…auch Gehälter) alle Gläubiger der Gesellschaft gleich. In dem auf dem Trennungsprinzip aufbauenden System der Ertragsbesteuerung von Kapitalgesellschaften ist jedenfalls - dh auch bei Mehrheitsgesellschaftern oder Alleingesellschaftern - zwischen der Position als Gesellschafter und jener als Geschäftsführer zu unterscheiden. Aufgrund des Trennungsprinzips kommt der Wahrung der Interessen…
…relevant. Maßgeblich ist hier vielmehr das Vorliegen der unbeschränkten Steuerpflicht nach inländischen steuerlichen Vorschriften. Es ist auch nicht untersagt, von Kapitalgesellschaften, die sich im Konkurs oder in Liquidation befinden und die über kein Einkommen oder über ein nicht über einen bestimmten Betrag hinausgehendes Einkommen verfügen…
… 47 Abs. 2 EStG 1988 stehen, sowie an Kapitalgesellschaften beteiligte Personen im Sinn des § 22 Z 2 EStG 1988. Gemäß § 41 Abs. 3 FLAG, idF BGBl. 818/1993, ist der Dienstgeberbeitrag von der Summe der Arbeitslöhne zu berechnen. Arbeitslöhne sind dabei Bezüge gemäß § 25 Abs…
… 47 Abs. 2 EStG 1988 stehen, sowie an Kapitalgesellschaften beteiligte Personen im Sinn des § 22 Z 2 EStG 1988. Gemäß § 41 Abs. 3 FLAG, idF BGBl. 818/1993, ist der Dienstgeberbeitrag von der Summe der Arbeitslöhne zu berechnen. Arbeitslöhne sind dabei Bezüge gemäß § 25 Abs…
…April 2001 geschlossenen Verständigungsvereinbarung wurde mit der Liechtensteinischen Steuerverwaltung Einvernehmen darüber erzielt, dass sich die Aufteilung der Besteuerungsrechte bei Dienstnehmern von Kapitalgesellschaften ungeachtet einer allfälligen Beteiligung des Dienstnehmers an der Gesellschaft stets nach Art. 15 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein…
…erlangt hat. ad Forderungsabschreibung) Rechtslage: Gemäß § 32 Abs. 1 Z 1 UmgrStG idF BGBl. 1996/797 sind Spaltungen: -Auf- und Abspaltungen zur Neugründung oder zur Aufnahme auf Grund des Bundesgesetzes über die Spaltung von Kapitalgesellschaften, BGBl. Nr. 304/1996, -wenn nur Vermögen im Sinne des …
…entlohnt wurde. Soweit mit den von der Bw. zu entrichtenden Personalbereitstellungsentgelten auch anteilig die Lohnaufwendungen der M-GmbH abgegolten wurden, erfolgte die Hinzurechnung gemäß § 7 Z 6 GewStG zu Recht. Soweit die Bw. in der Hinzurechnung nach § 7 Z 6 GewStG bei Kapitalgesellschaften, die einen…
…taxativ aufgezählten Einkünften) gemäß § 22 Z 2 Teilstrich 2 leg cit die Gehälter und sonstigen Vergütungen jeder Art, die von einer Kapitalgesellschaft an wesentlich Beteiligte für ihre sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses (§ 47 Abs 2) aufweisende Beschäftigung gewährt werden. Eine Person ist dann wesentlich beteiligt…
…EStG 1988. Nach § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 gehören zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit die Gehälter und sonstigen Vergütungen jeder Art, die von einer Kapitalgesellschaft an wesentlich Beteiligte für ihre sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses (§ 47 Abs. 2 EStG 1988) aufweisende Beschäftigung…
…für einen fremden Arbeitnehmer nicht getätigt hätte, ist daraus zu schließen, dass die tatsächlich getätigte Anschaffung oder Herstellung durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist. Die Wohnung stellt dann kein steuerliches BV der Kapitalgesellschaft dar." In VwGH 16.5.2007, 2005/14/0083 (auch von der BP…
…taxativ aufgezählten Einkünften) gemäß § 22 Z. 2 Teilstrich 2 leg.cit die Gehälter und sonstigen Vergütungen jeder Art, die von einer Kapitalgesellschaft an wesentlich Beteiligte für ihre sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses (§ 47 Abs. 2) aufweisende Beschäftigung gewährt werden. Eine Person ist dann wesentlich beteiligt…
…EStG 1988. Nach § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 gehören zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit die Gehälter und sonstigen Vergütungen jeder Art, die von einer Kapitalgesellschaft an wesentlich Beteiligte für ihre sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses (§ 47 Abs. 2 EStG 1988) aufweisende Beschäftigung…
…dass der Betriebsinhaber die Betriebsführung beherrschende natürliche Person sei. Bei Gesellschaftern von Kapitalgesellschaften sie dies der Fall, wenn sie entweder zu mindestens 50% am Vermögen der Gesellschaft beteiligt wären oder wenn sie zu mehr als 25% am Vermögen der Gesellschaft beteiligt wären und zusätzlich zur…
…weil das Agio in keinem öffentlichen Buch aufscheine. Dem müsse allerdings entschieden entgegengetreten werden. Gesellschafterzuschuss und Agio seien zwei klassische Finanzierungsinstrumente von Kapitalgesellschaften. Keines von beiden werde in ein öffentliches Buch eingetragen, obschon hiemit sehr wohl unbestritten eine Erhöhung der Anschaffungskosten einer Beteiligung einhergehe. Zudem…
…auch Gehälter) alle Gläubiger der Gesellschaft gleich. In dem auf dem Trennungsprinzip aufbauenden System der Ertragsbesteuerung von Kapitalgesellschaften ist jedenfalls - dh auch bei Mehrheitsgesellschaftern oder Alleingesellschaftern - zwischen der Position als Gesellschafter und jener als Geschäftsführer zu unterscheiden. Aufgrund des Trennungsprinzips kommt der Wahrung der Interessen…
…Rechtsprechung für geschäftsführende Organe von Kapitalgesellschaften entschieden, dass ihre Tätigkeit am Ort des Sitzes der Gesellschaft ausgeübt wird. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer dort nur gelegentlich anwesend ist. Dem liegt die Überlegung zu Grunde, dass die eigentliche Wahrnehmung von Leitungsfunktionen sich nicht darin…
…Denn mit derartigen Regelungen werden nur arbeitsrechtliche Grundsätze betreffend die zeitliche Lagerung von Urlauben (§ 4 Abs. 1 UrlG) auf betrieblicher Ebene konkretisiert. Warum deshalb, weil der Buchhalter (wie jeder Arbeitnehmer) bei der Wahl des Zeitpunktes des Urlaubsantrittes auf betriebliche Erfordernisse des Arbeitgebers Rücksicht nehmen musste…
…nur ein Arbeitnehmer aus einem Mitgliedstaat der Gemeinschaft, nicht hingegen Drittstaatsangehörige (siehe etwa Europarecht, Fischer/Köck/Karollus, 4. Aufl. S 769). Eingehend auf die sonstigen Ausführungen in der mündlichen Berufungsverhandlung zur Judikatur des VwGH in Zusammenhang mit der Streitfrage, ob Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften selbständige…
…zu gelten, wenn der Arbeitnehmer in einem Drittstaat dienstlich tätig wird. "Ausgeübt" wird eine Tätigkeit auf dem Gebiet des Staates, in dem sich der Arbeitnehmer tatsächlich aufhält und die vereinbarte Arbeitsleistung erbringt. Dies gilt ausnahmslos auch für (Gesellschafter-) Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften (vgl. Lang/Schuch, Doppelbesteuerungsabkommen…
…fremden Arbeitnehmer nicht getätigt hätte, ist daraus zu schließen, dass die tatsächlich getätigte Anschaffung oder Herstellung durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist. Die Wohnung stellt dann kein steuerliches Betriebsvermögen der Gesellschaft dar. Sie zählt zum steuerneutralen Vermögen der Körperschaft. Für die Zuordnung zum Betriebsvermögen einer Kapitalgesellschaft…