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UFSG RV/0824-G/08Unrichtige Anschrift des liefernden Unternehmers - Kein Vorsteuerabzug
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)10.11.2011Teil 1/2

…ab 1. Jänner 2007: Artikel 226 Z 5 der MwStSystRL) müssen unbeschadet der in dieser Richtlinie festgelegten Sonderbestimmungen gemäß Buchstabe a) Unterabsätze 1, 2 und 3 ausgestellte Rechnungen für Mehrwertsteuerzwecke den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des Steuerpflichtigen enthalten. Die im § 11 Abs. 1…

UFSG RV/0824-G/08Unrichtige Anschrift des liefernden Unternehmers - Kein Vorsteuerabzug
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)10.11.2011Teil 2/2

…Denn abgesehen davon, dass der Bw. weder den Namen und die Anschrift des angeblichen Bekannten namhaft gemacht hat und auch keinen Zeitpunkt für die angebliche Beobachtung genannt hat, liefert die bloße Existenz eines Firmenschildes allein noch keinen Beweis dafür, dass sich in diesem Objekt tatsächlich…

UFSW RV/0695-W/03Anschrift des leistenden Unternehmers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.05.2008

…unter Tz 16 des BP-Berichtes aus, dass Rechnungen gemäß § 11 Abs 1 Z 1 UstG 1994 den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmens enthalten müssten. Bezüglich der Firma E hätten Feststellungen ergeben, dass deren Betriebssitz am 24. November 1997 nach Wien…

UFSG RV/0452-G/06Unrichtige Anschrift des Leistenden in der Rechnung - Versagung des Vorsteuerabzuges
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.05.2008

…dass die Bw. sich ab August 2005 der "BauGmbH. (=BauGmbH) als Subunternehmer bediente. Als Anschrift der BauGmbH wurde auf den Rechnungen die Adresse WienXV, angeführt. Die Bw. und die BauGmbH hatten im Streitzeitraum denselben Geschäftsführer und idente Adressen. Der Geschäftsführer JT (= JT) vertritt die…

UFSW RV/0504-W/04Unrichtige Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.12.2004

…polizeiliche Abmeldung bis spätestens 28. März 2000 erfolgen sollte. Hinzugefügt wurde, dass in Österreich keine neue Anschrift bekannt gegeben werde. Aufgrund dieser Umstände steht fest, dass im Zeitraum 2002 diese Firma an der auf den Rechnungen angegebenen Adresse nicht mehr existierte, und auch die auf…

UFSW RV/0642-W/04Unrichtige Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)22.12.2004

…Am 26.4.2002 langte jedoch beim Firmenbuch ein Antrag der Fa. A auf Änderung der Geschäftsanschrift ein und gab diese als Anschrift C an. Aus formalen Gründen wurden daher durch die Betriebsprüfung die Vorsteuerbeträge aus den Rechnungen mit Rechnungsdatum ab 26.4.2002 von…

UFSW RV/0804-W/04unrichtige Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.11.2004

…der formellen Voraussetzungen des § 11 UStG nicht zu gewähren waren. Da die Angabe einer falschen Anschrift des Leistenden auf der Rechnung einen Formmangel darstelle, der zur Versagung des Vorsteuerabzuges führe und sich der vorgelegte Mietvertrag bei einer Überprüfung als Fälschung erwies, er im übrigen auch…

UFSW RV/1751-W/04Kein Vorsteuerabzug bei fehlerhafter Rechnung (unrichtige Anschrift des Lieferanten) und Kenntnis von der betrügerischen Absicht des Lieferanten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.07.2007

…jedoch am 10. September 2001 von Hrn. CHA. von der Fa. WU ein E-Mail mit Preisliste, Namen, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse der Fa. Max erhalten. Hr. SI. habe demnach den Lieferanten der Fa. WU kennen müssen. Er hätte ohne Zwischenhändler direkt bei…

UFSW RV/3873-W/02Keine Vorsteuerberechtigung bei unrichtiger Angabe der Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.01.2007

…aktiv geworden sei. Richtig sei, dass die Gesellschaft im Zeitpunkt der Konkurseröffnung gegen Ende Juni 2000 über keinen Bürositz mehr verfügt habe bzw zumindest ein Bürositz unter der im Firmenbuch angegebenen Anschrift nicht mehr anzutreffen gewesen sei. Dies ändere jedoch nichts daran, dass die Firma…

UFSW RV/1433-W/03Keine Vorsteuerabzugsberechtigung bei unrichtiger Angabe der Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.01.2007

…Gemäß Art. 22 Abs. 3 lit. b der genannten Richtlinie müssen Rechnungen unbeschadet der in dieser Richtlinie festgelegten Sonderbestimmungen neben weiteren taxativ aufgezählten Voraussetzungen den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des Steuerpflichtigen und seines Kunden enthalten. Gemäß Art. 22 Abs. 3 lit. c der…

UFSW RV/3249-W/02Die Angabe einer nicht richtigen Anschrift des leistenden Unternehmers in einer Rechnung führt zum Verlust des Vorsteuerabzuges
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.10.2005

…R. gewesen. Hinsichtlich der B wurde ebenfalls eine Kopie eines Mietvertrages abgeschlossen zwischen dem Geschäftsführer der B und der Hausverwaltung vorgelegt, sowie Krankenkassenanmeldungen in Kopie. Die Belege betreffend die C bestehen ebenfalls aus den Abschriften eines Mietvertrages, sowie von Krankenkassenanmeldungen betreffend diese Firma. Außerdem wurde…

UFSW RV/0825-W/03Kein Vorsteuerabzug bei mangelhafter Rechnung (unrichtige Anschrift)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.07.2005

…2000), wobei als Geschäftsanschrift die Adresse in E. angeführt sei. Da die D. einerseits zum Zeitpunkt der Rechnungslegung noch nicht existent war und andererseits die von ihr angeführte Anschrift unichtig war, liegen die gemäß § 12 UStG für den Vorsteuerabzug geforderten Rechnungen im Sinne des § 11…

UFSW RV/1152-W/03Keine Vorsteuerabzugsberechtigung bei unrichtiger Angabe der Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2005

…wäre jedoch von der rechnungslegenden Gesellschaft als Umsatzsteuer nicht abgeführt worden. Die Anschrift der Gesellschaft C lautete auf D. Eine von dem Finanzamt durchgeführte Überprüfung des Sachverhaltes ergab, dass die ab November 2000 agierenden Gesellschaftsorgane der Rechnungsausstellerin einerseits nicht greifbar gewesen wären und andererseits keine…

UFSW RV/2089-W/08Verlust des Vorsteuerabzuges, wenn Rechnung nicht die "richtige" Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers enthält
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.08.2009

…Die Bp stellte fest, dass die Bw. im Prüfungszeitraum u.a. Vorsteuern iHv Euro 51.190,82 geltend gemacht hat, die sämtlich aus Rechnungen der Firma B.GmbH mit Anschrift Adresse1 stammten. Verrechnet wurde der Ankauf von Kupfer-Materialien (Kabel, Draht, Papier), wobei es sich…

UFSW RV/1740-W/021. Aberkennung des Vorsteuerabzuges wegen falscher Anschrift des angeblich leistenden Unternehmers 2. Ausstellung von Scheinrechnungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)30.01.2007

…0134, VwGH 20.11.1996, 95/15/0179). Demnach verneint der Verwaltungsgerichtshof das Recht auf Vorsteuerabzug, wenn entweder durch die Angabe einer "Scheinfirma" oder einer unrichtigen Anschrift des leistenden Unternehmers den Voraussetzungen des § 11 UStG 1994 nicht entsprochen ist. Das Erfordernis des § 11 Abs. 1…

UFSW RV/0870-W/05Bei einer falschen Firmenanschrift ist die Übereinstimmung der Anschrift des leistenden Unternehmers mit jener unter der es seine Firma im Firmenbuch eintragen ließ unbedeutend.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.11.2005

…dass zwar die in den Rechnungen fakturierten Leistungen erbracht worden seien, die tatsächliche Adresse des genannten Unternehmens hingegen weder die im Firmenbuch eingetragene, noch die auf den besagten Rechnungen bezeichnete Anschrift in A., sei. Das Finanzamt hielt demgegenüber fest, dass die richtige Adresse des rechnungsausstellenden…

UFSW RV/3771-W/02Abzugsfähigkeit von Vorsteuern aus Rechnungen eines an dieser Anschrift nicht existenten Unternehmers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.11.2003

…könne der Abgabenanspruch weder überprüft, noch geltend gemacht werden. Nach den Bestimmungen des § 11 Abs. 1 Z. 1 UStG 1994 hätten Rechnungen den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers zu enthalten. Der VwGH habe in seinem Erkenntnis vom 14. 1. 1991, Zl…

UFSW RV/0601-W/041. Versagung des Vorsteuerabzuges wegen Nichtnachweisbarkeit des Leistungserbringers 2. Versagung des Vorsteuerabzuges wegen unzutreffender Anschrift des Leistungserbringers in der Rechnung 3. Versagung des Vorsteuerabzuges wegen Fehlens des Leistungszeitraumes in der Rechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.07.2004

…und mitzuteilen, wer die jeweiligen Verhandlungspartner der angesprochenen Subunternehmen gewesen sind. Deren Vor- und Zuname sowie die genaue Anschrift zum Zwecke ihrer möglichen Einvernahme mögen angegeben werden. Weiters wurde im besagten Schreiben ersucht alle schriftlichen Vereinbarungen zwischen der Bw. und den Firmen BBl , PB und…

UFSW RV/3315-W/02Der Vorsteuerabzug aus Rechnungen von Kleinunternehmern bei Abgabe eines Regelbesteuerungsantrages ist zulässig. Die Anschrift des Unternehmers gem. § 11 Abs. 1 Z 1 UStG ist vom Sitz oder dem Ort der Geschäftsleitung gem. § 27 BAO zu unterscheiden. Rechnungen im Sinne des UStG haben sowohl den Namen als auch die Anschrift zu enthalten. Bestehen berechtigte Zweifel an der Leistungserbringung an eine Kapitalgesellschaft kann eine verdeckte Ausschüttung vorliegen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.04.2003Teil 1/2

…den Ausführungen der Hausverwaltung und den Erhebungen des Finanzamtes sei davon auszugehen, dass sich der Ort der Geschäftsleitung im Oktober 1998 nicht mehr an der Anschrift 1020 Wien, V-Platz 12/29 befunden habe. Der Vorsteuerabzug aus den Rechnungen vom Oktober 1998 weise daher eine…

UFSW RV/3315-W/02Der Vorsteuerabzug aus Rechnungen von Kleinunternehmern bei Abgabe eines Regelbesteuerungsantrages ist zulässig. Die Anschrift des Unternehmers gem. § 11 Abs. 1 Z 1 UStG ist vom Sitz oder dem Ort der Geschäftsleitung gem. § 27 BAO zu unterscheiden. Rechnungen im Sinne des UStG haben sowohl den Namen als auch die Anschrift zu enthalten. Bestehen berechtigte Zweifel an der Leistungserbringung an eine Kapitalgesellschaft kann eine verdeckte Ausschüttung vorliegen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.04.2003Teil 2/2

…Geschäftsleitung der A. Bau GesmbH im Dunkeln liegen. Die gem. § 11 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 für den Vorsteuerabzug erforderliche Anschrift des Unternehmers konnte nicht nachgewiesen werden. Der Vorsteuerabzug aus Rechnungen der A. Bau GesmbH wurde somit zu Recht versagt. Soweit die Bp. feststellte…