreten durch Vertreter, vom 26. August 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 7. August 2008 betreffend Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2003 gemäß § 299 BAO und Einkommensteuer 2003 entschieden: 1.) Der…

UFSW RV/1622-W/10Aufhebung gem. § 299 BAO - Begründungsmangel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.07.2011

…nicht auf Grund von Tatsachen bestätigen, die die Abgabenbehörde erster Instanz nicht herangezogen hat. Der hier im Wege einer BVE ergangene abgeänderte Einkommensteuerbescheid kann diesen Begründungsmangel ebenfalls nicht sanieren. Der Berufung gegen den Aufhebungsbescheid wird somit stattgegeben. Der Bescheid wird ersatzlos aufgehoben. 2. Sachbescheid Gemäß …

UFSF RV/0103-F/081) Befristung des Rechtes zur Aufhebung gemäß § 299 BAO 2) Begründungsmängel 3) Anspruchszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.06.2008

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., I., M.-Straße 28, vertreten durch Dr. Winkler & Partner, Wirtschaftstreuhand KEG, 6370 Kitzbühel, Josef-Pirchl-Straße 5, vom 13. Jänner 2007, gegen die Bescheide des Finanzamtes Innsbruck vom 19. Dezember 2006 betreffend Aufhebung gemäß § 299…

UFSI FSRV/0009-I/05Zurückweisung wegen "Einleitung" eines Finanzstrafverfahrens nach gerichtlicher Unzuständigkeitsentscheidung; Zurückverweisung wegen Begründungsmängel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)17.03.2005

Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen Bf., über die Beschwerde des Beschuldigten vom 28. Februar 2005 gegen die als "Modifizierter Bescheid über die Einleitung des Strafverfahrens gemäß § 83 Abs…

UFSL RV/0181-L/071. Bestimmung des Ansässigkeitsstaates bei Doppelwohnsitz (Mittelpunkt der Lebensinteressen) 2. Begründungsmangel eines Wiederaufnahmebescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.05.2011Teil 1/4

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw.,Adresse, vertreten durch SteuerberaterGmbH, vom 29. Jänner 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes K X-Y vertreten durch HA, vom (1) 9. Jänner 2007 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs 4 BAO betreffend Einkommensteuer…

UFSL RV/0181-L/071. Bestimmung des Ansässigkeitsstaates bei Doppelwohnsitz (Mittelpunkt der Lebensinteressen) 2. Begründungsmangel eines Wiederaufnahmebescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.05.2011Teil 2/4

Seit 18.01.2001 war aus dem Schreiben der Marktgemeinde M der Behörde bekannt, dass ich bei meinen seltenen Besuchen in Österreich auch im öffentlichen Leben anzutreffen bin. Daraus kann man unschwer erkennen, dass der Behörde zumindest seit 2001 der Sachverhalt bekannt ist und keinesfalls…

UFSL RV/0181-L/071. Bestimmung des Ansässigkeitsstaates bei Doppelwohnsitz (Mittelpunkt der Lebensinteressen) 2. Begründungsmangel eines Wiederaufnahmebescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.05.2011Teil 3/4

…als bedeutsam für den anders lautenden Spruch des neuen Sachbescheides darlegen. Weiters hat die Begründung die für die Ermessensübung maßgeblichen Überlegungen zu enthalten, wobei ein Begründungsmangel hinsichtlich der Ermessensentscheidung als nicht wesentlich angesehen wird und für sich allein zu keiner Bescheidaufhebung führt (siehe Ritz, BAO³, …

UFSL RV/0181-L/071. Bestimmung des Ansässigkeitsstaates bei Doppelwohnsitz (Mittelpunkt der Lebensinteressen) 2. Begründungsmangel eines Wiederaufnahmebescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.05.2011Teil 4/4

In einem jüngeren Erkenntnis hatte der Verwaltungsgerichtshof (VwGH 20. 2. 2008, 2005/15/0135) bei der nachfolgend angeführten Sachverhaltskonstellation die Entscheidung des UFS bestätigt, dass nach Beurteilung des Gesamtbildes der Verhältnisse der Mittelpunkt der Lebensinteressen nicht in die Schweiz verlegt worden sei, sondern Österreich weiterhin…

UFSG RV/0247-G/08Fahrtätigkeit von Fahrern mit Gewerbeschein - nichtselbständige Tätigkeit oder Werkvertrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.11.2013

…93 Abs. 3 lit. a BAO hat der Bescheid eine Begründung zu enthalten. Die von der Berufungswerberin aufgezeigten Begründungsmängel in den angefochtenen Bescheiden sind auch für die Abgabenbehörde zweiter Instanz erkennbar, können jedoch nach Literatur und Judikatur im Rechtsmittelverfahren saniert werden (vgl. Ritz, BAO Kommentar…

UFSL RV/0996-L/05Wiederaufnahmsgründe können im Rechtsmittelverfahren nicht "nachgeschoben" werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.02.2007

…inwiefern dadurch ein im Ergebnis anders lautender Spruch indiziert worden wäre. Erst in der Berufungsvorentscheidung wurde dezidiert ausgeführt, worin die Abgabenbehörde erster Instanz den sie zur Wiederaufnahme berechtigenden Grund erblickte. Diese "nachgeholte" Begründung vermochte aber den Begründungsmangel der angefochtenen Wiederaufnahmsbescheide nicht zu sanieren. Dies deshalb…

UFSW RV/1459-W/02Bescheidberichtigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)03.05.2007

…nicht geeignet erscheine, die Bescheidberichtigungen nach § 293 b BAO zu tragen. Allerdings könne ein Begründungsmangel auch noch im Rechtsmittelverfahren saniert werden und es sei darauf hinzuweisen, dass sich aus den der Steuererklärungen anzusehenden Beilagen entnehmen lasse, dass die AfA deswegen unrichtig ermittelt sei, weil das…