…1 niederschriftlich am 26. November 2008 über die Folgen der nicht rechtzeitigen Entrichtung oder Meldung von Umsatzsteuervorauszahlungen nachweislich informiert wurde. Sie wusste demnach auch, dass durch die Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen und Nichtentrichtung von Umsatzsteuervorauszahlungen Abgabenverkürzungen bewirkt werden. Soweit die Bw vorbringt, auf ihre persönlichen Verhältnisse…
…da sich der Bw. wegen der finanziellen Notlage eine Kreditierung holen gewollt habe. Der Bw. habe die Abgaben wissentlich nicht entrichtet, wobei ihm die Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen bekannt gewesen sei. Die Lohnabgaben habe der Bw. vorsätzlich nicht entrichtet. Diese Feststellungen gründeten sich auf…
…weil - es um kein "Verfahren" ginge und - ohne umsatzsteuerpflichtige Einkünfte derartige Erklärungen nicht gefordert werden könnten. Die Bescheide vom 7.2.2006 (Bescheid über die Aufforderung zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen) und vom 5.4.2006 (Zurückweisungsbescheid) seien daher unzulässig bzw. rechtswidrig. Auch dem Verweis auf …
…Verwenden von verba legalia, womit jedenfalls der Nachweis des subjektiven Tatbestandes nicht erbracht werde. Ein Verfahrensmangel bestehe darin, dass die erste Instanz es unterlassen habe, die genauen Umstände der Selbstanzeige durch den Bw. zu prüfen. So sei der Bw. mangels rechtzeitiger Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen persönlich…
…33 Abs. 3 lit. b FinStrG ist eine Abgabenverkürzung bewirkt, wenn Abgaben, die selbst zu berechnen sind, ganz oder teilweise nicht (am Fälligkeitstag) entrichtet werden. Als unmittelbarer Täter bei einer Abgabenhinterziehung unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen nach § 33 Abs. 2 lit. a…
…Verpflichtung entfällt, wenn eine nach den gesetzlichen Bestimmungen richtig berechnete Vorauszahlung spätestens am Fälligkeitstag in voller Höhe entrichtet wird. Eine Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen besteht somit jedenfalls dann, wenn eine Umsatzsteuervorauszahlung nicht oder nicht in der gesetzlichen Höhe zum Fälligkeitstag entrichtet worden ist. Dabei…
…dass der Bf. zumindest mit bedingtem Vorsatz seine Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen verletzt und in weiterer Folge aber auch durch die Nichtentrichtung der Umsatzsteuerzahllasten wissentlich eine Verkürzung an Umsatzsteuer begangen hat. Es wird vom unabhängigen Finanzsenat abschließend darauf hingewiesen, dass ein Beschwerdeverfahren nicht dazu…
…ein finanzstrafbehördliches Untersuchungsverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, dass dieser im Amtsbereich des Finanzamtes Bregenz vorsätzlich im Zeitraum Jänner 2008 bis November 2009 unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen für die Zeiträume 11-12/2007, 01-12/2008…
…Verpflichtung entfällt, wenn eine nach den gesetzlichen Bestimmungen richtig berechnete Vorauszahlung spätestens am Fälligkeitstag in voller Höhe entrichtet wird. Eine Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen besteht somit jedenfalls dann, wenn eine Umsatzsteuervorauszahlung nicht oder nicht in der gesetzlichen Höhe zum Fälligkeitstag entrichtet worden ist. Dabei…
…bis zum Ablauf dieser Tage diesbezügliche Umsatzsteuervoranmeldungen einzureichen, Bescheid wusste, ob sie konkret zumindest mit bedingtem Vorsatz die Umsatzsteuervoranmeldungen nicht eingereicht hat, oder eben nicht. Erst bei Feststellung zumindest des dolus eventualis, also des bedingten Vorsatzes, betreffend die Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem …
…hat das Finanzamt Grieskirchen Wels als Finanzstrafbehörde erster Instanz den Berufungswerber (Bw.) für schuldig erkannt, im genannten Amtsbereich vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 Umsatzsteuergesetz 1994 (UStG 1994) entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung an Umsatzsteuervorauszahlungen für die Monate 06-12/2007 und…
…ob die Abgabe später, etwa aufgrund verspäteter Voranmeldungen oder einer Schätzung festgesetzt bzw. eingebracht werden kann. Laut Aktenlage handelt es sich bei Herrn OK um einen langjährig erfahrenen Geschäftsmann, der über die grundsätzliche Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen bzw. zur Entrichtung von Umsatzsteuervorauszahlungen in richtiger…
…€ 6002,94. Für das Jahr 2003 wurde in der Umsatzsteuerjahreserklärung ein Nachforderungsbetrag in der Höhe von € 311,15 einbekannt, der nicht in den Umsatzsteuervoranmeldungen erfasst war und nicht entrichtet wurde. Für das Jahr 2004 wurden keinerlei Vorauszahlungen geleistet und auch keine Umsatzsteuervoranmeldungen eingebracht…
…erster Instanz den Bw. für schuldig erkannt, als Abgabepflichtiger im Bereich des Finanzamtes Steyr in den Jahren 1996 bis 1999 vorsätzlich unter Verletzung der Pflicht zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechende Voranmeldungen für die Monate Jänner bis Dezember 1996, Jänner bis Dezember 1997…
…des Finanzamtes Linz als Verantwortlicher der Firma D GesmbH durch Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen und Nichtentrichtung der Umsatzsteuer (ergänze: -vorauszahlungen), somit unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für den Monat August 2002 iHv…
…Verdacht bestehe, dass er im Amtsbereich des Finanzamtes Grieskirchen Wels vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) für die Monate Jänner bis Dezember 2001 und Jänner bis November 2002 iHv. insgesamt…
…dass sie als Wahrnehmende der steuerlichen Angelegenheiten der Vermietungsgemeinschaft LA und Mitbes. im Amtsbereich des Finanzamtes Braunau Ried Schärding vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen - durch Nichtentrichtung - eine Verkürzung an Umsatzsteuer für die Monate 1-12/2005…
…von 441.666,00 S erzielt hat. Die Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen bzw. die Entrichtung von Umsatzsteuervorauszahlungen gehört zu den elementaren abgabenrechtlichen Verpflichtungen, die jedermann bekannt sind. Wenn der Bf. daher als langjähriger Unternehmer trotz der laufenden Erzielung von hohen Jahresumsätzen mehrere Veranlagungszeiträume hindurch weder Umsatzsteuervoranmeldungen…
…Anlastung von Vorsatz (vgl. VwGH 1. 10. 1991, 91/14/0096). Der unabhängige Finanzsenat ist zu dem Schluss gekommen, dass hinsichtlich der im Einleitungsbescheid angelasteten Verkürzungen an Umsatzsteuer ein begründeter Tatverdacht gegeben ist, zumal dem Bw. die ihm obliegende Verpflichtung zur Abgabe entsprechender Umsatzsteuervoranmeldungen bzw…
…ua. für die Abgabe der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen (UVA) bzw. für die Entrichtung der entsprechenden Umsatzsteuervorauszahlungen zuständig. Die gegenständliche UVA sei irrtümlich, aber keineswegs vorsätzlich nicht übermittelt worden, obwohl der Voranmeldungszeitraum gemeinsam mit dem vorher liegenden Kalendermonat (UVA Juli 2004 elektronisch eingereicht) von ihr zuvor verbucht…