…der Fassung des Fremdenrechtspaketes 2005, zwar mit 01.01.2006 In-Kraft-Treten, jedoch nur nach Maßgabe der Übergangsbestimmungen des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes, sowie des Asylgesetzes 2005. Aus diesen Bestimmungen und den Materialen zur Regierungsvorlage des Fremdenrechtspaketes 2005, kann abgeleitet werden, dass der Anspruch der…
…den Zeitraum Mai 2004 bis September 2007 sein Vorbringen dahingehend, dass die derzeit geltende Regelung ihrem Wortlaut nach für die Anspruchsvoraussetzungen der Familienbeihilfe darauf abstelle, ob tatsächlich Asyl gewährt worden sei. Nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) sei der maßgebliche Flüchtlingsbegriff materieller Natur, wonach dem Bw…
…ein Anspruch auf Familienbeihilfe. In der ausführlichen Berufung vertrat der Rechtsvertreter des Antragstellers zusammengefasst die Auffassung, dass sich die gesamte Familie auch während des laufenden Asylverfahrens rechtmäßig in Österreich aufgehalten habe und es nicht zum Nachteil der Familie gewertet werden könne, dass die Behörde 1…
…Die Berufungswerberin beantragte am 29. Dezember 2005 die Gewährung der Familienbeihilfe für die Kinder A. und B. rückwirkend ab Oktober 2004 und legte dazu den Asylbescheid vom 23. Mai 2005 vor. Das Finanzamt Graz-Stadt wies den Antrag vom 29. Dezember 2005 mit Bescheid vom…
…Nr. 142/2004 treten mit 1. Mai 2004 in Kraft. Ausgenommen sind jene Fälle, in denen bis einschließlich des Tages der Kundmachung dieses Bundesgesetzes Asyl nach dem Asylgesetz (AsylG) 1997 gewährt wurde." Die neue Regelung tritt rückwirkend mit 1. Mai 2004 in Kraft. Das heißt…
…werden nicht rückgefordert. Da weder ein rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes vorliegt noch Asyl gewährt wurde, war spruchgemäß zu entscheiden." Gegen diesen Bescheid wurde Berufung erhoben. "Die Abweisung der Gewährung der Familienbeihilfe ist zu Unrecht erfolgt. Grundsätzlich ist…
…und A.Mo. ab Mai 2001 teilweise abgewiesen wurde. Begründend wurde ausgeführt: "Maßgebend für die Gewährung der Familienbeihilfe für Kinder von Flüchtlingen ist das Datum des letzten, das Asylverfahren positiv abschließenden Bescheides. Die Familienbeihilfe ist ab August 2005 zu gewähren, da mit Bescheid vom Bundesasylamt…
…Flüchtlingskonvention gleichgestellt seien, sondern Personen ab dem Zeitpunkt, ab dem ihnen Asyl nach dem Asylgesetz 1997 zuerkannt worden sei. Unbeachtlich dessen, dass der Gesetzestext wohl in sehr holpriges Deutsch verpackt ist und nicht gerade ein Ruhmesblatt der zuständigen legistischen Abteilung darstellen dürfte, ist diese Gesetzesänderung…
…bis April 2004 die Rechtslage verkannt, indem auch für diesen Zeitraum darauf abgestellt hat, ob tatsächlich bereits Asyl gewährt worden ist. Der angefochtene Bescheid erweist sich daher in diesem Umfang als rechtswidrig, weshalb der Berufung insoweit Folge zu geben war. Im Übrigen war die Berufung…
…zwei Kinder) nach Österreich eingereist, ein drittes Kind wurde am xx in Österreich geboren. Mit der Einreise stellte er einen Antrag auf Asylgewährung, dem mit Bescheid vom 21.4.2005 stattgegeben wurde. Am 30.8.2005 beantragte er die Gewährung von Familienbeihilfe für seine beiden…
…ihm für seine Kinder die Familienbeihilfe im gesetzlichen Ausmaß zustehe. Im Zuge des Berufungsverfahrens wurde über Anfrage des Unabhängigen Finanzsenates seitens des Berufungswerbers mitgeteilt, dass die Asylanträge im September 2002 gestellt wurden, im Juni 2007 negativ entschieden wurden und gegen diese Entscheidungen Beschwerde eingebracht wurde…
…2004 treten mit 1. Mai 2004 in Kraft. Ausgenommen sind jene Fälle, in denen bis einschließlich des Tages der Kundmachung dieses Bundesgesetzes Asyl nach dem Asylgesetz 1997 gewährt wurde. Die neue Regelung tritt rückwirkend mit 1. Mai 2004 in Kraft. Das heißt, es ist ab…
…I Nr. 100/2005, die nur auf ein Aufenthaltsrecht nach dem NAG, nicht jedoch auf ein Aufenthaltsrecht nach dem Asylgesetz abstellen, sind sachlich nicht gerechtfertigt und somit gleichheitswidrig. Auch handelt es sich bei der Neuregelung des § 3 des Familienlastenausgleichsgesetz durch die Novelle BGBl I Nr…
…Sowohl der Bw. als auch seine Kinder würden über eine befristete Aufenthaltsberechtigung gem. § 8 AsylG verfügen wodurch ein rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich vorliege. Die Einschränkungen des § 3 Abs. 1 und 2 FLAG idF der Novelle BGBl 100/2005 lediglich auf ein Aufenthaltsrecht nach dem NAG…
…1 FLAG 1967 nicht gegolten. Die Familienbeihilfe wird diesen Personen - bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen - ab dem Monat gewährt, in dem der Antrag auf Gewährung von Asyl gestellt wurde, wobei der Zeitpunkt der Antragstellung dem Bescheid zu entnehmen ist. Diese Vorgehensweise wird dem international anerkannten…
…dass ich als nunmehrige Bw., am 8.2.2004 einen Antrag auf Gewährung von Asyl gestellt habe und mir mit Bescheid vom 2.2.2006 vom unabhängigen Bundesasylsenat kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt. Der unabhängige Bundesasylsenat hat im zitierten Bescheid weder ausformuliert, dass kraft Gesetzes…
…2 leg. cit. Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn ihnen Asyl nach dem AsylG 1997 gewährt wurde. Gemäß § 50y FLAG 1967 ist § 3 Abs. 2 idF des BGBl I Nr. 142/2005 am 01.05.2004 in Kraft getreten. Für…
…KM, in der Folge mit Bw. bezeichnet, ist nach eigenen Angaben am 22.7.2003 aus Land nach Österreich eingereist, seit 5.11.2003 sei sie Asylwerber. Am 4. Juli 2008 stellte die Bw. einen Antrag auf Gewährung der Familienbeihilfe für Ihre Kinder Kd1, KD2…
…sei § 3 Abs. 2 FLAG idF vor dem PensionsharmonisierungsG anwendbar. Da der Berufungswerberin Asyl gewährt worden sei, sei sie seit Einreise Flüchtling gewesen und es stehe ihr die Familienbeihilfe von Einreise bis 30.4.2004 zu. Auf Grund der Anwendbarkeit des § 3 Abs. 2 in…
…Die Berufungswerberin bestreitet grundsätzlich auch nicht, dass in ihrem Fall bereits die neue Rechtslage anzuwenden sei. Die Familienbeihilfe wurde daher zu Recht erst mit dem Monat der Asylgewährung zuerkannt. Aus den angeführten Gründen war daher wie im Spruch zu entscheiden. Linz, am 6. Juli 2006