…benötigendes Verkehrsmittel zwischen den in Betracht kommenden Gemeinden verkehrt. Hiebei seien nicht zu berücksichtigen: Zeiten zwischen Ankunft im Ausbildungsort und Ausbildungsbeginn, Zeiten zwischen Ausbildungsende und Abfahrt des Verkehrsmittels, andere Wartezeiten, Fußwege, Fahrten im Heimatort oder im Studienort. Im Falle von O, dem Sohn des Berufungswerbers…
…Dazu gab der Bf. an, dass es innerhalb von 25 Kilometer rund um den Familienwohnsitz keine adäquate Ausbildungsmöglichkeit gebe und die Tochter ein Internat am Ausbildungsort bewohne. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Gemäß § 34 Abs. 8 Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988) idgF gelten Aufwendungen für eine Berufsausbildung…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des NN, gegen den Bescheid des Finanzamtes St. Pölten betreffend Einkommensteuer 2003 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind dem angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen…
…Monate nicht berücksichtigt wurde. Begründend wurde auf die Wohnsitzmeldung des Sohnes am Ausbildungsort verwiesen und von einer Ausbildungsmöglichkeit innerhalb des Einzugsortes ausgegangen. Mit Schreiben vom 31.01.2023 wurde rechtzeitig Beschwerde erhoben und die Berücksichtigung des pauschalen Freibetrages für auswärtige Berufsausbildung begehrt. Die Bf gab…
…1986, 85/12/0247). Das würde bedeuten, dass nicht die Adresse des Kindes bzw. der Ausbildungsstätte gemeint wäre, sondern die reine Fahrtzeit von Wohnort zu Ausbildungsort. Auch werde nicht das öffentliche Verkehrsmittel zur Berechnung herangezogen, das zu Ausbildungsbeginn bzw. Ende verkehrt. Es würde bereits reichen…
…dass zwischen dem Wohnort der Familie des Bf (N, Katastralgemeinde A) und dem Ausbildungsort (Wien) in regelmäßigen Abständen Züge der ÖBB verkehr(t)en. Die Fahrzeit für diese Strecke (N – Wien Westbahnhof) beträgt je nach Kurs zwischen 38 Minuten (Regionalzug) und 50 Minuten (Schnellbahn). Da…
…der abweisenden Berufungsvorentscheidung führte das Finanzamt nach Erörterung der Rechtslage aus, dass maßgebend für die Berücksichtigung des Freibetrages für eine auswärtige Berufsausbildung eines Kindes ausschließlich die Möglichkeit der Erreichung des Ausbildungsortes innerhalb einer Stunde sei, wobei weder auf die örtlichen Verkehrsverbindungen (Wohnstätte bis Haltestelle bzw…
…min) Verbindungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln bestehen, die die genannte Strecke in weniger als einer Stunde bewältigen. Es ist daher davon auszugehen, dass der Ausbildungsort innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen ist. Eine außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 34 Abs. 8 EStG 1988 liegt daher nicht…
…dass Ausbildungsstätten, die vom Wohnort mehr als 80 km entfernt sind, nicht innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes liegen. Im Fall der Bw liegt der Wohnort L vom Ausbildungsort Graz unbestritten nicht mehr als 80 km entfernt. § 2 Abs. 2 dieser Verordnung regelt, dass Ausbildungsstätten innerhalb…
…einer Entfernung von 80 km gelten als nicht im Einzugsbereich des Wohnortes gelegen, wenn Schüler oder Lehrlinge, die innerhalb von 25 km keine adäquate Ausbildungsmöglichkeit haben, für Zwecke der Ausbildung außerhalb des Hauptwohnortes eine Zweitunterkunft am Ausbildungsort bewohnen (z.B. Unterbringung in einem Internat). § 3…
…Entfernung von 80 km zum Wohnort gelten dann als nicht innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen, wenn die Fahrzeit vom Wohnort zum Ausbildungsort und vom Ausbildungsort zum Wohnort mehr als je eine Stunde unter Benützung des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels beträgt. Dabei sind die Grundsätze des …
…wenn Schüler oder Lehrlinge, die innerhalb von 25 km keine adäquate Ausbildungsmöglichkeit haben, für Zwecke der Ausbildung außerhalb des Hauptwohnortes eine Zweitunterkunft am Ausbildungsort bewohnen (zB Unterbringung in einem Internat). § 3. Erfolgt die auswärtige Berufsausbildung im Rahmen eines Dienstverhältnisses, steht der pauschale Freibetrag für die…
…blieb das Finanzamt in diesem Zusammenhang schuldig). Auch der Pauschalbetrag für die auswärtige Berufsausbildung des Sohnes in Graz könne nicht berücksichtigt werden, weil die Fahrzeit für das öffentliche Verkehrsmittel zum Ausbildungsort weniger als eine Stunde betrage. Dagegen brachte die Bw. in der Berufung vom 27…
…dass zwar Wartezeiten, die beim Umsteigen außerhalb des Heimat- oder Studienortes (regelmäßig) anfallen, zu berücksichtigen sind, nicht aber die Zeiten zwischen Ankunft im Ausbildungsort und Ausbildungsbeginn sowie zwischen Ausbildungsende und Abfahrt des Verkehrsmittels, ebenso nicht andere Wartezeiten, Fußwege sowie Fahrten im Heimatort oder im Studienort…
…als Schüler bzw. Lehrlinge innerhalb einer Entfernung von 25 km von ihrem Wohnort keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit zur Verfügung stehe, nehmen somit eine Zweitunterkunft in Form eines Halbinternates am Ausbildungsort in Anspruch. In der Berufung betreffend Einkommensteuer 2006 führte der Bw. abschließend aus, der angefochtene Bescheid…
…sind für die Berechnung der Fahrzeit Wartezeiten, die beim Umsteigen außerhalb des Wohnortes oder Studienortes (regelmäßig) anfallen, zu berücksichtigen, nicht aber die Zeiten zwischen Ausbildungsort und Ausbildungsbeginn sowie zwischen Ausbildungsende und Abfahrt des Verkehrsmittels, ebenso nicht andere Wartezeiten, Fußwege, sowie Fahrten im Wohn- und Studienort…
…derzeit eine Ausbildung an der Akademie für den radiologisch-technischen Dienst (RTA) des Landes Steiermark am LKH Universitätsklinikum Graz absolviere. Die Fahrt von der Wohnadresse zum Ausbildungsort bzw. zur Ausbildungsstätte sei mit einem öffentlichen Verkehrsmittel - unter Abzug der Fußmärsche von und zu den Haltestellen - laut…
…der Abgabenbehörde die Gründe zu nennen hat, aus denen er die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Ort der Beschäftigung - im gegenständlichen Verfahren die die Hin- und Rückfahrt vom Wohnort an den Ausbildungsort - als unzumutbar ansieht, ohne dass die Abgabenbehörde in einem solchen Fall verhalten ist…
…Entfernung von 80 km zum Wohnort dann als nicht innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen, wenn die Fahrzeit vom Wohnort zum Ausbildungsort mehr als je eine Stunde bei Benützung des öffentlichen Verkehrsmittels beträgt. Da vom Wohnort Eisenstadt die Fahrzeit von einer Stunde nicht überschritten wird…
…des Wohnortes gelegen, wenn Schüler oder Lehrlinge, die innerhalb von 25 km keine adäquate Ausbildungsmöglichkeit haben, für Zwecke der Ausbildung außerhalb des Hauptwohnortes eine Zweitunterkunft am Ausbildungsort bewohnen (zB Unterbringung in einem Internat)." § 3. Erfolgt die auswärtige Berufsausbildung im Rahmen eines Dienstverhältnisses, steht der pauschale…