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UFSF RV/0460-F/081.) Montageprivileg auch für Arbeitnehmer mit Schweizer Arbeitgeber 2.) Erhöhte Mitwirkung bei Inanspruchnahme einer Begünstigung mit Auslandssachverhalt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.04.2011

… 3 Tz 2), die Voraussetzungen für die Befreiung sind aber vom Steuerpflichtigen nachzuweisen. Da es sich im Berufungsfall aufgrund der Auslandsbeschäftigung des Berufungswerbers um einen Auslandsachverhalt handelt, war der Berufungswerber zu einer erhöhten Mitwirkung an der Klärung des Sachverhaltes verpflichtet. Im Berufungsfall galt dies umso…

UFSL RV/0752-L/05Zulässigkeit einer Verfahrenswiederaufnahme? Erhöhte Mitwirkungspflicht und Beweisvorsorgepflicht bei ungewöhnlichen Sachverhalten und bei Auslandssachverhalten (hier: Geschäftsbeziehungen mit einer britischen Ltd., die Bezüge zu Gesellschaften auf der Isle of Man und den British Virgin Islands aufweist); keine Erfüllung der Pflicht zur Empfängerbenennung, wenn die Art der Besteuerung der die Ausgaben empfangenden Ges. (eine britische Ltd. mit "c/o-Adresse" und ohne entsprechende ressourcenmäßige Ausstattung, die Bezüge zu Steueroasengesellschaften und zu den Gesellschaftern der Berufungswerberin aufweist) nicht geklärt werden kann (allenfalls "non-resident-company") und die tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten an den Anteilen dieser Ltd. nicht eruiert werden können; Vorliegen eines Scheingeschäftes auf Grund zahlreicher ungewöhnlicher Umstände (wie etwa völlig unübliche Geschäftsabwicklung, exorbitant hohe Zinsen für eine Gewinnschuldverschreibung gezeichnet von einer brit. Ltd. usw.) und des Vorliegens von personellen und rechtlichen Verbindungen der inländischen Ges. mit der die Zahlungen empfangenden ausländischen Ges.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009Teil 1/4

…Durchlaufgesellschaften, Treuhandgesellschaften und ähnliches und oftmals in weiterer Folge des Rückflusses von Geldern an die zahlende Gesellschaft in Form von "Kick - backs". Bei Auslandssachverhalten komme daher der erhöhten Mitwirkungspflicht des Abgabepflichtigen große Bedeutung zu. Einem Unternehmen sei daher zuzumuten, dass es schon bei Aufnahme von…

UFSL RV/0752-L/05Zulässigkeit einer Verfahrenswiederaufnahme? Erhöhte Mitwirkungspflicht und Beweisvorsorgepflicht bei ungewöhnlichen Sachverhalten und bei Auslandssachverhalten (hier: Geschäftsbeziehungen mit einer britischen Ltd., die Bezüge zu Gesellschaften auf der Isle of Man und den British Virgin Islands aufweist); keine Erfüllung der Pflicht zur Empfängerbenennung, wenn die Art der Besteuerung der die Ausgaben empfangenden Ges. (eine britische Ltd. mit "c/o-Adresse" und ohne entsprechende ressourcenmäßige Ausstattung, die Bezüge zu Steueroasengesellschaften und zu den Gesellschaftern der Berufungswerberin aufweist) nicht geklärt werden kann (allenfalls "non-resident-company") und die tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten an den Anteilen dieser Ltd. nicht eruiert werden können; Vorliegen eines Scheingeschäftes auf Grund zahlreicher ungewöhnlicher Umstände (wie etwa völlig unübliche Geschäftsabwicklung, exorbitant hohe Zinsen für eine Gewinnschuldverschreibung gezeichnet von einer brit. Ltd. usw.) und des Vorliegens von personellen und rechtlichen Verbindungen der inländischen Ges. mit der die Zahlungen empfangenden ausländischen Ges.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009Teil 2/4

Punkt 4 des Vorhaltes: a) Ersucht werde um Vorlage folgender Unterlagen/Nachweise: Ansässigkeitsbescheinigung der britischen Steuerbehörden betreffend die CAL im Sinne des Artikel 4 Abs. 1 des DBA Großbritannien und Nordirland. Vorhaltsbeantwortung zu Punkt 4a des Vorhaltes: In der Beilage werde eine Kopie der Bescheinigung…

UFSL RV/0752-L/05Zulässigkeit einer Verfahrenswiederaufnahme? Erhöhte Mitwirkungspflicht und Beweisvorsorgepflicht bei ungewöhnlichen Sachverhalten und bei Auslandssachverhalten (hier: Geschäftsbeziehungen mit einer britischen Ltd., die Bezüge zu Gesellschaften auf der Isle of Man und den British Virgin Islands aufweist); keine Erfüllung der Pflicht zur Empfängerbenennung, wenn die Art der Besteuerung der die Ausgaben empfangenden Ges. (eine britische Ltd. mit "c/o-Adresse" und ohne entsprechende ressourcenmäßige Ausstattung, die Bezüge zu Steueroasengesellschaften und zu den Gesellschaftern der Berufungswerberin aufweist) nicht geklärt werden kann (allenfalls "non-resident-company") und die tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten an den Anteilen dieser Ltd. nicht eruiert werden können; Vorliegen eines Scheingeschäftes auf Grund zahlreicher ungewöhnlicher Umstände (wie etwa völlig unübliche Geschäftsabwicklung, exorbitant hohe Zinsen für eine Gewinnschuldverschreibung gezeichnet von einer brit. Ltd. usw.) und des Vorliegens von personellen und rechtlichen Verbindungen der inländischen Ges. mit der die Zahlungen empfangenden ausländischen Ges.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009Teil 3/4

…Widerspruch stehen (vgl. VwGH 9.9.2004, 99/15/0250 u.a.). Bei Auslandssachverhalten (ohne Ermittlungsmöglichkeit der Behörde) wird die Mitwirkungspflicht des Abgabepflichtigen als äußerst weit reichend angesehen und besteht neben einer erhöhten Offenlegungspflicht noch eine Beweismittelbeschaffungs- und sogar eine Beweisvorsorgepflicht (Ritz, BAO-Kommentar, Tz…

UFSL RV/0752-L/05Zulässigkeit einer Verfahrenswiederaufnahme? Erhöhte Mitwirkungspflicht und Beweisvorsorgepflicht bei ungewöhnlichen Sachverhalten und bei Auslandssachverhalten (hier: Geschäftsbeziehungen mit einer britischen Ltd., die Bezüge zu Gesellschaften auf der Isle of Man und den British Virgin Islands aufweist); keine Erfüllung der Pflicht zur Empfängerbenennung, wenn die Art der Besteuerung der die Ausgaben empfangenden Ges. (eine britische Ltd. mit "c/o-Adresse" und ohne entsprechende ressourcenmäßige Ausstattung, die Bezüge zu Steueroasengesellschaften und zu den Gesellschaftern der Berufungswerberin aufweist) nicht geklärt werden kann (allenfalls "non-resident-company") und die tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten an den Anteilen dieser Ltd. nicht eruiert werden können; Vorliegen eines Scheingeschäftes auf Grund zahlreicher ungewöhnlicher Umstände (wie etwa völlig unübliche Geschäftsabwicklung, exorbitant hohe Zinsen für eine Gewinnschuldverschreibung gezeichnet von einer brit. Ltd. usw.) und des Vorliegens von personellen und rechtlichen Verbindungen der inländischen Ges. mit der die Zahlungen empfangenden ausländischen Ges.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009Teil 4/4

Alle diese Zusammenhänge und Parallelitäten sprechen nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates dafür, dass die CAL im Berufungszeitraum in Wahrheit von KPK und/oder dessen Gattin MKM (direkt oder indirekt über von diesen Personen beherrschte Gesellschaften) rechtlich und wirtschaftlich beherrscht wurde. Dies kann durch - im Verfahren…

UFSW RV/1097-W/03Behauptet der Abgabepflichtige die Geschäftsleitung einer juristischen Person mit Sitz im Inland befinde sich im Ausland, hat er dies im Rahmen der ihn treffenden Beweisvorsorgepflicht für Auslandssachverhalte entsprechend nachzuweisen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)12.12.2007

…den tatsächlichen Sachverhalt zu erhellen. Mangels erhöhter Mitwirkung der geprüften Gesellschaft im Zusammenhang mit Auslandssachverhalten seien der Behörde Grenzen gesetzt. Was die Doppelansässigkeit verbunden mit dem allfälligen Verlust des Besteuerungsrechtes betreffe sei Faktum, dass die geprüfte Gesellschaft im Firmenbuch mit Sitz in Wien eingetragen sei…

UFSW RV/0831-W/02Betriebsausgaben, Mitwirkungspflicht bei Auslandsachverhalten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.11.2004

…vorzulegen, Angaben über den Beginn der Geschäftsbeziehung mit IC/J.K. zu machen sowie im Rahmen der erhöhten Mitwirkungspflicht im Zusammenhang mit Auslandssachverhalten die seinerzeit getroffene Beweisvorsorge hinsichtlich einer operativen ausländischen Gesellschaft zu dokumentieren und geeignete Unterlagen über die Leistungserbringung (z. B. Firmenregistrierung in den…

UFSW RV/1827-W/041) Familienheimfahrten 2) Unterhaltsleistungen an im Ausland lebende Kinder
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.01.2005

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., vertreten durch Mag. Peter Zivic, Rechtsanwalt, 1010 Wien, Weihburggasse 19, gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 2/20 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für den Zeitraum 1998 bis 2000 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die…

UFSW RV/0377-W/02Nichtanerkennung von Betriebsausgaben an Schweizer Domizilgesellschaften
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.03.2006

…BAO obliegt es den Abgabepflichtigen, auf Verlangen der Abgabenbehörde in Erfüllung ihrer Offenlegungspflicht (§ 119 BAO) die Richtigkeit ihrer Angaben zu beweisen oder zumindestens glaubhaft zu machen. Bei Auslandssachverhalten besteht überdies eine erhöhte Mitwirkungspflicht, was bedeutet, dass alle konkret erbrachten (behaupteten) Leistungen, die den geltend gemachten…

UFSG RV/0280-G/07Keine Zurechnung des Veräußerungsgewinns aus einer Beteiligung iSd § 31 EStG 1988 an den als tatsächlichen Empfänger hinter einer lichtensteinischen Domizilgesellschaft vermuteten Bw. mangels erwiesenen Beteiligungserwerbes.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.10.2013

…auf 20% "in wirtschaftlicher Betrachtung" nicht anerkannt. Die auf rein verfahrensrechtliche Sonderbestimmungen aufbauende Argumentation der Behörde (wirtschaftliche Betrachtungsweise, Beweislastverschiebung zu Lasten des Bw bei Auslandssachverhalten) belege, dass der Hinterziehungstatbestand vom FA nicht nachgewiesen worden sei. Im Übrigen gelte nach herrschender Auffassung die Unschuldsvermutung auch bei…

UFSL RV/0421-L/09Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für angebliche Reparaturleistungen an KfZ in Polen durch eine Privatperson
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.03.2012Teil 1/2

…schenken. Der Abgabepflichtige müsse sich nach den Gepflogenheiten des Geschäftsverkehres der Identität seines Geschäftspartners vergewissern. Wenn Auslandssachverhalte vorliegen, treffe ihn bei Erhebung des Steuertatbestandes eine erhöhte Mitwirkungspflicht und er müsse - sofern dies nach seiner Meinung der Wahrheitsfindung dienlich sei - im Ausland lebende Zeugen stellig machen…

UFSL RV/0421-L/09Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für angebliche Reparaturleistungen an KfZ in Polen durch eine Privatperson
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.03.2012Teil 2/2

…Mittel abnimmt (sh. z.B. VwGH 92/15/0159 vom 23.02.1994). Diese erhöhte Mitwirkungspflicht bei Auslandssachverhalten umfasst insbesondere die Beweisvorsorgepflicht (z.B. VwGH 93/14/0069 vom 7.09.1993) und die Beweismittelbeschaffungspflicht (z.B. VwGH 91/13/0248, vom 30.05.1995…

UFSL RV/0184-L/08Neue Tatsachen bei mehrfacher (verunglückter) Wiederaufnahme von Amts wegen und Anteilsveräußerung über eine Domizilgesellschaft in England, welche von einer Gesellschaft in einer Steueroase (Isle of Man) beherrscht wird, deren Direktoren der Steuerberater und dessen Ehefrau sind
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2011Teil 1/3

…eingeschränkt. Als wesentliche zusätzliche Entscheidungskriterien, welche in die Gesamtbetrachtungen der Betriebsprüfung Eingang finden, sind weiters nachfolgende Bestimmungen der Bundesabgabenordnung maßgeblich: amtswegige Ermittlungspflicht ( § 115 BAO ) im Verhältnis zur Offenlegungspflicht in Verbindung mit der von der Judikatur entwickelten , erhöhten' Mitwirkungspflicht bei Auslandssachverhalten (§§ 119 iVm. § 138 BAO ), freie…

UFSL RV/0184-L/08Neue Tatsachen bei mehrfacher (verunglückter) Wiederaufnahme von Amts wegen und Anteilsveräußerung über eine Domizilgesellschaft in England, welche von einer Gesellschaft in einer Steueroase (Isle of Man) beherrscht wird, deren Direktoren der Steuerberater und dessen Ehefrau sind
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2011Teil 2/3

Weiter beigelegt war die an das Landesgericht RR gerichtete Stellungnahme des Berufungswerbers zum Vorwurf der Abgabenhinterziehung vom 18. August 2005, in welcher der Berufungswerber (wiederholend) vorbringt, dass das Finanzamt es unterlassen habe, Erhebungen durchzuführen, welche als Grundlage für ihren Verdacht dienen hätten können und es…

UFSL RV/0184-L/08Neue Tatsachen bei mehrfacher (verunglückter) Wiederaufnahme von Amts wegen und Anteilsveräußerung über eine Domizilgesellschaft in England, welche von einer Gesellschaft in einer Steueroase (Isle of Man) beherrscht wird, deren Direktoren der Steuerberater und dessen Ehefrau sind
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2011Teil 3/3

Gegenstand der aufgrund des Berichtes über die Außenprüfung vom 10. November 2005 ergangenen die Wiederaufnahme des Verfahrens für die Jahre 1999 bis 2001 verfügenden Bescheide datiert vom 15. November 2005 waren aufgrund des Verweises auf den Außenprüfungsbericht die in den oben wörtlich wiedergegebenen Tz. 1…

UFSZ1W ZRV/0070-Z1W/02Die Einfuhr von diversen Lederwaren aus den USA mit einem die Reisefreigrenze überschreitenden Wert wurde nicht deklariert. Für die nachträgliche Abgabenerhebung ist mangels vorliegender Rechnungen bzw. entsprechender Mitwirkung des Pflichtigen ein Schätzverfahren gemäß Art. 31 ZK und § 184 BAO notwendig.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)24.10.2007

…dass sich bei Auslandssachverhalten die Beweislast jedenfalls stärker zum potentiell Abgabepflichtigen verschiebt bzw. ihm eine erhöhte Mitwirkungspflicht bis hin zur Beweisvorsorgepflicht auferlegt ist. Dieser auch in ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes hervorgehobene Umstand hat schon darin seinen plausiblen Grund, dass bei Auslandssachverhalten die Ermittlungsmöglichkeiten der Behörde…

UFSW RV/0253-W/07Familienheimfahrten nach Kroatien
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.09.2007

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des TL, vom 2. November 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 13. Oktober 2006 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt…

UFSW RV/0270-W/06Familienheimfahrten nach Polen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.04.2007

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 27. September 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 30. August 2005 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt…

UFSW RV/2893-W/06Auswärtige Berufsausbildung der beiden Söhne an der Deutschen Schule in Tokio
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.04.2007

…tatsächlich geleistete Unterhalt geltend gemacht, dann sind im Hinblick auf die bei Auslandssachverhalten bestehende erhöhte Mitwirkungspflicht jedenfalls folgende Unterlagen als Beweismittel beizubringen: 1) Geburtsurkunde des Kindes 2) Bestätigung der jeweiligen Wohnortgemeinde des Kindes (der Kinder) 3) Bankbestätigung über die überwiesenen Beträge, aus denen der Empfänger…

UFSW RV/2832-W/06Nichtanerkennung von (Schein)Betriebsausgaben zugunsten Schweizer Domizilgesellschaften, sondern Ansatz verdeckte Ausschüttungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.03.2007Teil 1/2

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der M., vertreten durch ME., vom 7. Oktober 1996 gegen die Bescheide des Finanzamtes A. vom 13. September 1996 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs 4 BAO (Körperschaftsteuer 1992 und 1993, Gewerbesteuermessbetrag 1992 und Gewerbesteuer 1993…