Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., L., H.-Straße 1a, vertreten durch Mag. Rainer Rangger, Steuerberater, 6973 Höchst, Bonigstraße 11, vom 8. September 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Feldkirch vom 12. August 2008 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs…
…die in der Bescheidbegründung des Finanzamtes genannt sind. Abweichend von dem Grundsatz, dass Begründungsmängel erstinstanzlicher Bescheide im Berufungsverfahren saniert werden können, ist eine hinsichtlich der Darstellung der Wiederaufnahmsgründe fehlende bzw. mangelhafte Begründung im Berufungsverfahren nicht sanierbar. Da in der "Begründung" des die Wiederaufnahme des Verfahrens…
…einen Verkauf, sondern um eine Einlösung der Besserungsvereinbarung gehandelt" hätte, eine "neue Tatsache im Sinne des § 303 BAO" darstelle. Diese "nachgeholte" Begründung vermochte aber den Begründungsmangel des angefochtenen Wiederaufnahmebescheides nicht zu sanieren. Dies deshalb, weil auch in einer Berufungsvorentscheidung dieselben Grenzen zu beachten sind, die…
…0165; VwGH 21.7.1998, 93/14/0187, 0188). Abweichend von dem Grundsatz, dass Begründungsmängel erstinstanzlicher Bescheide im Berufungsverfahren saniert werden können (VwGH 4.9.1986, 86/16/0083; VwGH 17.2.1994, 93/16/0117), ist eine hinsichtlich der Darstellung der Wiederaufnahmsgründe fehlende bzw…
…Die Einkünfte 1996 würden lt. vorgelegter Einkommensteuererklärung auf S -178.640,86, die Umsätze 1996 auf S 251.456,-- und die Vorsteuern auf S 76.568,60 lauten. Weiters würde ein Begründungsmangel betreffend die angefochtenen Bescheide vorliegen, da der bloße Hinweis, dass die Besteuerungsgrundlagen im…
…Jahr 2001 vom 21. Mai 2003 ändern, da der Begründungsmangel des bekämpften Bescheides auf Grund eines fehlenden Verweises in diesem auf obige Begründungsausführungen nicht nachgeholt werden kann. Der bekämpfte Wiederaufnahmebescheid ist nach Ansicht des Referenten sohin getrennt vom Umsatzsteuerbescheid 2001 zu sehen, und beide sind…
2. Fazit: Nach § 299 Abs. 1 BAO kann ein erstinstanzlicher Bescheid aufgehoben werden, wenn sich sein Spruch "als nicht richtig erweist". Der Nachweis, dass dies hier der Fall sei, ist bereits erbracht. c) Bestimmte Subfirmen Die Annahme des Prüfers und - ihm folgend - des Finanzamtes, drei…
…87/13/0006). Hinzuweisen ist noch darauf, dass eine Sanierung von Begründungsmängel in Wiederaufnahmebescheiden nicht möglich ist (vgl etwa VwGH 12.4.1994, 90/14/0044). Abgesehen von einer mangelhaften Begründung ergibt sich nach Beurteilung durch das Bundesfinanzgericht auch, dass keine Tatsachen oder Beweismittel neu…
…konkret zu neuen Erkenntnissen im Tatsachenbereich gegenüber dem Erstverfahren geführt hätte(n) und inwiefern dadurch ein im Ergebnis anders lautender Spruch indiziert worden wäre. Auch die weiteren Ermittlungsversuche des Finanzamtes sowie die daraus resultierenden Ergebnisse vermögen den Begründungsmangel der angefochtenen Wiederaufnahme-bescheide nicht zu sanieren…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht fasst durch die Richterin Mag. Andrea Ebner in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Bernhart Steuerberatungs GmbH, Albertgasse 35 Tür 15, 1080 Wien, über die Beschwerde vom 13. Mai 2025 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 17. Jänner 2023 betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***Stb***, **Stb-Adr***, und ***B*** als Beteiligter gemäß § 257 BAO über die Beschwerde vom 9. Dezember 2015 gegen die Bescheide des Finanzamtes Grieskirchen Wels (nunmehr Finanzamt…
…in Form einer Berufungsvorentscheidung), so liegt letztlich kein Begründungsmangel vor. Denn durch die nachträgliche Mitteilung der Begründung wird der ursprüngliche Mangel jedenfalls saniert. Begründungsmängel im erstinstanzlichen Verfahren können nach einschlägiger Fachliteratur und nach der Judikatur der Höchstgerichte im Rechtsmittelverfahren saniert werden (siehe Ritz, BAO-Kommentar…
…das BFG in einem der drei vorliegenden Verfahren zugunsten der Bf. und hob die angefochtenen Bescheide auf. Es stellte einen Begründungsmangel der Bescheide fest, der weder durch das Finanzamt (im Rahmen einer Beschwerdevorentscheidung) noch durch das Verwaltungsgericht sanierbar sei. Im Erkenntnis vom 18.06.2024…
…das BFG in einem der drei vorliegenden Verfahren zugunsten der Bf. und hob die angefochtenen Bescheide auf. Es stellte einen Begründungsmangel der Bescheide fest, der weder durch das Finanzamt (im Rahmen einer Beschwerdevorentscheidung) noch durch das Verwaltungsgericht sanierbar sei. Im Erkenntnis vom 18.06.2024…
…die nicht vorliegen bzw. von der Behörde nicht vorgelegt wurden (….) Das Unterlassen der konkreten Begründung der von der Behörde gewählten Ermessensausübung stellt nach Ansicht der Beschwerdeführerin einen wesentlichen Begrünungsmangel dar, welcher im Fall der Wiederaufnahme nicht sanierbar ist und daher zwingend zur Aufhebung der…
Informativ darf auf § 48a Abs 4 BAO verwiesen werden, demzufolge die Offenbarung oder Verwertung von Verhältnissen oder Umständen zulässig ist, wenn sie der Durchführung eines Abgabenverfahrens dient. Da der Bf. keine Umstände ins Treffen führen konnte, die die Unrichtigkeit der Feststellungen des Finanzamtes wahrscheinlich machen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Stb., vom 17. September 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 13. August 2009 betreffend Einkommensteuer 2006 und Wiederaufnahme, entschieden: Der Berufung gegen den Wiederaufnahmebescheid betreffend Einkommensteuer 2006…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., vertreten durch Vertreter, vom 26. August 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 7. August 2008 betreffend Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2003 gemäß § 299 BAO und Einkommensteuer 2003 entschieden: 1.) Der…
…nicht auf Grund von Tatsachen bestätigen, die die Abgabenbehörde erster Instanz nicht herangezogen hat. Der hier im Wege einer BVE ergangene abgeänderte Einkommensteuerbescheid kann diesen Begründungsmangel ebenfalls nicht sanieren. Der Berufung gegen den Aufhebungsbescheid wird somit stattgegeben. Der Bescheid wird ersatzlos aufgehoben. 2. Sachbescheid Gemäß …
…gegenüber der Drittschuldnerin nicht zusteht, ergeben sich weder aus dem Vorbringen des Bf. noch sonst aus dem Akteninhalt. Zu dem vom Bf. aufgezeigten Begründungsmangel, welcher- seiner Ansicht nach-zur Aufhebung des bekämpften Bescheides bzw. auch zur Aufhebung der darauf bezogenen Berufungsvorentscheid führen soll, ist festzustellen…