…benötigendes Verkehrsmittel zwischen den in Betracht kommenden Gemeinden verkehrt. Hiebei seien nicht zu berücksichtigen: Zeiten zwischen Ankunft im Ausbildungsort und Ausbildungsbeginn, Zeiten zwischen Ausbildungsende und Abfahrt des Verkehrsmittels, andere Wartezeiten, Fußwege, Fahrten im Heimatort oder im Studienort. Im Falle von O, dem Sohn des Berufungswerbers…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des NN, gegen den Bescheid des Finanzamtes St. Pölten betreffend Einkommensteuer 2003 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind dem angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen…
…der abweisenden Berufungsvorentscheidung führte das Finanzamt nach Erörterung der Rechtslage aus, dass maßgebend für die Berücksichtigung des Freibetrages für eine auswärtige Berufsausbildung eines Kindes ausschließlich die Möglichkeit der Erreichung des Ausbildungsortes innerhalb einer Stunde sei, wobei weder auf die örtlichen Verkehrsverbindungen (Wohnstätte bis Haltestelle bzw…
…min) Verbindungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln bestehen, die die genannte Strecke in weniger als einer Stunde bewältigen. Es ist daher davon auszugehen, dass der Ausbildungsort innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen ist. Eine außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 34 Abs. 8 EStG 1988 liegt daher nicht…
…dass Ausbildungsstätten, die vom Wohnort mehr als 80 km entfernt sind, nicht innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes liegen. Im Fall der Bw liegt der Wohnort L vom Ausbildungsort Graz unbestritten nicht mehr als 80 km entfernt. § 2 Abs. 2 dieser Verordnung regelt, dass Ausbildungsstätten innerhalb…
…einer Entfernung von 80 km gelten als nicht im Einzugsbereich des Wohnortes gelegen, wenn Schüler oder Lehrlinge, die innerhalb von 25 km keine adäquate Ausbildungsmöglichkeit haben, für Zwecke der Ausbildung außerhalb des Hauptwohnortes eine Zweitunterkunft am Ausbildungsort bewohnen (z.B. Unterbringung in einem Internat). § 3…
…wenn Schüler oder Lehrlinge, die innerhalb von 25 km keine adäquate Ausbildungsmöglichkeit haben, für Zwecke der Ausbildung außerhalb des Hauptwohnortes eine Zweitunterkunft am Ausbildungsort bewohnen (zB Unterbringung in einem Internat). § 3. Erfolgt die auswärtige Berufsausbildung im Rahmen eines Dienstverhältnisses, steht der pauschale Freibetrag für die…
…blieb das Finanzamt in diesem Zusammenhang schuldig). Auch der Pauschalbetrag für die auswärtige Berufsausbildung des Sohnes in Graz könne nicht berücksichtigt werden, weil die Fahrzeit für das öffentliche Verkehrsmittel zum Ausbildungsort weniger als eine Stunde betrage. Dagegen brachte die Bw. in der Berufung vom 27…
…dass zwar Wartezeiten, die beim Umsteigen außerhalb des Heimat- oder Studienortes (regelmäßig) anfallen, zu berücksichtigen sind, nicht aber die Zeiten zwischen Ankunft im Ausbildungsort und Ausbildungsbeginn sowie zwischen Ausbildungsende und Abfahrt des Verkehrsmittels, ebenso nicht andere Wartezeiten, Fußwege sowie Fahrten im Heimatort oder im Studienort…
…als Schüler bzw. Lehrlinge innerhalb einer Entfernung von 25 km von ihrem Wohnort keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit zur Verfügung stehe, nehmen somit eine Zweitunterkunft in Form eines Halbinternates am Ausbildungsort in Anspruch. In der Berufung betreffend Einkommensteuer 2006 führte der Bw. abschließend aus, der angefochtene Bescheid…
…sind für die Berechnung der Fahrzeit Wartezeiten, die beim Umsteigen außerhalb des Wohnortes oder Studienortes (regelmäßig) anfallen, zu berücksichtigen, nicht aber die Zeiten zwischen Ausbildungsort und Ausbildungsbeginn sowie zwischen Ausbildungsende und Abfahrt des Verkehrsmittels, ebenso nicht andere Wartezeiten, Fußwege, sowie Fahrten im Wohn- und Studienort…
…derzeit eine Ausbildung an der Akademie für den radiologisch-technischen Dienst (RTA) des Landes Steiermark am LKH Universitätsklinikum Graz absolviere. Die Fahrt von der Wohnadresse zum Ausbildungsort bzw. zur Ausbildungsstätte sei mit einem öffentlichen Verkehrsmittel - unter Abzug der Fußmärsche von und zu den Haltestellen - laut…
…der Abgabenbehörde die Gründe zu nennen hat, aus denen er die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Ort der Beschäftigung - im gegenständlichen Verfahren die die Hin- und Rückfahrt vom Wohnort an den Ausbildungsort - als unzumutbar ansieht, ohne dass die Abgabenbehörde in einem solchen Fall verhalten ist…
…Entfernung von 80 km zum Wohnort dann als nicht innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen, wenn die Fahrzeit vom Wohnort zum Ausbildungsort mehr als je eine Stunde bei Benützung des öffentlichen Verkehrsmittels beträgt. Da vom Wohnort Eisenstadt die Fahrzeit von einer Stunde nicht überschritten wird…
…des Wohnortes gelegen, wenn Schüler oder Lehrlinge, die innerhalb von 25 km keine adäquate Ausbildungsmöglichkeit haben, für Zwecke der Ausbildung außerhalb des Hauptwohnortes eine Zweitunterkunft am Ausbildungsort bewohnen (zB Unterbringung in einem Internat)." § 3. Erfolgt die auswärtige Berufsausbildung im Rahmen eines Dienstverhältnisses, steht der pauschale…
…als 80 km entfernt ist, kommt § 2 der Verordnung (siehe oben) zum Tragen. Eine Verordnung zum Studienförderungsgesetz betreffend einen Ausbildungsort Pottenbrunn besteht nicht. In § 3 der Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Erreichbarkeit von Studienorten nach dem Studienförderungsgesetz 1992, BGBl 608/1993…
…hätten daher den Nachweis zu erbringen, dass die tägliche Fahrzeit zum und vom Ausbildungsort unter Benützung der günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel unter Anwendung der Grundsätze des Studienförderungsgesetzes 1992 im Berufungszeitraum mehr als eine Stunde beträgt. Es kommt somit darauf an, wie lange das Kind für den…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2000 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches…
…Wohnortes" ein, ist zu bemerken: Als "Wohnort" gilt der Familienwohnsitz, an dem ein Unterhaltsberechtigter die Möglichkeit hat, an der familiären Haushaltsführung und Verpflegung teilzunehmen. Besteht im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit, dann steht die Wahl des Ausbildungsortes grundsätzlich frei (Doralt, Einkommensteuergesetz, Kommentar, Band III, §…
…Dabei würden Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km zum Wohnort jedenfalls als innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen gelten, wenn von dieser Gemeinde die tägliche Hin-und Rückfahrt zum und vom Ausbildungsort zumutbar sei bzw. tatsächlich erfolge. Freistadt liege jedenfalls im Einzugsbereich von Lasberg…