…Darlehen in der Höhe des Restbetrages gewährt, weshalb er bereits zum besagten Zeitpunkt enthaftet werden konnte. Dieser Akt unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt sei rechtwidrig gewesen, da er gegen § 175 FinStrG verstoße. In Abs.2 sei die Aufforderung der Finanzstrafbehörde zum Antritt der Ersatzfreiheitsstrafe zwingend…
…§ 152 Abs. 1 FinStrG) zulässig. Eine finanzstrafbehördliche Aufforderung nach § 175 Abs. 2 erster und zweiter Satz FinStrG zum Antritt der (Ersatz-)Freiheitsstrafe (§ 20 FinStrG), durch die lediglich eine bereits durch den rechtskräftigen Strafausspruch entstandene Verpflichtung, entweder die verhängte Geldstrafe zu bezahlen oder dieselbe im Falle…
…im gegenständlichen Falle der Bf. vor Inhaftnahme und Vorführung zum Strafantritt am 4. März 2004 bereits zweimal erfolglos zum Antritt der Ersatzfreiheitsstrafe (Aufforderungen vom 15. Februar 2001 und vom 5. März 2003) aufgefordert wurde und trotz nachweislicher Kenntnis dieser Aufforderungen die Ersatzfreiheitsstrafe nicht freiwillig angetreten…
…Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe wurde eine Ersatzfreiheitsstrafe von 42 Tagen bestimmt. Die Strafverfügung ist in Rechtskraft erwachsen. Die bereits am 18. März 2002 fällig gewordene Geldstrafe wurde vom Bf. nicht entrichtet, so dass am 16. Juli 2002 die Aufforderung zum Antritt der Ersatzfreiheitsstrafe erfolgte…
…Die Aufforderung zum Antritt der Ersatzfreiheitsstrafe ist lediglich eine nachdrückliche Erinnerung an den bereits im Strafbescheid enthaltenen Befehl. Da die Aufforderung eine Bindung nicht erzeugt, ist sie auch inhaltlich kein Bescheid (VwGH 1.12.1961, B 258/61). Dem Verurteilten steht ungeachtet des Zeitraumes der…
…die Entrichtung der Geldstrafe in Raten zu gewähren, abgewiesen. Auf die im Rechtsmittelverfahren abweislich ergangene Beschwerdeentscheidung des UFS vom 21.6.2011, FSRV/0012-G/11, wird verwiesen. Am 30. August 2011 erging seitens der Behörde an den Bf. die Aufforderung zum Antritt der Ersatzfreiheitsstrafe …
…war daher spruchgemäß zu entscheiden. Gleichzeitig wird jedoch darauf hingewiesen, dass bei Eintritt eines Terminverlustes wegen nicht pünktlicher Entrichtung der Monatsraten die sofortige Aufforderung zum Antritt der Ersatzfreiheitsstrafe veranlasst werden müsste. Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 164 FinStrG ein weiteres ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig…
…eine Aufforderung zum Antritt der Ersatzfreiheitsstrafe gemäß § 175 Abs. 2 FinStrG, welche jedoch mangels einer bekannten (neuen) Zustellanschrift (laut ZMR-Auskunft ist der Bf. seit 3. September 2007 verzogen nach Griechenland) nicht zugestellt werden konnte. Zu einer am 30. Oktober 2007 veranlassten Vorführung zum Strafantritt…
…Antritt der festgesetzten Ersatzfreiheitsstrafe, bei Nichteinhaltung der Zahlungserleichterung die Vorführung zum Strafantritt ohne neuerliche Aufforderung erfolgen könne, wurde (ergänzend) hingewiesen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die als (frist- und formgerechte) Beschwerde iSd §§ 150, 152 FinStrG aufzufassende Eingabe des Bf. vom 24. Dezember 2011 (Datum der…
…Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 15. Februar 2011 wurde der Antrag des Bf., die Entrichtung der Geldstrafe in monatlischen Raten zu 50,00 € zu gewähren, abgewiesen. Am 22. September 2011 erging seitens der Behörde an den Bf. die Aufforderung zum Antritt der Ersatzfreiheitsstrafe (§ 175 Abs…
…der Finanzstrafbehörde eine Aufforderung zum Antritt der Ersatzfreiheitsstrafe gemäß § 175 Abs. 2 FinStrG, mit der die Bf., nachdem, offenbar unter (zutreffender) Berücksichtigung der der Strafbehörde bekannten wirtschaftlichen Verhältnisse der Bf. (vgl. StNr. 34, s. zB. Reger/Hacker/Kneidinger, FinStrG3, K 179/7), die Uneinbringlichkeit der…
…sofortige Aufforderung zum Antritt der Ersatzfreiheitsstrafe veranlasst werden müsste. Dennoch wurde bereits die erste Rate für April 2003 zum Fälligkeitszeitpunkt nicht einbezahlt und trat damit Terminverlust ein. Von den bis zur gegenständlichen Entscheidung fällig gewordenen fünf Monatsraten wurden lediglich drei entrichtet. Wie bereits in der…
…bis zum Entstehen des ersten Urlaubsanspruches könne nicht entsprochen werden, da die im August 2006 gewährte Zahlungserleichterung nicht eingehalten worden sei und ein Antritt der Ersatzfreiheitsstrafe vor Arbeitsfindung möglich gewesen wäre. Zudem sei das Ersuchen um Vorführung bereits am 14. November 2006 ergangen. In der…
…wird, dass an den Beschwerdeführer bislang keine Aufforderung zum Antritt der Ersatzfreiheitsstrafe (§ 175 Abs. 2 FinStrG) erging. Sowohl bei Zahlungserleichterungsbescheiden als auch bei Bescheiden im Sinne des § 177 FinStrG handelt es sich um antragsgebundene Verwaltungsakte (vgl. Ritz, aaO, § 212 Tz. 1; Fellner, Kommentar zum Finanzstrafgesetz…
…weiters zu entnehmen, dass der Bf. bereits mehrmals zum Antritt der Ersatzfreiheitsstrafe aufgefordert wurde (10. April 2006, 2. Februar 2007, 30. Oktober 2008), dieser jedoch durch Einbringung von Zahlungserleichterungsansuchen, Entrichtung von Minimalraten bzw. der Behauptung, die Aufforderung zum Strafantritt nicht erhalten zu haben, verhindert hat…
…FinStrG) auferlegt worden. Die schriftliche Ausfertigung der angeführten Berufungsentscheidung (§ 163 FinStrG) wurde dem Bf. am 24. November 2005 zugestellt. Nach erfolgter Aufforderung zum Antritt der Ersatzfreiheitsstrafe gemäß § 175 Abs. 2 FinStrG vom 8. März 2006 beantragte der nach eigenen Angaben zahlungswillige Beschuldigte mit dem an…
…vorzunehmen, sei jedoch entgegen seinem Antrag bis heute nicht einvernommen worden. Hinsichtlich der Mangelhaftigkeit des Verfahrens werde ausgeführt, dass eine Ersatzfreiheitsstrafe nur dann zu verhängen sei, wenn die verhängte Geldstrafe uneinbringlich sei. Die belangte Behörde habe zwar in ihrer Aufforderung zum Strafantritt vom 16. August…
…Bf. eine Aufforderung zum Antritt der Ersatzfreiheitsstrafe gemäß § 175 Abs. 2 FinStrG. Daraufhin erklärte der Bf. am 20. Dezember 2002, den Bescheid vom 14. Oktober 2002 niemals erhalten zu haben und beantragte (neuerlich) eine Ratenzahlung in der angeführten Höhe. Nach Zahlung eines Teilbetrages iHv. 1…
…Rechtskraft. Nachdem seitens der Beschuldigten bis zu diesem Zeitpunkt weder die Geldstrafe noch die Kosten entrichtet wurden (vgl. §§ 171 Abs. 1 und 185 Abs. 4 FinStrG), erfolgte am 20. Juni 2005 durch die Finanzstrafbehörde erster Instanz eine Aufforderung zum Antritt der Ersatzfreiheitsstrafe. Mit Schreiben vom…
…bis zum 25. Jänner 2013) gewährt wurden. Begründend wurde dazu festgestellt, dass es dem Wesen einer Strafe entspreche, dass sie auch als eine solche empfunden werde. Darauf, dass angesichts der bereits zu einem früheren Zeitpunkt erfolgten Aufforderung zum Antritt der festgesetzten Ersatzfreiheitsstrafe, bei Nichteinhaltung der…