…Für Wohnkosten am Ort der Berufsausübung in L und am Ort der Betriebsausübung in A werden Werbungskosten von S 79.324,- (Jänner bis September) und Betriebsausgaben von S 52.000,- (August bis Dezember) beantragt. Für monatlich zwei Familienheimfahrten wird das Pauschale von jährlich S 28…
…Betrieb, insbesondere gelegentliche Behandlung von Patienten an Wochenenden, in der den Wohnbedürfnissen dienenden Wohnung in A ausgeübt wurde, für die betriebliche Tätigkeit jedoch kein Raum, der ausschließlich der Ausübung als Ärztin diente (Arbeitszimmer), erforderlich und daher auch nicht eingerichtet war. Die Wohnkosten zum Objekt in…
…des eindeutig betrieblichen oder beruflichen Teiles der Reisekosten zur Gänze entfalle oder wie Jakom/Baldauf meinen, dass ein absolutes Aufteilungsverbot von Reiseaufwendungen bei einer trennbaren zeitlichen Abfolge zwischen betrieblich und privater Veranlassung nicht sachgerecht sei. Auch in der deutschen Rechtssprechung sei ausgesprochen worden, dass Reisen…
…Herstellung von Skripten und Unterlagen für Seminare und Coachings sowie für übliche Bürotätigkeiten (Rechnungen und sonstige Korrespondenz). Das Gerät ist seit seiner Anschaffung in Verwendung und soll laufend weiterverwendet werden. Frage 8. Mein Sohn ist Student mit sehr kleinem Einkommen. Die Wohnkosten werden von seinem…
…ist entgegen zu halten, dass sich in dem vom Finanzamt dem Unabhängigen Finanzsenat übermittelten Berufungsakt lediglich mehrere Belege über die Wohnkosten des Berufungswerbers (Belege von Pensionen) befinden, die das Finanzamt im Rahmen der beantragten Aufwendungen für die doppelte Haushaltsführung im angefochtenen Bescheid bereits zur Gänze…
…darstellen. Die entsprechenden Wohnkosten wurden vom Finanzamt mit Berufungsvorentscheidung (zu Recht) bereits zur Gänze, Fahrtkosten wurden mit einem Betrag vom 3.418,00 ATS als Werbungskosten anerkannt. Der Berufungswerber begehrt nunmehr, an Fahrtkosten insgesamt einen Betrag von 28.800,00 ATS als Werbungskosten anzuerkennen, im…
…von Ihnen geforderte Kalkulation und damit eine a-priori-Aufteilung der Prämie bzw. der Versicherungssumme in einen beruflichen bzw. einen privaten Anteil von Seiten der Versicherung nicht. Dennoch beantrage ich eine Anerkennung des beruflich bedingten Anteiles der Versicherungsprämie. Was nämlich das von Ihnen angesprochene Aufteilungsverbot…
…2003) nicht möglich ist, muss der gesamte Aufwand, nach dem sogenannten Aufteilungsverbot zur Gänze den nicht abzugsfähigen Kosten der Lebensführung zugerechnet werden. Unabhängig von diesem rechtlichen Aspekt hat sich zum gegenständlichen Streitpunkt für den UFS laut Aktenlage weiters ergeben, dass der Bw. die Rechtsschutzversicherung im…
…die sonstigen Wohnkosten inklusive der Kosten für eine Hausapotheke sowie die Erstausstattung an Reinigungsmitteln und Toilettartikeln in Höhe von € 1.150,25, nicht jedoch die Aufwendungen für Dekoration i. H. von € 47,10 (Kofler in taxlex 2008).Die Kosten für die Anschaffung einer…
…das Jahr 2002 (Eingangsvermerk des Finanzamtes vom 19. September 2003) machte der Bw. unter der Kennzahl 723 "Kosten für doppelte Haushaltsführung" einen Aufwandsbetrag in Höhe von 924,07 € als Werbungskosten geltend. In einer Beilage schlüsselte der Bw. den geltend gemachten Aufwandsbetrag wie folgt auf:…
…erklärt (2001: ATS 108.900,00 zuzüglich ATS 30.960,00 für die Garagenmiete). Der Bw erkläre dazu, dass ihm diese Wohnung von der US-RA als Dienstwohnung zur Verfügung gestellt werde, ein schriftlicher Mietvertrag sei jedoch nicht abgeschlossen worden. Der Gesellschaftsvertrag sei vom Bw…
…Spenden | -170,00 | 460 | Steuerberatungskosten | -19,95 | 730 | Krankheitskosten | -3.084,32 | 735 | Notwendige Sanierung | -1.204,83 Ebenfalls dem Schreiben vom 15.2.2006 angeschlossen waren eine Reihe von Excel-Tabellen (AS 24 - 47)…
…demnach kein Arbeitszimmer vorgelegen wäre und außerdem wegen der bestehenden Ordinationsräumlichkeiten keine Notwendigkeit für ein Arbeitszimmer festgestellt werden könnte. Er bestätigte auch im weiteren Verfahren, dass die von der Bw. mit der Berufung vorgelegten Fotos, die die betriebliche Nutzung der Räumlichkeiten im Privathaus belegen sollten…
…daher entschlossen, den Ausbau des Ordinationstraktes vorzunehmen und dafür das Bauspardarlehen in Anspruch zu nehmen. Der Schuldschein und die Pfandbestellungsurkunde über den Darlehensbetrag von 1,179.500,- S seien zwar schon im Dezember 1994 unterzeichnet worden, das Darlehen habe er jedoch erst am 18. November…
…erheben. Entscheidungsgründe Der Bw ist Biochemiker. Er steht in einem Dienstverhältnis zu einer österreichischen Universität. Im Studienjahr 1993/94 war der Bw für ein Jahr in A (Deutschland) an der Universität A als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut von Prof. X tätig. Seit dem Sommersemester 1994 -…
…gültig ab 04.12.2007). Die in LStR 2002 Rz 349 angeführte Obergrenze von 2.200 Euro kann bei Miet- und Eigentumswohnungen nur ausnahmsweise erreicht werden, wenn die Wohnkosten am Ort der Berufsausübung exorbitant hoch sind, was innerhalb des österreichischen Bundesgebietes auszuschließen ist. Wendet die…
…vom 14. Mai 2007 zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) hat den Familienwohnsitz in Deutschland (M.) und beantragte im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung für die Jahre 2004 und 2005 die Berücksichtigung von Aufwendungen für die doppelte Haushaltsführung in W. (betreffend…
…und Alleingesellschafter der Bw (B) im Rahmen seiner Geschäftsführungstätigkeit um monatlich netto 1.663,64 € zuzüglich 10% USt (incl. Betriebskosten von netto 272,73 €) als Naturalbezug (Dienstwohnung; Wohnfläche: 380 m²) zur Verfügung gestellt. Das auf der 785 m2 umfassenden Liegenschaft "S-Straße xx"…
…Bezug (220) nach Abzug der darauf entfallenden SV-Beiträge (225) und des Freibetrages von 620,00 € mit 6 % | 495,38 € | Einkommensteuer | 13.654,76 € | Anrechenbare Lohnsteuer (260) | - 26.949,07 € | Festgesetzte Einkommensteuer | - 13.294…
…betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2006 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) hat den Familienwohnsitz in Deutschland (M.) und beantragte im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2006 die Berücksichtigung von Aufwendungen für die doppelte Haushaltsführung iHv…