…Verjährungsbeginn 28. Juni 2001 + 13 Jahre und 10 Monate ergibt Ende April 2015. Demnach ist das Verfahren betreffend den Schuldspruch zu Punkt A a) des Spruchsenatserkenntnisses wegen Verkürzung der Jahresumsatzsteuer 1997 in der Höhe von 1.031,66 € wegen Eintrittes der absoluten Verjährung einzustellen…
…die Rechtsvermutung gemäß § 26 Abs. 2 Zustellgesetz - jeweils drei Werktage nach den oben genannten Zeitpunkten eingetreten wären. Daraus folgt, dass für das verwaltungsbehördliche Finanzstrafverfahren hinsichtlich des Zeitraumes 1998 bereits absolute Verjährung der Strafbarkeit im Sinne des § 31 Abs. 5 FinStrG eingetreten ist, weshalb der angefochtene…
…Monate und 9 Tage. Die absolute Verjährung für die angeschuldigten Vergehen für das Jahr 1998 tritt demnach erst Ende März 2014, für die anderen Vergehen noch ein paar Monate später ein. Gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung…
…Die Abgabenhinterziehung müsse als Vorfrage nach den Vorschriften des Finanzstrafgesetzes geprüft werden. Für die Einkommensteuer 2000 und 2001 müsse, wovon die Behörde ausgehe, eine hinterzogene Einkommensteuer vorliegen, da ansonsten unter Annahme einer fünfjährigen Verjährungsfrist samt Verlängerung um ein Jahr die Verjährung für die Einkommensteuer 2000…
…des Jahres 1997 abzuführen gewesen. Demnach ist hinsichtlich der Verkürzung von Kapitalertragsteuer für die Jahre 1995 und 1996 die absolute Verjährung bereits eingetreten. Hinsichtlich dieser Fakten war das Finanzstrafverfahren somit gemäß §§ 136, 157 FinStrG einzustellen. Gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig…
…von der Abgabenbehörde unternommen werden. Gemäß § 209 Abs. 3 BAO idF des StReformG 2005, BGBl I 2004/57, verjährt das Recht auf Festsetzung einer Abgabe spätestens (= absolute Verjährung) zehn Jahre nach Entstehung des Abgabenanspruches (§ 4). Nach § 323 Abs. 16 BAO tritt die Bestimmung nach …
…würden, und die anderen, die es individuell versuchen würden. Wie auch bei anderen vergleichbaren Projekten in dieser Gegend hätten die Einzelnen völlig verschiedene Vorgangsweisen und "Philosophien": Vom gelegentlichen Vermieten an Verwandte und Bekannte mit überwiegender Privatnutzung bis hin zur marktgerechten Dauervermietung seien alle Varianten anzutreffen…
…Vorauszahlungen an Umsatzsteuer in Höhe von insgesamt ATS 278.403,00 bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten und hierdurch Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs.2 lit.a FinStrG begangen, anhängige Finanzstrafverfahren wird betreffend Fakten Pkt. A. wegen eingetretener absoluter Verjährung gemäß §…
…geben und der angefochtene Bescheid in diesem Umfang aufzuheben. Hinsichtlich der Umsatz- und Einkommensteuerbescheide für 1995 vom 5. November 1996 sowie der entsprechenden Bescheide für die Folgejahre ist hingegen derzeit noch keine absolute Verjährung im Sinne des § 31 Abs. 5 FinStrG eingetreten. Dem Beschwerdeführer wurde…
…verspätet entrichtete bzw. Voranmeldungen weitaus verspätet einreichte, und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten und dadurch (jeweils) das Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG begangen, anhängige Finanzstrafverfahren wird wegen absoluter Verjährung der Strafbarkeit gemäß §§ 82 Abs. 3 lit…
…versucht, indem er seine Einkünfte zu niedrig erklärt hat, und hiedurch eine versuchte Abgabenhinterziehung nach §§ 13, 33 Abs.1 FinStrG begangen, anhängige Finanzstrafverfahren wird wegen eingetretener absoluter Verjährung nach §§ 82 Abs.3 lit.c, 136, 157 FinStrG eingestellt. II. Ebenso unterbleibt infolge eingetretener absoluter Verjährung…
…Aktenlage am 21. März 1997 beim Finanzamt eingereicht worden, weshalb hinsichtlich der vorgeworfenen versuchten Hinterziehung an Jahresumsatzsteuer betreffend das Veranlagungsjahr 1995 zu diesem Zeitpunkt die zehnjährige Frist für eine absolute Verjährung im Sinne des § 31 Abs.5 FinStrG zu laufen begonnen hat. Der entsprechende Strafaufhebungsgrund…
…FinStrG in Verbindung mit § 82 Abs. 3 lit. c FinStrG vorzugehen. Wegen des mittlerweile erfolgten Eintrittes der absoluten Verjährung der Strafbarkeit gemäß § 31 Abs. 5 FinStrG kann auch eine Bestrafung des Bw. hinsichtlich des in Rechtskraft erwachsenen Schuldspruches betreffend versuchte Abgabenhinterziehung gemäß §§ 13, 33 Abs…
…€ 4.004,93) keine absolute Verjährung der Strafbarkeit gemäß § 31 Abs. 5 FinStrG eingetreten ist. Dies deswegen, weil die Frist zur Abgabe für die vom Bw. nicht eingereichte Einkommensteuererklärung 1998 am 31. März 1999 abgelaufen und die Abgabenhinterziehung mit ungenützten Ablauf dieser Frist in…
…Eines der Finanzvergehen, die der Bf. angelastet werden, ist eine versuchte Abgabenhinterziehung gemäß §§ 13, 33 Abs. 1 FinStrG an Umsatzsteuer 1995. Da der Lauf der absoluten Verjährungsfrist im Sinne des Günstigkeitsprinzips des § 4 Abs. 2 FinStrG mit Ablauf der gesetzlichen Erklärungsfrist, somit mit Ablauf des…
…der Verjährungsfrist zehn Jahre und gegebenenfalls die in Abs. 4 lit. c genannte Zeit verstrichen sind. Damit ist hinsichtlich der Zeiträume 1993 und 1994 nach Ablauf von 10 Jahren bereits absolute Verjährung eingetreten. Eine Verjährung der Strafbarkeit stellt einen Strafaufhebungsgrund gemäß § 82 Abs. 3 lit…
…die Verjährungsfrist einzurechnen. Da bei Gesamtbetrachtung einerseits die Strafverfolgung innerhalb der Verjährungsfrist begonnen hat, andererseits eine absolute Verjährung noch nicht eingetreten ist, kommt dem Einwand der Verjährung keine Berechtigung zu. Soweit der Beschuldigte in der Berufung ausführt, dass er im Konkursverfahren eine Quote bezahlt habe…
…zu lauten hat. Betreffend die Differenzbeträge an Einkommensteuer 1994 in Höhe von S 27.594,00 und Einkommensteuer 1995 in Höhe von S 25.800,00 wird das mit Einleitungsbescheid vom 17. Jänner 2002 wegen des Verdachtes der bewirkten und versuchten Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs…
…Sicherheit beweisbaren - Versuch insoweit als Dauerdelikt, bei welchem das inkriminierte Verhalten als Unterlassen einer gebotenen Vorgangsweise besteht, wäre somit im gegenständlichen Fall der Teil des deliktischen Verhaltens vom 1. April 2003 bis zum 2. September 2003 gemäß § 31 Abs. 5 FinStrG auch absolut verjährt. Die…
…vom 28. September 2007 hinsichtlich des der Bestrafung zugrunde gelegten Deliktes der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG an Umsatzsteuer 1996 in Höhe von € 3.242,00 und an Einkommensteuer 1996 in Höhe von € 6.321,22 absolute Verjährung der Strafbarkeit gemäß § 31…