…als zutreffendenfalls von einer ordnungsgemäßen Durchführung des Versandverfahrens (und somit von keiner zollschuldbegründenden Zuwiderhandlung) auszugehen ist. Andererseits hat es aber (angesichts der vorstehenden Ausführungen zu Recht) mangels entsprechend gesicherter Ermittlungsergebnisse über den tatsächlichen Ort der Zuwiderhandlung nicht die Initiative für die Durchführung des Abgabenverfahrens innerhalb…
…gegen die Heranziehung der Bf. als Zollschuldnerin und bemängelt vor allem das von der Abgabenbehörde erster Instanz in diesem Zusammenhang ausgeübte Auswahlermessen. Der Hauptverpflichtete hat gemäß Artikel 96 ZK alle aus dem Zollverfahren herrührenden Pflichten zu erfüllen. Kommt es (wie im vorliegenden Fall durch die…
…Die Heranziehung als Zollschuldnerin sei insbesondere aufgrund des Umstandes erfolgt, wonach sich das Unternehmen gewerbsmäßig auch mit der Ausstellung von Versandscheinen im Versandverfahren befasse und demzufolge als Hauptverpflichtete jene Sorgfalt hätte vermissen lassen, die für eine ordnungsgemäße Erledigung des beantragten Zollverfahrens verlangt werden müsse. Die…
…unvollständiger Angaben für die teilweise Nichterhebung der Einfuhrabgaben verantwortlich ist, habe auf die Entstehung der Einfuhrzollschuld nach Art. 201 ZK und die Heranziehung des Anmelders als Zollschuldner gem. Art. 201 Abs. 3 1. Unterabsatz ZK keinen Einfluss. Die Rechtsvorgängerin der Berufungswerberin sei als Anmelder nach…
…Wer durch die Vorlage unrichtiger oder unvollständiger Angaben für die teilweise Nichterhebung der Einfuhrabgaben verantwortlich ist, habe auf die Entstehung der Einfuhrzollschuld nach Art. 201 ZK und die Heranziehung des Anmelders als Zollschuldner gem. Art. 201 Abs. 3 ZK keinen Einfluss. Dem Berufungseinwand, die nachträgliche…
…Wer durch die Vorlage unrichtiger oder unvollständiger Angaben für die teilweise Nichterhebung der Einfuhrabgaben verantwortlich ist, habe auf die Entstehung der Einfuhrzollschuld nach Art. 201 ZK und die Heranziehung des Anmelders als Zollschuldner gem. Art. 201 Abs. 3 ZK keinen Einfluss. Dem Berufungseinwand, die nachträgliche…
…werde. Da im vorliegenden Fall die Bf als in der Warenanmeldung genannte Warenempfängerin der Zollschuld am nächsten stehe, weil die betreffende Ware zu ihrem Vorteil in den Wirtschaftskreislauf eingegangen sei, sei sie im Rahmen des im Art.213 Zollkodex normierten Auswahlermessens als Zollschuldnerin herangezogen worden…
…Beschwerde vom 30.11.2003 erhobenen) "Widerspruch gegen die Heranziehung der Bf als Schuldnerin" wird auf den Wortlaut des Art.213 Zollkodex verwiesen, der der Zollbehörde für den (auch hier zutreffenden) Fall, dass es für eine Zollschuld mehrere Zollschuldner gibt, der Zollbehörde ein Auswahlermessen einräumt…
…werde. Da im vorliegenden Fall die Bf als in der Warenanmeldung genannte Warenempfängerin der Zollschuld am nächsten stehe, weil die betreffende Ware zu ihrem Vorteil in den Wirtschaftskreislauf eingegangen sei, sei sie im Rahmen des im Art.213 Zollkodex normierten Auswahlermessens als Zollschuldnerin herangezogen worden…
…dass die Bf ihre Heranziehung als Zollschuldnerin im Rahmen der der Zollbehörde in einem derartigen Fall zustehenden Auswahlermessens nach Art.213 Zollkodex nicht bekämpft habe und daher hierauf nicht mehr weiter eingegangen werden müsse, und zum anderen die von der Bf in ihrer Berufung behaupteten…
…Handlungen unbekannter Täter gekommen sei, die mit ihr in keinem wie immer gearteten Verhältnis gestanden seien, steht daher der Heranziehung der Bf. als Zollschuldnerin nicht entgegen. Gibt es auf Grund der konkreten Umstände des Einzelfalles für eine Zollschuld mehrer Zollschuldner, so sind diese gemäß Artikel…
…dass die Bf ihre Heranziehung als Zollschuldnerin im Rahmen der der Zollbehörde in einem derartigen Fall zustehenden Auswahlermessens nach Art.213 Zollkodex nicht bekämpft habe und daher hierauf nicht mehr weiter eingegangen werden müsse, und zum anderen die von der Bf in ihrer Berufung behaupteten…
…Beschwerde vom 30.11.2003 erhobenen) "Widerspruch gegen die Heranziehung der Bf als Schuldnerin" wird auf den Wortlaut des Art.213 Zollkodex verwiesen, der der Zollbehörde für den (auch hier zutreffenden) Fall, dass es für eine Zollschuld mehrere Zollschuldner gibt, der Zollbehörde ein Auswahlermessen einräumt…
…Beschwerde vom 30.11.2003 erhobenen) "Widerspruch gegen die Heranziehung der Bf als Schuldnerin" wird auf den Wortlaut des Art.213 Zollkodex verwiesen, der der Zollbehörde für den (auch hier zutreffenden) Fall, dass es für eine Zollschuld mehrere Zollschuldner gibt, der Zollbehörde ein Auswahlermessen einräumt…
…als zutreffendenfalls von einer ordnungsgemäßen Durchführung des Versandverfahrens (und somit von keiner zollschuldbegründenden Zuwiderhandlung) auszugehen ist. Andererseits hat es aber (angesichts der vorstehenden Ausführungen zu Recht) mangels entsprechend gesicherter Ermittlungsergebnisse über den tatsächlichen Ort der Zuwiderhandlung nicht die Initiative für die Durchführung des Abgabenverfahrens innerhalb…
…als zutreffendenfalls von einer ordnungsgemäßen Durchführung des Versandverfahrens (und somit von keiner zollschuldbegründenden Zuwiderhandlung) auszugehen ist. Andererseits hat es aber (angesichts der vorstehenden Ausführungen zu Recht) mangels entsprechend gesicherter Ermittlungsergebnisse über den tatsächlichen Ort der Zuwiderhandlung nicht die Initiative für die Durchführung des Abgabenverfahrens innerhalb…
…in dem eine Zollschuldnerschaft für jene Person, welche falsche Angaben liefert die zu einer geringeren Abgabenfestsetzung als gesetzlich geschuldet führen, davon abhängig macht, dass dies nach den innerstaatlichen Vorschriften ermöglicht werde. Ein Zusammenhang, welcher Zollschuldner im Rahmen eines Gesamtschuldverhältnisses im Rahmen des Auswahlermessens heranzuziehen sei…
…als zutreffendenfalls von einer ordnungsgemäßen Durchführung des Versandverfahrens (und somit von keiner zollschuldbegründenden Zuwiderhandlung) auszugehen ist. Andererseits hat es aber (angesichts der vorstehenden Ausführungen zu Recht) mangels entsprechend gesicherter Ermittlungsergebnisse über den tatsächlichen Ort der Zuwiderhandlung nicht die Initiative für die Durchführung des Abgabenverfahrens innerhalb…
…Unabhängige Finanzsenat als erwiesen, dass die Zollschuld nicht für alle angeführten Zigaretten am 1. Oktober 2001 entstanden sein kann. Es ist vielmehr davon auszugehen, dass der Zollschuldentstehungszeitpunkt für die jeweiligen Einzelmengen variiert. Da genaue Feststellungen über den konkreten Zeitpunkt der Zollschuldentstehung bezogen auf die betreffenden…
…heranziehen müssen, ist festzustellen: Gemäß Art. 213 ZK sind, wenn es - wie hier - für eine Zollschuld mehrere Zollschuldner gibt, diese gesamtschuldnerisch zur Erfüllung dieser Zollschuld verpflichtet. Als Gesamtschuldner gemäß Art. 202 Abs. 3 ZK dritter Gedankenstrich kommen daher im vorliegenden Fall der Bf., der die…