…Rahmen dieser Einkunftsquelle können jedoch ausschließlich die mit der Erzielung der Erträge zusammenhängenden Aufwendungen, nicht aber die den Vermögensstamm betreffenden Ausgaben als Werbungskosten berücksichtigt werden. Verluste am Vermögensstamm sind daher auch hier nicht als Werbungskosten abzugsfähig, ebenso wenig Aufwendungen zur Vermeidung von Kapitalverlusten (Hofstätter / Reichel…
…aus Kapitalvermögen. Der Begriff der Werbungskosten umfasst bei den Einkünften aus Kapitalvermögen ausschließlich die mit der Erzielung der Erträge zusammenhängenden Aufwendungen, nicht aber die den Vermögensstamm betreffenden Ausgaben. Verluste am Vermögensstamm sind nicht als Werbungskosten abzugsfähig, ebensowenig Aufwendungen zur Vermeidung von Kapitalverlusten (Hofstätter / Reichel, a…
…die mit der Erzielung der Erträge zusammenhängenden Aufwendungen, nicht aber die den Vermögensstamm betreffenden Ausgaben (siehe Hofstätter-Reichel, Die Einkommensteuer III B, § 27 Tz 39). Verluste am Stammvermögen sind demnach ebenso wenig abzugsfähig, wie Aufwendungen zur Vermeidung von Kapitalverlusten. Auch Verluste aus einer Bürgschaft bzw…
…Werbungskosten am engsten gefasst. Darunter fallen ausschließlich die mit der Erzielung der Erträge zusammenhängenden Aufwendungen, nicht aber die den Vermögensstamm betreffenden Ausgaben. Verluste am Stammvermögen sind nicht abzugsfähig, ebensowenig Aufwendungen zur Vermeidung von Kapitalverlusten. Auch Verluste aus Bürgschaften, die von Gesellschaftern einer Kapitalgesellschaft übernommen wurden…
…des Gesellschafters nicht als einkünftemindernd berücksichtigt werden. Bei den Einkünften aus Kapitalvermögen fallen unter den Werbungskostenbegriff ausschließlich die mit der Erzielung der Erträge zusammenhängenden Aufwendungen, nicht aber die den Vermögensstamm betreffenden Ausgaben. Ebenso wenig wie Verluste am Stammvermögen sind Aufwendungen zur Vermeidung von Kapitalverlusten abzugsfähig…
…aus Kapitalvermögen unter den Begriff der Werbungskosten nur die mit der Erzielung der Erträge zusammenhängenden Aufwendungen, nicht aber die den Kapitalstamm betreffenden Ausgaben. Verluste am Stammvermögen gehörten ebenso wenig zur Ertragssphäre wie Aufwendungen zur Vermeidung von Kapitalverlusten. Bereits in der Entscheidung vom 25.9.1964…
…am Stammvermögen bzw Aufwendungen zur Vermeidung von Kapitalverlusten. Diese sind einkommensteuerrechtlich nicht abzugsfähig. Die strittige Aufwandsposition ist daher nicht der einkommensteuerrechtlichen relevanten Betätigung "EDV-Beratung", sondern als Vermögensverlust der körperschaftsteuerrechtlichen Fa. P. GmbH - Beteiligung des Bw zuzuordnen. Darüber hinaus steht die strittige Aufwendung des Bw…
…engsten gefaßt. Darunter fallen ausschließlich die mit der Erzielung der Erträge zusammenhängenden Aufwendungen, nicht aber die den Vermögensstamm betreffenden Ausgaben (siehe Hofstätter-Reichel, Die Einkommensteuer III B, § 27 Tz 35). Verluste am Stammvermögen sind demnach nicht abzugsfähig, ebensowenig Aufwendung zur Vermeidung von Kapitalverlusten. Auch Verluste…
…wirtschaftlichem Zusammenhang mit den Einnahmen stehen, sodass die Abzugsfähigkeit derartiger Aufwendungen zu bejahen wäre. Dieser Grundsatz würde nur im Bereich der außerbetrieblichen Einkunftsarten durchbrochen werden, wo nach der Quellentheorie Verluste am Stammvermögen und Aufwendungen zur Vermeidung von Kapitalverlusten nicht abzugsfähig wären (VwGH 20.6.1990…
…den Einkünften aus Kapitalvermögen ausschließlich die mit der Erzielung der Erträge zusammenhängenden Aufwendungen, nicht aber die den Vermögensstamm betreffenden Ausgaben. Verluste am Vermögensstamm sind demnach nicht abzugsfähig, ebenso wenig Aufwendungen zur Vermeidung von Kapitalverlusten. Auch Verluste aus Bürgschaften, die von Gesellschaftern einer Kapitalgesellschaft übernommen wurden…
…Haftungsinanspruchnahmen handelt es sich in Wahrheit um im Bereich der angeführten Gesellschaft angefallene und den Gesellschafter (den Bw.) treffende Verluste am Stammvermögen bzw. Aufwendungen zur Vermeidung von Kapitalverlusten. Diese sind einkommensteuerrechtlich nicht abzugsfähig. Die strittigen Aufwandspositionen sind daher nicht der einkommensteuerrechtlich relevanten Betätigung "Akquisitions- / Vermittlungstätigkeit"…
…Betriebsgrundstücke mit Anschaffungskosten von rund 4,7 Millionen Schilling gegenüberstanden, zu verneinen. Der Erwerb der Geschäftsanteile hätte zur Vermeidung der Zahlungsunfähigkeit einer massiven Entschuldung bedurft. Auch unter Berücksichtigung der im Wege der Beteiligung als atypisch stiller Gesellschafter geleisteten Einlage in Höhe von S 10.000…
…Berufung (26, 1998, HA) rechtfertigt der Bw. die Aufwendungen für Werkzeug mit im Rahmen seiner Tätigkeit durchzuführenden Gerätereparaturen. Die Ausgaben für Geschenke dienen zur Erlangung von Kundenaufträgen. Die Kreditrückzahlungen (20.000,- öS p.m., laut vorgelegter Belegsammlung) sind auf das Eingehen einer Bürgschaftsverpflichtung zurückzuführen, um…
…steuerlich erfasst werden. Somit können Gewinne aus einzelnen Letterkäufen mit Kapitalverlusten aus anderen Letterkäufen nicht ausgeglichen werden. Im Berufungsverfahren kam weiters hervor, dass dem Bw. im Jahr 1994 Aufwendungen im Zusammenhang mit seiner EKC-Beteiligung in Höhe von S 2.104,-- entstanden sind, die als…
…steuerlich erfasst werden. Somit können Gewinne aus einzelnen Letterkäufen mit Kapitalverlusten aus anderen Letterkäufen nicht ausgeglichen werden. Im Berufungsverfahren kam weiters hervor, dass dem Bw. im Jahr 1994 Aufwendungen im Zusammenhang mit seiner EKC-Beteiligung in Höhe von S 1.400,-- entstanden sind, die als…
…würden derartige Kosten keine Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen darstellen (vgl. VwGH 28.5.1997, 94/13/0032 zu Rechtsanwaltskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen; Doralt, EStG9, § 16 Tz 31, "Aufwendungen, um Kapitalverluste zu vermeiden, sind wie die Kapitalverluste selbst nicht abzugsfähig…
…Fall, ein Kapitalstamm zur Gänze verloren, ist es deshalb von entscheidender Bedeutung, ob dieser dem Betriebsvermögen oder dem Privatvermögen zuzuordnen war. Da der Bw. eine Gewinnermittlung durch Einnahmen-/Ausgabenrechnung durchführte, setzt die Behandlung als betriebliches Kapital dessen Verwendung im Rahmen einer betrieblichen Tätigkeit voraus. Erfolgte…
…allfällige Auflagen gemäß §§ 79 ff GewO grundsätzlich Rückstellungen für ungewisse Schulden, und zwar als öffentlich-rechtliche Verpflichtungen umweltschutzrechtlicher Art, zu bilden sind (vgl. auch Stoll, Rückstellungen für Aufwendungen zur Errichtung von Umweltschutzanlagen, in Lechner-GdS, 371 ff; Perthold, Rückstellungen für Umweltschutzverpflichtungen, in ecolex 1990, 634)…
…EStG 1988 die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Entsprechend des Norminhalts des § 16 Abs. 1 Z. 1 leg.cit. sind Werbungskosten u.a. auch Schuldzinsen, soweit sie mit einer Einkunftsart in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. Für die Abzugsfähigkeit von Zinsen als…
…an die Anleger wäre durch eine vorzeitige Abschichtung spätestens im Jahr 2002 zu Großteil ausgeglichen worden, sodass sich der steuerliche Verlust im Rahmen von 5 Jahren auf tatsächlichen Kapitalverlust reduzieren würde, der das Unternehmerrisiko eben ausmache. In der am 29 Oktober 2008 abgehaltenen mündlichen Berufungsverhandlung…