Übernimmt ein in Österreich wohnhafter Dienstnehmer einer belgischen Kapitalgesellschaft die Verkaufsleitung für Gesamtösterreich, besteht sonach seine Tätigkeit im Verkauf der von der belgischen Gesellschaft angebotenen Produkte, dann wird hiedurch jedenfalls für die belgische Gesellschaft eine inländische Betriebstätte im Sinn von Art. 5 DBA-Belgien…
Auf Grund einer mit der Schweiz herbeigeführten Einigung ist das DBA-Schweiz so auszulegen, dass die Besteuerungsrechte an Arbeitnehmern von Kapitalgesellschaften stets nach den Bestimmungen des Artikels 15 (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) zwischen den beiden Staaten aufgeteilt werden; und zwar ungeachtet des Umstandes, dass nach…
Erhält der Geschäftsführer einer niederländischen Kapitalgesellschaft monatlich S 30.000,00 dafür, dass er einmal wöchentlich in Österreich für die österreichische Tochtergesellschaft tätig wird, dann muss vor einer Beurteilung der steuerlichen Konsequenzen zunächst klargestellt werden, auf welcher Rechtsgrundlage diese Tätigkeit ausgeübt wird: Geht der Geschäftsführer…
…auch Gehälter) alle Gläubiger der Gesellschaft gleich. In dem auf dem Trennungsprinzip aufbauenden System der Ertragsbesteuerung von Kapitalgesellschaften ist jedenfalls - dh auch bei Mehrheitsgesellschaftern oder Alleingesellschaftern - zwischen der Position als Gesellschafter und jener als Geschäftsführer zu unterscheiden. Aufgrund des Trennungsprinzips kommt der Wahrung der Interessen…
…relevant. Maßgeblich ist hier vielmehr das Vorliegen der unbeschränkten Steuerpflicht nach inländischen steuerlichen Vorschriften. Es ist auch nicht untersagt, von Kapitalgesellschaften, die sich im Konkurs oder in Liquidation befinden und die über kein Einkommen oder über ein nicht über einen bestimmten Betrag hinausgehendes Einkommen verfügen…
…den beiden Gesellschaften jeweils weitere Personen verantwortlich. Somit ist nicht nur die Funktion sondern auch die Tätigkeit eines Geschäftsführers in beiden Gesellschaften gleich. Der Betrieb des Bf besteht in der Übernahme der Geschäftsführung von Kapitalgesellschaften als deren organschaftlicher Vertreter. Im Zuge dieses Betriebes wird er…
… 47 Abs. 2 EStG 1988 stehen, sowie an Kapitalgesellschaften beteiligte Personen im Sinn des § 22 Z 2 EStG 1988. Gemäß § 41 Abs. 3 FLAG, idF BGBl. 818/1993, ist der Dienstgeberbeitrag von der Summe der Arbeitslöhne zu berechnen. Arbeitslöhne sind dabei Bezüge gemäß § 25 Abs…
… 47 Abs. 2 EStG 1988 stehen, sowie an Kapitalgesellschaften beteiligte Personen im Sinn des § 22 Z 2 EStG 1988. Gemäß § 41 Abs. 3 FLAG, idF BGBl. 818/1993, ist der Dienstgeberbeitrag von der Summe der Arbeitslöhne zu berechnen. Arbeitslöhne sind dabei Bezüge gemäß § 25 Abs…
…April 2001 geschlossenen Verständigungsvereinbarung wurde mit der Liechtensteinischen Steuerverwaltung Einvernehmen darüber erzielt, dass sich die Aufteilung der Besteuerungsrechte bei Dienstnehmern von Kapitalgesellschaften ungeachtet einer allfälligen Beteiligung des Dienstnehmers an der Gesellschaft stets nach Art. 15 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein…
…gezahlten Steuer entspricht. (Artikel 23 Abs.2 DBA - Liechtenstein) Nach innerstaatlichem Recht stellen die Gehälter und Vergütungen jeder Art, die von einer Kapitalgesellschaft an wesentlich Beteiligte für ihre sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses (§ 47 Abs.2 EStG 1988) aufweisende Beschäftigung gewährt werden, Einkünfte aus sonstiger…
…Teilstrich EStG 1988 lautet: "Die Gehälter und sonstigen Vergütungen jeder Art, die von einer Kapitalgesellschaft an wesentliche Beteiligte für ihre sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses (S 47 Abs 2) aufweisende Beschäftigung gewährt werden...". Die weiteren Ausführungen zum Vorliegen einer wesentlichen Beteiligung treffen auf den Beschwerdeführer…
…Das "Vorschalten" von Kapitalgesellschaften aus Gründen des Marktauftritts und der Beschränkung des Risikos für sich und seine Familie ist im Wirtschaftsleben üblich und kann einem (Einzel)Unternehmer steuerlich nicht zum Nachteil gereichen. b) Zu den Anspruchszinsen Diese ersuchen wir nach Stattgabe unsere Beschwerde wieder gutzuschreiben…
…erlangt hat. ad Forderungsabschreibung) Rechtslage: Gemäß § 32 Abs. 1 Z 1 UmgrStG idF BGBl. 1996/797 sind Spaltungen: -Auf- und Abspaltungen zur Neugründung oder zur Aufnahme auf Grund des Bundesgesetzes über die Spaltung von Kapitalgesellschaften, BGBl. Nr. 304/1996, -wenn nur Vermögen im Sinne des …
…| 500,00 Mit Schreiben vom 02. Dezember 2022 wurden die Arbeitnehmer über die Auszahlung einer Teuerungsprämie informiert. Die Zahlung jenes Teils der an ***Person2*** und ***Person3*** ausbezahlter Teuerungsprämie, der den Betrag von EUR 1.000,00 überschritt, erfolgte aufgrund deren Nahebeziehung zu der beschwerdeführenden…
…den ehemaligen Arbeitnehmer Lohnnachzahlungen leistet, so hat er die darauf entfallende Lohnsteuer einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen (vgl zB VwGH 24.02.1966, 0797/65; 31.3.1998, 96/13/0067). Dass für die im Beschwerdefall an den ehemaligen Dienstnehmer ***AB*** von der Beschwerdeführerin…
…vor: "A. Inhaltliche (materiellrechtliche) Rechtswidrigkeit: 1. Argumentation des GPLA-Prüfers: Im Bericht zur GPLA-Prüfung vom 3.5.2012 stellt der Prüfer fest, daß nicht wesentlich beteiligte Gesellschafts-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften in einem Dienstverhältnis zur GmbH stehen, unter den Voraussetzungen des § 25 Abs. 1 Z…
…entlohnt wurde. Soweit mit den von der Bw. zu entrichtenden Personalbereitstellungsentgelten auch anteilig die Lohnaufwendungen der M-GmbH abgegolten wurden, erfolgte die Hinzurechnung gemäß § 7 Z 6 GewStG zu Recht. Soweit die Bw. in der Hinzurechnung nach § 7 Z 6 GewStG bei Kapitalgesellschaften, die einen…
……) A. Inhaltliche (materiellrechtliche) Rechtswidrigkeit: 1. Argumentation des GPLA-Prüfers: Im Bericht zur GPLA-Prüfung vom 3.5.2012 stellt der Prüfer fest, daß nicht wesentlich beteiligte Gesellschafts-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften in einem Dienstverhältnis zur GmbH stehen, unter den Voraussetzungen des § 25 Abs. 1 Z…
…taxativ aufgezählten Einkünften) gemäß § 22 Z 2 Teilstrich 2 leg cit die Gehälter und sonstigen Vergütungen jeder Art, die von einer Kapitalgesellschaft an wesentlich Beteiligte für ihre sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses (§ 47 Abs 2) aufweisende Beschäftigung gewährt werden. Eine Person ist dann wesentlich beteiligt…
…EStG 1988. Nach § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 gehören zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit die Gehälter und sonstigen Vergütungen jeder Art, die von einer Kapitalgesellschaft an wesentlich Beteiligte für ihre sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses (§ 47 Abs. 2 EStG 1988) aufweisende Beschäftigung…