…Lebensmittellieferungen), genügt die Angabe des Abrechnungszeitraumes, soweit dieser einen Kalendermonat nicht übersteigt; 5. das Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung (§ 4) und 6. den auf das Entgelt (Z 5) entfallenden Steuerbetrag. Der am 1. September 2000 gelegten Rechnung ist ein Leistungszeitraum nicht zu entnehmen…
…es wäre unsachlich, bei Leistungen, die auch ohne Angabe des Leistungszeitraumes unschwer auf andere Weise ermittelt werden könnten, mit der Versagung des Vorsteuerabzuges zu reagieren, ins Treffen geführte Interpretation der genannten Bestimmung kein Raum. Es wäre der Bw oblegen, in Anbetracht der am 22.12…
…| | 2,365.145,80 | 473.029,16 Bei diesen Rechnungen sei folgender Sachverhalt zu berücksichtigen: Bei sämtlichen Rechnungen der Firma DM-KEG finde sich keine Angabe des Leistungszeitraumes im Sinne des § 11 UStG. Nach den Erhebungen des Finanzamts x im Jahr 1998…
…Angaben des GF der Bw. die Lieferscheine und Auftragsbestätigungen aus Platzgründen vernichtet. Die ebenfalls vorgelegten Zahlungsbestätigungen beziehen sich zwar auf die abgerechneten Rechnungen, geben jedoch auch keinerlei Hinweise auf einen Leistungszeitraum. Darüber hinaus enthalten die Rechnungen oftmals auch keine oder mangelhafte Angaben über Art und…
…oder sonstigen Leistung oder den Leistungszeitraum enthalten. Sofern der Zeitpunkt der Rechnungsausstellung mit dem Tag der Lieferung oder sonstigen Leistung zusammenfällt, kann die gesonderte Angabe des Leistungszeitpunktes entfallen, wenn die Rechnung den Vermerk "Rechnungsdatum ist Liefer- bzw. Leistungsdatum" enthält. Des weiteren wurden auf einigen Rechnungen…
…Fassadenarbeiten Bruck/L., Höfleinerstr. Leistungszeitraum: April-Mai 2002 Da gemäß § 11 Abs 1 Z 4 zweiter Satz UStG 1994 bei Lieferungen oder sonstigen Leistungen, die abschnittsweise abgerechnet werden (zB Lebensmittellieferungen), die Angabe des Abrechnungszeitraumes genügt, soweit dieser einen Kalendermonat nicht übersteigt, es sich aber bei…
…SB) für Fremdleistungen nicht zustehe. Mit der Angabe "Baumeister-, Fliesenleger-, Maler- und Anstreicherarbeiten, Arbeiten an Fassade" auf den Pauschalhonorarnoten seien die Voraussetzungen gem. § 11 Abs. 1 Z 3 UStG 1994 nicht erfüllt. Ebenfalls fehle die Angabe des Leistungszeitraumes (Punkt 1 der Niederschrift über das Ergebnis…
…durch die Fa. A. Bau und HandelsgesmbH.. Insbesondere wegen des fehlenden Leistungszeitraumes und der unrichtigen Angabe des Leistungsumfanges werde daher die Vorsteuer von 843.000 S nicht als abzugsfähig anerkannt. Auch folgende Vorsteuerbeträge (Schillingbeträge) aus weiteren Rechnungen der Fa. A. Bau und HandelsgesmbH. aus dem…
…dass gemäß der Bestimmung des § 11 Abs 1 Z 4 UstG 1994 eine Rechnung den Tag der Lieferung oder der sonstigen Leistung oder den Zeitraum, über den sich die sonstige Leistung erstrecke, enthalten müsse. Die Rechnung sei somit mangelhaft, da die Angabe des Leistungszeitraumes fehle. …
…Zeitpunkt der Betriebsprüfung nicht in Konkurs befunden habe, sei vom Bw. eine Rechnungsberichtigung (Ergänzung des Leistungszeitraumes) eingefordert worden. Laut Angaben des Bw. habe er nach mehrmaligen erfolglosen telefonischen Versuchen und persönlichen Vorsprachen an der Firmenadresse eine Sekretärin angetroffen. Diese habe die Bekanntgabe ihres Namens verweigert…
…den Tatbestand des § 14 Abs. 11 UStG 1994 erfüllen könnte (s.a. VwGH 22.2.2000, 99/14/0062). Hinsichtlich jener Rechnungen, bei denen die Angabe eines Leistungszeitraumes gänzlichfehlen würde, könne jedoch von der Erfüllung des Tatbestandes der Umsatzsteuerschuld auf Grund Rechnungslegung nicht gesprochen werden…
…Rechnungen in Bezug auf Liefer- und Leistungszeitraum folgende Anforderungen zu enthalten hätten: Den Tag der Lieferung oder der sonstigen Leistung oder den Zeitraum über den sich die sonstige Leistung erstreckt. Bei Lieferungen oder sonstigen Leistungen, die abschnittsweise abgerechnet werden würden, genüge die Angabe des Abrechnungszeitraumes…
…auch keine anderen Unterlagen vor aus denen der Leistungszeitraum hervorgeht bzw. durch die eine lückenlose Verbindung zu den verrechneten Leistungen hergestellt werden kann, besteht ein Rechnungsmangel, infolgedessen der Vorsteuerabzug zu versagen ist. Im vorliegenden Fall fehlen sowohl der Leistungsempfänger als auch die Angabe des Leistungszeitraumes…
…dass die von der Fa. B GmbH ausgestellten Rechnungen nicht den formalen Vorschriften des § 11 UStG 1994 entsprechen würden, da Angaben hinsichtlich des Leistungszeitraumes sowie eine detaillierte Leistungsbeschreibung fehlten. Zudem sei die Firma an der angegebenen Adresse nicht existent und konnte deren Geschäftsführer ebenfalls nicht…
…des Leistungszeitraumes bzw. -zeitpunktes fehlen. Wie in Ruppe, Kommentar UStG 1994, Zweite Auflage, 1999, Seite 897, Tz. 68 zu § 11 UStG ausgeführt wird, müssen bei sonstigen Leistungen Art und Umfang der Leistung ersichtlich gemacht werden. Bezeichnungen wie z. B. Reparaturen, Lohnarbeit, Fuhrleistungen ohne weitere Angaben…
…den Empfänger zum Vorsteuerabzug zu berechtigen, die Angabe des Zeitraumes enthalten, über den sich die sonstige Leistung erstreckt. Wie der Bw. vom UFS bereits daraudf hingewiesen wurde, enthalten die beiden berufungsgegenständlichen Honorarnoten der I-OEG vom 15. November 2007 keine Angabe des Leistungszeitraumes. Dem Bw…
… 2.5-30.6=585". In welcher Weise diese beiden Aufstellungen in Beziehung zueinander das Erfordernis der Konkretisierung des Leistungszeitraumes erfüllen, hat die Bw nicht dargetan. Die Angabe in der hier behandelten Aufstellung, dass der Auftrag auf "Retourenaufarbeiten" begonnen Mitte Februar bis Ende März" gelautet habe…
…ausweist, die er nach dem UStG (aufgrund des Umsatzes) nicht schuldet. Diese Umsatzsteuer berechtigt den Leistungsempfänger aber - wie oben dargestellt - nicht zum Vorsteuerabzug. Es erübrigt sich damit auch die Frage, welche Auswirkungen der formelle Rechnungsmangel (fehlende Angabe des Leistungszeitraumes in der Rechnung) auf die Berechtigung…
…229.300,00 | | L.GmbH | 2.211.401,60 Die Betriebsprüfung (BP) stellte fest, dass sämtliche Rechnungen keine branchenübliche Bezeichnung der Leistung ausweisen würden. Zudem würde in zahlreichen Rechnungen die Angabe des Leistungszeitraums fehlen, weshalb schon aus diesen Gründen kein Vorsteuerabzug gem. …
…Wohnungen geschaffen. Früher habe der Mietertrag lediglich jährlich ATS 100.000,00 betragen. Ad Vorsteuer bei den Rechnungen zum Objekt H führte der Bw. Folgendes aus: Rechnungsberichtigungen bezüglich des Leistungszeitraumes könnten nicht mehr eingeholt werden, da die Firma X. KEG in Konkurs sei. An den…