BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht…
…800/1993 ersucht, eine Darstellung über die "Art und Weise, in der die Bw. vermeint, Ihrer Anzeigepflicht im Sinn des § 12 a MRG entsprochen zu haben," nachzureichen und sämtliche der Berufung zugrunde gelegenen Beweismittel, insbesondere die an die F. adressierte Anzeige samt Zustellnachweis, vorzulegen. Mit…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der DI. A. B. GmbH, 0000 Wien, A-Gasse 32, vertreten durch Dr. Emmerich W., emerit. Rechtsanwalt, 00000 K., B-Str. 12, vom 8. September 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg, vertreten…
…nach § 16 Abs. 1 zulässigen Hauptmietzins ohne Berücksichtigung der Art der Geschäftstätigkeit verlangen. | (6) | ..." Als Motiv für die Verletzung der Anzeigepflicht war aus den Ausführungen des rechtsfreundlichen Vertreters "die Hoffnung, dass der Sohn und Mitgesellschafter der Firma sein Auslandsengagement beenden könnte; gedacht war…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied Mag. Gerda Pramhas sowie die Laienbeisitzer KR Ing. Günther Pitsch und KR Franz Danninger MBA als weitere Mitglieder des…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Wien 2, HR Mag. Gerhard Groschedl, in der Finanzstrafsache gegen K.R., E., wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Salzburg 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Michael Schrattenecker sowie die Laienbeisitzer Dr. Walter Zisler und Mag. Gottfried Warter als weitere Mitglieder des Senates…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Mag. Gerda Pramhas sowie die Laienbeisitzer Dipl. Ing. Karl Födermayr und Karl Weixelbaumer als weitere Mitglieder des Senates…
Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Gemäß § 23 Abs. 4 leg. cit. in der Fassung des SteuerreformG 2005, BGBl. I 2004/57, in Geltung ab 5. Juni 2004, ist bei Finanzvergehen, deren Strafdrohung sich wie hier nach einem Wertbetrag richtet, die Bemessung der Geldstrafe mit einem…
…Monat, gerechnet vom Eintritt des anmeldungspflichtigen Ereignisses, zu erstatten (§ 121 BAO). Die Erfüllung der Offenlegungs- und Wahrheitspflicht dient - zum Unterschied von der Anzeigepflicht - dazu, der Abgabebehörde die näheren Umstände und die Einzelheiten des jeweils verwirklichten Steuertatbestandes so mitzuteilen, dass die Abgabe bemessen werden kann. Nach …
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Graz 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Johanna Demal sowie die Laienbeisitzer Dr. Dieter Pail und Dir. Alfred Genschar als weitere Mitglieder des Senates…
Der Frachtvertrag sei ein Konsensualkontrakt und bedürfe im Allgemeinen keiner besonderen Form. Er komme mit Einigung über den wesentlichen Vertragsinhalt zustande. Die streitgegenständlichen "Transportbestellscheine" beinhalteten bis auf den Preis keinerlei Anhaltspunkte über den Inhalt des Transportauftrages. Selbst der Ladeort sei in den meisten Fällen unrichtig…
Das Urteil des EuGH vom 2. April 1998, C-296/95, EMU, sei zur Richtlinie 92/12/EWG des Rates vom 25. Februar 1992 über das allgemeine System, den Besitz, die Beförderung und die Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren (insbesondere auch deren Art. 10) ergangen. Art.10…
Soweit also solcherart ein unzulässiges "Übergewicht" der "Berufsrichter" gegenüber den "Laienbeisitzern" oder allenfalls eine Verletzung der Unschuldsvermutung (durch die Aufgabe des Prinzips nach § 20 Abs.3 Strafprozessordnung [StPO] (alte Fassung) vermutet wird, wäre es dem Gesetzgeber - nach Ansicht des erkennenden Senates - auf Basis des Verfassungsrechtes…
…Betrieb oder eine sonstige selbständige Erwerbstätigkeit begründet, dies dem für die Erhebung der Abgaben vom Umsatz zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Der Umstand, dass ein unbeschränkt Steuerpflichtiger erstmals einkommensteuerpflichtige Einkünfte erzielt, unterliegt allerdings nicht der Anzeigepflicht nach § 120 Abs. 1, sondern lediglich der Pflicht zur Offenlegung in…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw in L, vertreten durch Dr.S, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Linz, vom 19. Jänner 2001 gegen den Bescheid des Finanzamtes Urfahr vom 18. Dezember 2000 betreffend Börsenumsatzsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw in L, vertreten durch Dr.S, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Linz, vom 19. Jänner 2001 gegen den Bescheid des Finanzamtes Urfahr vom 18. Dezember 2000 betreffend Börsenumsatzsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Salzburg 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Michael Schrattenecker sowie die Laienbeisitzer Dr. Walter Zisler und Dr. Johannes Dock als weitere Mitglieder des Senates…
Unterstellt man dem Beschuldigten lediglich eine fahrlässiges Vorgangsweise, liegt betreffend 2008 und 2009 insoweit kein strafrelevantes Verhalten vor. Hinsichtlich der Strafbemessung ist auszuführen: Gemäß § 21 Abs. 1 und 2 FinStrG ist eine einheitliche Geldstrafe auszusprechen, die jeweils nach der Strafdrohung zu bestimmen ist, welche die…
§ 49 Abs. 1 lit. a FinStrG machte sich in diesem Zusammenhang einer Finanzordnungswidrigkeit schuldig, wer zumindest bedingt vorsätzlich die selbst zu berechnende Kraftfahrzeugsteuer nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet. Dabei wirkt aber strafbefreiend, wenn der zuständigen Abgabenbehörde bis zu diesen Zeitpunkten die Höhe…