…Widerspruch stehen (vgl. VwGH 9.9.2004, 99/15/0250 u.a.). Bei Auslandssachverhalten (ohne Ermittlungsmöglichkeit der Behörde) wird die Mitwirkungspflicht des Abgabepflichtigen als äußerst weit reichend angesehen und besteht neben einer erhöhten Offenlegungspflicht noch eine Beweismittelbeschaffungs- und sogar eine Beweisvorsorgepflicht (Ritz, BAO-Kommentar, Tz…
…Durchlaufgesellschaften, Treuhandgesellschaften und ähnliches und oftmals in weiterer Folge des Rückflusses von Geldern an die zahlende Gesellschaft in Form von "Kick - backs". Bei Auslandssachverhalten komme daher der erhöhten Mitwirkungspflicht des Abgabepflichtigen große Bedeutung zu. Einem Unternehmen sei daher zuzumuten, dass es schon bei Aufnahme von…
Punkt 4 des Vorhaltes: a) Ersucht werde um Vorlage folgender Unterlagen/Nachweise: Ansässigkeitsbescheinigung der britischen Steuerbehörden betreffend die CAL im Sinne des Artikel 4 Abs. 1 des DBA Großbritannien und Nordirland. Vorhaltsbeantwortung zu Punkt 4a des Vorhaltes: In der Beilage werde eine Kopie der Bescheinigung…
Alle diese Zusammenhänge und Parallelitäten sprechen nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates dafür, dass die CAL im Berufungszeitraum in Wahrheit von KPK und/oder dessen Gattin MKM (direkt oder indirekt über von diesen Personen beherrschte Gesellschaften) rechtlich und wirtschaftlich beherrscht wurde. Dies kann durch - im Verfahren…
…den tatsächlichen Sachverhalt zu erhellen. Mangels erhöhter Mitwirkung der geprüften Gesellschaft im Zusammenhang mit Auslandssachverhalten seien der Behörde Grenzen gesetzt. Was die Doppelansässigkeit verbunden mit dem allfälligen Verlust des Besteuerungsrechtes betreffe sei Faktum, dass die geprüfte Gesellschaft im Firmenbuch mit Sitz in Wien eingetragen sei…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., vertreten durch Mag. Peter Zivic, Rechtsanwalt, 1010 Wien, Weihburggasse 19, gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 2/20 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für den Zeitraum 1998 bis 2000 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die…
…BAO obliegt es den Abgabepflichtigen, auf Verlangen der Abgabenbehörde in Erfüllung ihrer Offenlegungspflicht (§ 119 BAO) die Richtigkeit ihrer Angaben zu beweisen oder zumindestens glaubhaft zu machen. Bei Auslandssachverhalten besteht überdies eine erhöhte Mitwirkungspflicht, was bedeutet, dass alle konkret erbrachten (behaupteten) Leistungen, die den geltend gemachten…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des TL, vom 2. November 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 13. Oktober 2006 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 27. September 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 30. August 2005 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der M., vertreten durch ME., vom 7. Oktober 1996 gegen die Bescheide des Finanzamtes A. vom 13. September 1996 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs 4 BAO (Körperschaftsteuer 1992 und 1993, Gewerbesteuermessbetrag 1992 und Gewerbesteuer 1993…
…BAO obliegt es den Abgabepflichtigen, auf Verlangen der Abgabenbehörde in Erfüllung ihrer Offenlegungspflicht (§ 119 BAO) die Richtigkeit ihrer Angaben zu beweisen oder zumindestens glaubhaft zu machen. Bei Auslandssachverhalten besteht überdies erhöhte Mitwirkungspflicht, was bedeutet, dass alle konkret erbrachten (behaupteten) Leistungen, die den geltend gemachten Betriebsaufwand…
…geprüften Unternehmen bzw. dessen Geschäftsführung nachgegangen, die eine vollständige Aufklärung des Sachverhaltes zugelassen hat. Im Hinblick auf die erhöhte Mitwirkungspflicht bei Auslandssachverhalten ist es dabei Aufgabe des Abgabepflichtigen von sich aus die erforderlichen Angaben über den wirklichen Empfänger zu machen (vgl. z.B. VwGH BFH…
…tatsächlich geleistete Unterhalt geltend gemacht, dann sind im Hinblick auf die bei Auslandssachverhalten bestehende erhöhte Mitwirkungspflicht jedenfalls folgende Unterlagen als Beweismittel beizubringen: 1) Geburtsurkunde des Kindes 2) Bestätigung der jeweiligen Wohnortgemeinde des Kindes (der Kinder) 3) Bankbestätigung über die überwiesenen Beträge, aus denen der Empfänger…
…ausgeschieden (mag ein solcher Zusammenhang ursprünglich bestanden haben). Hinsichtlich der geplanten gegenständlichen Importgeschäfte (Hemdeneinkauf) liegen keine Beweismittel wie Kaufvertragsentwürfe vor .Diesbezügliche Unterlagen wurden im gesamten Verfahren nicht vorgelegt. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Auslandssachverhalten eine erhöhte Mitwirkungspflicht für den Abgabepflichtigen besteht (§ 115 BAO, Ritz…
…Malta, einer Steueroase. Es handelt sich daher um Zahlungen an eine Briefkastenfirma mit Sitz in einer Steueroase. Dies zieht eine noch weiter erhöhte Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen als bei anderen Auslandssachverhalten nach sich. In diesem Zusammenhang - diese Umstände waren der Bw bekannt - ist ihr zuzumuten, dass…
…eingeschränkt. Als wesentliche zusätzliche Entscheidungskriterien, welche in die Gesamtbetrachtungen der Betriebsprüfung Eingang finden, sind weiters nachfolgende Bestimmungen der Bundesabgabenordnung maßgeblich: amtswegige Ermittlungspflicht ( § 115 BAO ) im Verhältnis zur Offenlegungspflicht in Verbindung mit der von der Judikatur entwickelten , erhöhten' Mitwirkungspflicht bei Auslandssachverhalten (§§ 119 iVm. § 138 BAO ), freie…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des A, vertreten durch WT, vom 6. Juni 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 9. Mai 2007 betreffend Einkommensteuer 2006 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe In der Einkommensteuererklärung für das Streitjahr führte…
…begründen keinen Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich, zumal weder der Zeitraum noch die Häufigkeit der Aufenthalte in Österreich festgestellt werden konnten. Die amtswegige Ermittlungspflicht der Abgabenbehörde tritt bei Auslandssachverhalten gegenüber der Mitwirkungs- und Offenlegungspflicht der Partei zurück. Diesfalls besteht eine erhöhte Mitwirkungspflicht der Partei insbesondere…
- Der Auslandsaufenthalt war nur für einen Zeitraum von zwei Jahren vorgesehen (vgl. dazu das Schreiben von XY vom 17. März 2010); tatsächlich hat der Aufenthalt in Land1 tatsächlich ca. ein Jahr und zwei Monate angedauert. Das Vorbringen des Berufungswerbers, dass er beabsichtigt habe, deutlich länger…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Referenten R. über die Berufung des Bw., vertreten durch PZP Steuerberatung, 4910 Ried im Innkreis, Am Burgfried 14, vom 6. Juli 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Grieskirchen Wels, vertreten durch Hofrat Dr. Josef Moser, vom 4. Juni…