…Auszahlung gebrachten Gehälter und Vergütungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Jahresgewinne keine Deckung, sodass sich die negativen Differenzen durch alle Streitjahre zogen. Mit dem gegenständlichen Entlohnungssystem war von vorneherein sichergestellt, dass der Geschäftsführer an Verlusten der Bw. nicht teilzunehmen bzw. einen solchen im Jahr 1997 auch…
…Unternehmerrisiko führt. - Das bloße Unterbleiben der Auszahlung zustehender Geschäftsführervergütungen stellt noch kein ausreichendes Indiz für die Erfolgsabhängigkeit der Vergütungen dar, sodass die Abhängigkeit der Auszahlung des Geschäftsführerbezuges von der Liquiditätslage der Gesellschaft auch kein Unternehmerwagnis begründet - Das Vorliegen eines einnahmenseitigen Unternehmerwagnisses setzt voraus, dass ein…
…eines Dienstverhältnisses vorliegen, kann eine DB-Pflicht der Geschäftsführerbezüge bei exakter Beachtung des Gesetzeswortlautes von vornherein ausgeschlossen werden. Dass die weiteren Tätigkeiten, wie Kalkulation, Auftragsvergabe, Geschäftsanbahnung, Einteilung der Produktion, etc. nicht nur Merkmale eines Dienstverhältnisses, sondern auch Merkmale eines typischen Unternehmers sind, ist in diesem…
…des Betriebserfolges Im Falle eines negativen Betriebserfolges unterbleibe jedwelche Vergütung. Es werde die Abrechnung für den Jahresabschluss 30.9.1998 vorgelegt, für die Vorjahre gebe es eine analog lautende mündliche Vereinbarung. Herr GW habe auch nicht monatlich gleich bleibende Bezüge, die den Charakter von Gehaltszahlungen…
…konnte gegen Jahresende eine Sonderentnahme von S 100.000 getätigt werden. Im Jahr 2001 wurden S 636.491 entnommen. Aufgrund des äußerst negativen Ergebnisses sei eine Rückbelastung von S 150.000 an FF vorgenommen worden, die bei der Bemessung der Lohnabgaben auch berücksichtigt worden sei.…
…Betriebserfolg gewährt würden. Die Tatsache, dass bisher keine Liquiditätsprobleme bestanden und die Höhe der Bezüge unverändert blieb, könne nicht als Indiz gegen den Bw verwendet werden, als aufgrund dieses Sachverhaltes (Entnahme von gleich bleibenden Geschäftsführungsbezügen) darauf geschlossen werde, diese Vorgehensweise der Entnahmepolitik würde sich auch…
…unterstellt werde. Bei der Durchführung des Projektes würden dann dem jeweiligen Projektleiter Arbeitnehmer der Bw. zugeteilt. Dieses System habe den Vorteil, dass sich die Bezüge der Projektleiter an das Betriebsergebnis anpassen würden. Damit würden sich negative Entwicklungen aufgrund von Ausfällen nicht dermaßen gravierend auswirken, sodass…
…auf die Auszahlung freiwillig verzichten. Die Betriebsprüfung merkte weiters an, dass für den Geschäftsführer für das Jahr 1995 trotz negativem Betriebsergebnis ein Geschäftsführerbezug in Höhe von S 332.400,00 zugestanden wurde und dieser Anfang Februar 1996 auch tatsächlich an ihn überwiesen und von ihm…
…Finanzierung und Auszahlung des Geschäftsführerbezuges von der Liquiditätslage des Unternehmens und vom wirtschaftlichen Erfolg abhänge und führt in der Folge die Vereinbarung des W. J. sen. vom 18.12.1997 "mit sich selbst" ins Treffen. Nach Punkt 1.) erhalte W. J. sen. bei entsprechend wirtschaftlich…
…in welchem auch bei einmaliger jährlicher Auszahlung von einer laufenden Entlohnung ausgegangen worden sei. Der steuerlicher Vertreter der Bw. wandte ein, dass dieses Erkenntnis die laufende Auszahlung und nicht das Kriterium des Unternehmerwagnisses behandle. Über die Berufung wurde erwogen: Folgender Sachverhalt wird der Entscheidung zugrunde…
…entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. VwGH 29.1.2003, 2001/13/0181). Im Übrigen würde selbst das Risiko einer Bezugskürzung bei einer Verlustsituation der GmbH ebenso wenig ein unternehmerspezifisches Risiko der Geschäftsführerbezüge aufzeigen, wie eine Kürzung der Geschäftsführergehälter bei einer negativen allgemeinen…
…die Gehälter von leitenden Angestellten und somit auch seine eigenen den allenfalls geänderten Ertrags- bzw. Erfolgsverhältnissen des Unternehmens anzupassen. Im Übrigen bildet das Risiko einer Bezugskürzung bei einer Verlustsituation der GmbH ebenso wenig ein unternehmerspezifisches Risiko wie eine Kürzung der Geschäftsführergehälter bei einer negativen allgemeinen…
…Konto) zu Gunsten des Bw noch eine Auszahlung von Geschäftsführerbezügen. Beschlussfassung und Buchung erfolgten erst nach Ablauf der Streitjahre im Nachhinein im Rahmen der Abschlussbuchungen bei Erstellung der Jahresabschlüsse und damit rückwirkend. Die Höhe der zu erwartenden Geschäftsführerbezüge stand in den Streitjahren noch nicht fest…
…Zur weiteren Kostenreduktion habe der Geschäftsführer auch auf seine Bezüge verzichtet, was aber nur als eine vorübergehende Maßnahme anzusehen sei; sobald sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens wieder verbessere, sei auch eine Auszahlung von weiteren Geschäftsführerbezügen vorgesehen. In einem weiteren Vorhalt (10.03.2005) ersuchte…
…erörtert. Aus der Sicht des Finanzamtes wurde darauf hingewiesen, dass bei einem wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer, der Zufluss von "Geschäftsführerbezügen" grundsätzlich dann anzunehmen ist, sobald der Anspruch auf die Auszahlung von Geschäftsführerbezügen bzw. die Forderung daraus aus den Büchern (Buchhaltung) der Gesellschaft fällig geworden ist…
…des Unabhängigen Finanzsenates vom 10. April 2006 geht hervor, dass es sich bei den strittigen monatlichen Auszahlungen in Höhe von € 1.800,-- weder um ein Darlehen noch um eine verdeckte Gewinnausschüttung handelt, noch ein schriftlicher Vertrag aus 2003 existiert, wonach auf eine Entlohnung verzichtet…
…Angemerkt wird, dass im Jahr 2006 der Betrag von 3.000 € hins. Verlust aus Geschäftsführerverrechnung U20% auch bei dem zweiten Geschäftsführer gleich hoch ist (ebenfalls € 3.000,00 beträgt). Der Verlust aus Geschäftsführerverrechnung das Jahr 2000 betreffend wurde mit dem o.a. Betrag…
…vorliegen, hindern aber die Annahme des Zuflusses der Geschäftsführergehälter 2004 und 2005 mit erfolgter Gutschrift nicht. Ein nicht an der GmbH wesentlich beteiligter (fremder) Geschäftsführer hätte im Übrigen auch bei wirtschaftlich schlechter Lage auf ihm zustehende und zu seinen Gunsten bereits gutgeschriebene Geschäftsführerbezüge nicht verzichtet…
…Höhe von € 63.588,73/ S 875.000,--) in den Jahren 1998 und 1999 zur Auszahlung gebracht werden. Nach dem Geschäftsführervertrag vom 11. Oktober 1994 wären dem Geschäftsführer bei einem entsprechend hohen negativen EGT kein oder nur ein entsprechend niedrigerer Betrag an Geschäftsführerbezug und…
…Auszahlung der Geschäftsführervergütung in Abhängigkeit von der Ertragslage, (sogar verbunden mit einer Rückzahlungsverpflichtung) und somit vom wirtschaftlichen Erfolg abhänge, ist festzustellen, dass die Entlohnung entsprechend der Ertragslage nach der Verkehrsauffassung auch bei Dienstverhältnissen, vor allem bei Arbeitnehmern in leitender Position, wie auch die Delegierung von…