…ab 1. Jänner 2007: Artikel 226 Z 5 der MwStSystRL) müssen unbeschadet der in dieser Richtlinie festgelegten Sonderbestimmungen gemäß Buchstabe a) Unterabsätze 1, 2 und 3 ausgestellte Rechnungen für Mehrwertsteuerzwecke den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des Steuerpflichtigen enthalten. Die im § 11 Abs. 1…
…Denn abgesehen davon, dass der Bw. weder den Namen und die Anschrift des angeblichen Bekannten namhaft gemacht hat und auch keinen Zeitpunkt für die angebliche Beobachtung genannt hat, liefert die bloße Existenz eines Firmenschildes allein noch keinen Beweis dafür, dass sich in diesem Objekt tatsächlich…
…unter Tz 16 des BP-Berichtes aus, dass Rechnungen gemäß § 11 Abs 1 Z 1 UstG 1994 den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmens enthalten müssten. Bezüglich der Firma E hätten Feststellungen ergeben, dass deren Betriebssitz am 24. November 1997 nach Wien…
…dass die Bw. sich ab August 2005 der "BauGmbH. (=BauGmbH) als Subunternehmer bediente. Als Anschrift der BauGmbH wurde auf den Rechnungen die Adresse WienXV, angeführt. Die Bw. und die BauGmbH hatten im Streitzeitraum denselben Geschäftsführer und idente Adressen. Der Geschäftsführer JT (= JT) vertritt die…
…polizeiliche Abmeldung bis spätestens 28. März 2000 erfolgen sollte. Hinzugefügt wurde, dass in Österreich keine neue Anschrift bekannt gegeben werde. Aufgrund dieser Umstände steht fest, dass im Zeitraum 2002 diese Firma an der auf den Rechnungen angegebenen Adresse nicht mehr existierte, und auch die auf…
…Am 26.4.2002 langte jedoch beim Firmenbuch ein Antrag der Fa. A auf Änderung der Geschäftsanschrift ein und gab diese als Anschrift C an. Aus formalen Gründen wurden daher durch die Betriebsprüfung die Vorsteuerbeträge aus den Rechnungen mit Rechnungsdatum ab 26.4.2002 von…
…der formellen Voraussetzungen des § 11 UStG nicht zu gewähren waren. Da die Angabe einer falschen Anschrift des Leistenden auf der Rechnung einen Formmangel darstelle, der zur Versagung des Vorsteuerabzuges führe und sich der vorgelegte Mietvertrag bei einer Überprüfung als Fälschung erwies, er im übrigen auch…
…jedoch am 10. September 2001 von Hrn. CHA. von der Fa. WU ein E-Mail mit Preisliste, Namen, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse der Fa. Max erhalten. Hr. SI. habe demnach den Lieferanten der Fa. WU kennen müssen. Er hätte ohne Zwischenhändler direkt bei…
…aktiv geworden sei. Richtig sei, dass die Gesellschaft im Zeitpunkt der Konkurseröffnung gegen Ende Juni 2000 über keinen Bürositz mehr verfügt habe bzw zumindest ein Bürositz unter der im Firmenbuch angegebenen Anschrift nicht mehr anzutreffen gewesen sei. Dies ändere jedoch nichts daran, dass die Firma…
…Gemäß Art. 22 Abs. 3 lit. b der genannten Richtlinie müssen Rechnungen unbeschadet der in dieser Richtlinie festgelegten Sonderbestimmungen neben weiteren taxativ aufgezählten Voraussetzungen den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des Steuerpflichtigen und seines Kunden enthalten. Gemäß Art. 22 Abs. 3 lit. c der…
…R. gewesen. Hinsichtlich der B wurde ebenfalls eine Kopie eines Mietvertrages abgeschlossen zwischen dem Geschäftsführer der B und der Hausverwaltung vorgelegt, sowie Krankenkassenanmeldungen in Kopie. Die Belege betreffend die C bestehen ebenfalls aus den Abschriften eines Mietvertrages, sowie von Krankenkassenanmeldungen betreffend diese Firma. Außerdem wurde…
…2000), wobei als Geschäftsanschrift die Adresse in E. angeführt sei. Da die D. einerseits zum Zeitpunkt der Rechnungslegung noch nicht existent war und andererseits die von ihr angeführte Anschrift unichtig war, liegen die gemäß § 12 UStG für den Vorsteuerabzug geforderten Rechnungen im Sinne des § 11…
…wäre jedoch von der rechnungslegenden Gesellschaft als Umsatzsteuer nicht abgeführt worden. Die Anschrift der Gesellschaft C lautete auf D. Eine von dem Finanzamt durchgeführte Überprüfung des Sachverhaltes ergab, dass die ab November 2000 agierenden Gesellschaftsorgane der Rechnungsausstellerin einerseits nicht greifbar gewesen wären und andererseits keine…
…Die Bp stellte fest, dass die Bw. im Prüfungszeitraum u.a. Vorsteuern iHv Euro 51.190,82 geltend gemacht hat, die sämtlich aus Rechnungen der Firma B.GmbH mit Anschrift Adresse1 stammten. Verrechnet wurde der Ankauf von Kupfer-Materialien (Kabel, Draht, Papier), wobei es sich…
…0134, VwGH 20.11.1996, 95/15/0179). Demnach verneint der Verwaltungsgerichtshof das Recht auf Vorsteuerabzug, wenn entweder durch die Angabe einer "Scheinfirma" oder einer unrichtigen Anschrift des leistenden Unternehmers den Voraussetzungen des § 11 UStG 1994 nicht entsprochen ist. Das Erfordernis des § 11 Abs. 1…
…dass zwar die in den Rechnungen fakturierten Leistungen erbracht worden seien, die tatsächliche Adresse des genannten Unternehmens hingegen weder die im Firmenbuch eingetragene, noch die auf den besagten Rechnungen bezeichnete Anschrift in A., sei. Das Finanzamt hielt demgegenüber fest, dass die richtige Adresse des rechnungsausstellenden…
…könne der Abgabenanspruch weder überprüft, noch geltend gemacht werden. Nach den Bestimmungen des § 11 Abs. 1 Z. 1 UStG 1994 hätten Rechnungen den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers zu enthalten. Der VwGH habe in seinem Erkenntnis vom 14. 1. 1991, Zl…
…und mitzuteilen, wer die jeweiligen Verhandlungspartner der angesprochenen Subunternehmen gewesen sind. Deren Vor- und Zuname sowie die genaue Anschrift zum Zwecke ihrer möglichen Einvernahme mögen angegeben werden. Weiters wurde im besagten Schreiben ersucht alle schriftlichen Vereinbarungen zwischen der Bw. und den Firmen BBl , PB und…
…den Ausführungen der Hausverwaltung und den Erhebungen des Finanzamtes sei davon auszugehen, dass sich der Ort der Geschäftsleitung im Oktober 1998 nicht mehr an der Anschrift 1020 Wien, V-Platz 12/29 befunden habe. Der Vorsteuerabzug aus den Rechnungen vom Oktober 1998 weise daher eine…
…Geschäftsleitung der A. Bau GesmbH im Dunkeln liegen. Die gem. § 11 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 für den Vorsteuerabzug erforderliche Anschrift des Unternehmers konnte nicht nachgewiesen werden. Der Vorsteuerabzug aus Rechnungen der A. Bau GesmbH wurde somit zu Recht versagt. Soweit die Bp. feststellte…