…Auszahlung gebrachten Gehälter und Vergütungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Jahresgewinne keine Deckung, sodass sich die negativen Differenzen durch alle Streitjahre zogen. Mit dem gegenständlichen Entlohnungssystem war von vorneherein sichergestellt, dass der Geschäftsführer an Verlusten der Bw. nicht teilzunehmen bzw. einen solchen im Jahr 1997 auch…
…Unternehmerrisiko führt. - Das bloße Unterbleiben der Auszahlung zustehender Geschäftsführervergütungen stellt noch kein ausreichendes Indiz für die Erfolgsabhängigkeit der Vergütungen dar, sodass die Abhängigkeit der Auszahlung des Geschäftsführerbezuges von der Liquiditätslage der Gesellschaft auch kein Unternehmerwagnis begründet - Das Vorliegen eines einnahmenseitigen Unternehmerwagnisses setzt voraus, dass ein…
…eines Dienstverhältnisses vorliegen, kann eine DB-Pflicht der Geschäftsführerbezüge bei exakter Beachtung des Gesetzeswortlautes von vornherein ausgeschlossen werden. Dass die weiteren Tätigkeiten, wie Kalkulation, Auftragsvergabe, Geschäftsanbahnung, Einteilung der Produktion, etc. nicht nur Merkmale eines Dienstverhältnisses, sondern auch Merkmale eines typischen Unternehmers sind, ist in diesem…
…des Betriebserfolges Im Falle eines negativen Betriebserfolges unterbleibe jedwelche Vergütung. Es werde die Abrechnung für den Jahresabschluss 30.9.1998 vorgelegt, für die Vorjahre gebe es eine analog lautende mündliche Vereinbarung. Herr GW habe auch nicht monatlich gleich bleibende Bezüge, die den Charakter von Gehaltszahlungen…
…konnte gegen Jahresende eine Sonderentnahme von S 100.000 getätigt werden. Im Jahr 2001 wurden S 636.491 entnommen. Aufgrund des äußerst negativen Ergebnisses sei eine Rückbelastung von S 150.000 an FF vorgenommen worden, die bei der Bemessung der Lohnabgaben auch berücksichtigt worden sei.…
…Betriebserfolg gewährt würden. Die Tatsache, dass bisher keine Liquiditätsprobleme bestanden und die Höhe der Bezüge unverändert blieb, könne nicht als Indiz gegen den Bw verwendet werden, als aufgrund dieses Sachverhaltes (Entnahme von gleich bleibenden Geschäftsführungsbezügen) darauf geschlossen werde, diese Vorgehensweise der Entnahmepolitik würde sich auch…
…unterstellt werde. Bei der Durchführung des Projektes würden dann dem jeweiligen Projektleiter Arbeitnehmer der Bw. zugeteilt. Dieses System habe den Vorteil, dass sich die Bezüge der Projektleiter an das Betriebsergebnis anpassen würden. Damit würden sich negative Entwicklungen aufgrund von Ausfällen nicht dermaßen gravierend auswirken, sodass…
…93/14/0155) behebbar ist. Im Hinblick auf die erforderliche Fremdüblichkeit ist also auch in diesen Fällen von einem Zufluss der Geschäftsführerbezüge auszugehen, weil die GmbH auch im Falle eines fremden Gläubigers (Geschäftsführers) zur Kreditaufnahme gezwungen wäre, um die fälligen Bezüge zu begleichen. Die Beweislast…
…Wenn jahrelang keine Geschäftsführerbezüge bezahlt wurden, kann aber trotzdem die Wiederaufnahme der Auszahlung von Bezügen nicht grundsätzlich als verdeckte Ausschüttung angesehen werden (VwGH 21.10.1999, 97/15/0198). Bei Fehlen einer Entlohnungsvereinbarung besteht außerdem grundsätzlich ein Anspruch auf angemessene Entlohnung (VwGH 20.11.1989…
…1 DBA-Deutschland von der Besteuerung unter Progressionsvorbehalt freizustellen. Der Fall wird aber nach ho. Beurteilung wegen der doch auch nach österreichischem Recht bestehenden Abgrenzungsunschärfen bei der Beurteilung der Angemessenheitsfrage nicht in der Weise lösbar sein, dass Deutschland von vornherein insgesamt das Besteuerungsrecht abgesprochen werden…
…auf die Auszahlung freiwillig verzichten. Die Betriebsprüfung merkte weiters an, dass für den Geschäftsführer für das Jahr 1995 trotz negativem Betriebsergebnis ein Geschäftsführerbezug in Höhe von S 332.400,00 zugestanden wurde und dieser Anfang Februar 1996 auch tatsächlich an ihn überwiesen und von ihm…
…dass die Geschäftsführerbezüge nicht auszahlbar sein würden und dass "mit 28.9.2016 per Umlaufbeschluss auf die Auszahlung der offenen Geschäftsführerbezüge 2014...verzichtet" worden wäre. Selbst wenn man nicht von einem rückwirkend gefassten Beschluss ausgehen würde, sei auch bei zivilrechtlicher Gültigkeit doch die steuerliche Angehörigenjudikatur…
…Finanzierung und Auszahlung des Geschäftsführerbezuges von der Liquiditätslage des Unternehmens und vom wirtschaftlichen Erfolg abhänge und führt in der Folge die Vereinbarung des W. J. sen. vom 18.12.1997 "mit sich selbst" ins Treffen. Nach Punkt 1.) erhalte W. J. sen. bei entsprechend wirtschaftlich…
…M***** und F*****) bei der M**** GmbH in Beschäftigung geblieben wären, vielmehr wäre im Fall einer Nichtzahlung der Löhne eine Kündigung durch die Dienstnehmer anzunehmen. Eine solche Auszahlung von Löhnen und Gehältern bei gleichzeitiger Nichtentrichtung fälliger Abgaben (Ihnen waren wie bereits oben angeführt die Kommunalsteuerrückstände…
…in welchem auch bei einmaliger jährlicher Auszahlung von einer laufenden Entlohnung ausgegangen worden sei. Der steuerlicher Vertreter der Bw. wandte ein, dass dieses Erkenntnis die laufende Auszahlung und nicht das Kriterium des Unternehmerwagnisses behandle. Über die Berufung wurde erwogen: Folgender Sachverhalt wird der Entscheidung zugrunde…
…entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. VwGH 29.1.2003, 2001/13/0181). Im Übrigen würde selbst das Risiko einer Bezugskürzung bei einer Verlustsituation der GmbH ebenso wenig ein unternehmerspezifisches Risiko der Geschäftsführerbezüge aufzeigen, wie eine Kürzung der Geschäftsführergehälter bei einer negativen allgemeinen…
…die Gehälter von leitenden Angestellten und somit auch seine eigenen den allenfalls geänderten Ertrags- bzw. Erfolgsverhältnissen des Unternehmens anzupassen. Im Übrigen bildet das Risiko einer Bezugskürzung bei einer Verlustsituation der GmbH ebenso wenig ein unternehmerspezifisches Risiko wie eine Kürzung der Geschäftsführergehälter bei einer negativen allgemeinen…
…Konto) zu Gunsten des Bw noch eine Auszahlung von Geschäftsführerbezügen. Beschlussfassung und Buchung erfolgten erst nach Ablauf der Streitjahre im Nachhinein im Rahmen der Abschlussbuchungen bei Erstellung der Jahresabschlüsse und damit rückwirkend. Die Höhe der zu erwartenden Geschäftsführerbezüge stand in den Streitjahren noch nicht fest…
…Zur weiteren Kostenreduktion habe der Geschäftsführer auch auf seine Bezüge verzichtet, was aber nur als eine vorübergehende Maßnahme anzusehen sei; sobald sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens wieder verbessere, sei auch eine Auszahlung von weiteren Geschäftsführerbezügen vorgesehen. In einem weiteren Vorhalt (10.03.2005) ersuchte…
…erörtert. Aus der Sicht des Finanzamtes wurde darauf hingewiesen, dass bei einem wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer, der Zufluss von "Geschäftsführerbezügen" grundsätzlich dann anzunehmen ist, sobald der Anspruch auf die Auszahlung von Geschäftsführerbezügen bzw. die Forderung daraus aus den Büchern (Buchhaltung) der Gesellschaft fällig geworden ist…