…der gegenständlichen Studienreise nicht vor, so dass insgesamt keine steuerlich abzugsfähige Studienreise gegeben ist. Zu den Aufwendungen für Arbeitskleidung und Schuhe in Höhe von 416,30 € wird vom unabhängigen Finanzsenat festgestellt, dass für die Frage der Absetzbarkeit maßgeblich ist, dass die typische Berufskleidung tatsächlich…
…im Beobachtungszeitraum der nächsten Jahre herausstellen, dass ein Gesamtüberschuss erwirtschaftet wird, werden die geltend gemachten Verluste anerkannt. 2) Werbungskosten a) Als "Arbeitskleidung" seien nur Kostüme (von Schauspielern) und reine Arbeitsschutzkleidung abzugsfähig. Aufgrund der Tätigkeit bestehe kein Erfordernis für Arbeitsschutzkleidung. Die diesbezüglich geltend gemachten Reinigungskosten in…
…von 5.103,91 € die Einkommensteuer mit einem Betrag von - 523,65 € fest. In der Bescheidbegründung führte das Finanzamt folgendes aus: "Betreffend Arbeitszimmer wird auf die Begründung der Berufungsvorentscheidung verwiesen. Die Ausgaben für die Arbeitskleidung betreffen gem. § 20 EStG Kosten der privaten Lebensführung…
…| Vorsteuer: | 70,29 € (35 %) | 83,75 € (41,7%) | 13,46 € Arbeitskleidung: Nach übereinstimmender Lehre und Rechtsprechung gehören Aufwendungen für die Anschaffung normaler bürgerlicher Kleidung grundsätzlich zu den Kosten der privaten Lebensführung und können nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden…
…Pflegeheimen A und B erhielten zweimal jährlich Linzer City-Gutscheine oder PlusCity-Gutscheine. Sie wurden zur Anschaffung von Dienstkleidung gewährt. Die Dienstnehmer tragen jedoch während der Dienstzeit keine typische Arbeitskleidung, sondern normale bürgerliche Kleidung. Da eine solche Kleidung auch dann nicht zur typischen Berufskleidung wird…
…Werbungskosten in Höhe von insgesamt 28.540,91 S geltend: | Fortbildungen | 26.503,20 | Fachbücher | 698,20 | Arbeitskleidung | 1.098,90 | Büromaterial | 158,00 | Schulmaterial | 82,61 Das Finanzamt hat im angefochtenen Bescheid Werbungskosten in…
…Bw. abgekürzt) übte im Berufungszeitraum u.a. die Tätigkeit für die Firma M.GmbH aus. Strittig im konkreten Fall sind 1. Kraftfahrzeugaufwendungen eines betrieblich genutzten Pkw der Marke Fiat Palio (Anschaffung 12.5.2000) sowie 2. diverse Betriebsausgaben für nicht typische Arbeitskleidung (Regenjacke, Gummistiefel, Socken…
…unter einer typischen Berufskleidung eine Arbeitskleidung mit allgemein erkennbarem, eine private Nutzung ausschließendem Uniformcharakter bzw. eine für die Nutzung im Rahmen der privaten Lebensführung ungeeignete Uniform zu verstehen. Wird so genannte bürgerliche Kleidung - wie beispielsweise im gegenständlichen Fall Dirndlkleider - als Arbeitskleidung getragen, handelt es sich…
…Abgabepflichtigen zu fördern. Die Aufwendungen für Schreibgeräte lt. Rechnung vom 6.12.2010 sind daher nicht anzuerkennen. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind weiters Aufwendungen für Arbeitskleidung soweit es sich nicht um typische Berufskleidung handelt, sondern nur um zivile sogenannte bürgerliche Kleidung, die auch privat…
…auch dann als Betriebsausgaben oder als Werbungskosten abzugsfähig, wenn die Reinigung in einer privaten Waschmaschine erfolgt. Bei der Arbeitskleidung der Feuerwehrbeamten handelt es sich nicht um eine während der Berufsausübung getragene bürgerliche Kleidung, sondern um eine typische Berufskleidung. Dementsprechend kann auch von einem dem "Aufteilungsverbot…
…in Höhe von 12.931,00 S. Im Zuge der Veranlagung wurden diese Aufwendungen nicht anerkannt und im Bescheid wurde dies wie folgt begründet: "In Bezug auf die herrschende Lehre und Rechtsprechung sind Reinigungskosten von Arbeitskleidung (Uniform) im eigenen Haushalt auf Grund des Aufteilungsverbotes des …
…dass die Berufskleidung (Uniformstücke der Exekutive) als eine berufstypische Arbeitskleidung anzusehen sei und nicht der privaten Lebensführung zugerechnet werden könne. Ferner werde die Reinigung der Berufskleidung separat von der übrigen Wäsche vorgenommen und könne nicht mit privater Kleiderreinigung in Verbindung gebracht werden. Betreffen die Kosten…
…BAO ist zur Entscheidung über die Berufung nunmehr der unabhängige Finanzsenat zuständig. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig sind die Anerkennung von Kosten für die Reinigung von Arbeitskleidung (Uniform) und Aufwendungen für die Verpflegung. Reinigung von Berufskleidung Jeder Berufstätige benötigt für die berufliche Tätigkeit Bekleidung…
…ist als eine berufstypische Arbeitskleidung anzusehen und kann nicht der privaten Lebensführung zugerechnet werden. Zudem erfolgt die Reinigung dieser Uniformsorten getrennt von der Privatenkleidung und aus diesem Grund kann eine eventuelle Begründung in Richtung Aufteilungsverbot unterliegenden gemischten Aufwand nicht zutreffen. Die angeführten Kosten ergeben sich…
…3,00 | Energieabgabe: | pro | kw/h ÖS 0,10 | ÖS | 0,40 | Gesamtkosten pro Waschgang | ÖS | 21,62 Von diesem Wert ausgehend, ermittelte die Bw den angefallenen Aufwand für die Reinigung der Arbeitskleidung für, laut ihrer Angabe…
…Verwendung von Reinigungsmittel, Wasser und Energie) entstanden. Da die Arbeitsbekleidung zu Hause in der Waschmaschine gewaschen wird, entstanden folgende Kosten pro Waschvorgang: | | Verbrauch | Kosten | Waschmaschine: | 4,05 | kw/h (pro Waschvorgang) | ÖS | 6,71 | | 110…
…10 iVm § 260 BAO ist zur Entscheidung über die Berufung nunmehr der unabhängige Finanzsenat zuständig. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist die Anerkennung von Kosten für die Reinigung von Arbeitskleidung (Uniform). Privat durchgeführte Reinigungen In seinem Erkenntnis vom 5. April 2001, 98/15/0046…
…werden könne und in den Auftrittsverträgen immer eine Verpflegungsklausel enthalten sei, stellte die Bw. ihren Antrag auf Vorlage ihrer Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Über die Berufung wurde erwogen: ad Arbeitskleidung (Berufsbekleidung) Gemäß § 4 Abs. 4 EStG 1988 sind Betriebsausgaben die Aufwendungen oder Ausgaben…
…In Beantwortung des Vorhalts übermittelte die Berufungswerberin eine Liste von Aufwendungen, die sie als Werbungskosten geltend machen wollte, und zwar insbesondere Arbeitskleidung, Aerobic-CD`s sowie Fortbildungskosten. Über die Berufung wurde erwogen: Unbestritten ist, dass die Berufungswerberin in den streitgegenständlichen Jahren als Aerobic-Trainerin in…
…für Mitgliedsbeiträge in Höhe von 960,00 S, für Arbeitskleidung in Höhe von 3.413,00 S, für Fachliteratur in Höhe von 1.249,00 S, für Bürobedarf in Höhe von 1.166,00 S sowie für Fahrtkosten in Höhe von 245,00 S als…