…an dem sich der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung befindet. Nach § 50 Abs. 1 erster Satz BAO haben die Abgabenbehörden ihre sachliche und örtliche Zuständigkeit von Amts wegen wahrzunehmen. § 58 Satz 1 BAO bestimmt, dass für die Erhebung der Abgaben vom Einkommen und Vermögen juristischer Personen…
…Da sich der Bw. somit zweifelsfrei nicht an einem Wohnsitz im Bereich des Finanzamtes für den 23. Bezirk aufhielt, ist eine örtliche Zuständigkeit des Finanzamtes für den 23. Bezirk nicht begründet worden. An dieser Beurteilung können auch die widersprüchlichen Wohnsitzangaben des Bw. in seinen Erklärungen…
…November 2008, RV/0155-G/04) im Hinblick auf die örtliche Zuständigkeit zur Erhebung der Umsatz- und Einkommensteuer und bezüglich der Anerkennung der mit dem Wiener "Büro" geltend gemachten Betriebsausgaben und Vorsteuern gewürdigt worden sind. Im Übrigen ist bezüglich der behaupteten Nutzung von Top 21…
Mit dem Personenkraftwagen der Marke AUDI A6 hat der Bw. lt. vorgelegtem Fahrtenbuch in den Streitjahren 2002 bis 2005 eine ausschließlich betrieblich veranlasste Fahrleistung von 85.531 km erbracht, was einer durchschnittlichen jährlichen Kilometerleistung von 21.382,75 km entspricht. Der davon vom Finanzamt in…
… 50 Abs. 1, 1. Satz BAO haben die Abgabenbehörden ihre sachliche und örtliche Zuständigkeit von Amts wegen wahrzunehmen. Langen bei ihnen Anbringen ein, zu deren Behandlung sie nicht zuständig sind, so haben sie diese ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an die zuständige Stelle…
…der Zuständigkeit für die Einhebung der Einkommensteuer des Antragstellers (vgl. Ritz, SWK 2004, S 35). Da die Erhebung der Abgaben vom Einkommen des Bw. dem Finanzamt St. Veit Wolfsberg obliegt, kommt nach dieser gesetzlichen Anordnung ausschließlich dem Finanzamt St. Veit Wolfsberg die örtliche Zuständigkeit zur…
… 64 Abs. 1 BAO ist für die Erhebung der Grunderwerbsteuer das Finanzamt örtlich zuständig, in dessen Bereich das Grundstück (der wertvollste Teil des Grundstückes) gelegen ist. Nach Stoll (Stoll, BAO-Kommentar, 708) berücksichtigt die Zuständigkeitsregel des § 64 den Erwerb aller Anteile an einer grundstücksbesitzenden Gesellschaft…
… 64 Abs. 1 BAO ist für die Erhebung der Grunderwerbsteuer das Finanzamt örtlich zuständig, in dessen Bereich das Grundstück (der wertvollste Teil des Grundstückes) gelegen ist. Nach Stoll (Stoll, BAO-Kommentar, 708) berücksichtigt die Zuständigkeitsregel des § 64 den Erwerb aller Anteile an einer grundstücksbesitzenden Gesellschaft…
…das Pendlerpauschale zu Recht bezogen. Über die Berufungen wurde erwogen: 1. Zuständigkeit des Finanzamtes Nach § 55 Abs. 1 BAO ist für die Erhebung der Einkommensteuer natürlicher Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, grundsätzlich das Wohnsitzfinanzamt örtlich zuständig. Nach § 55 Abs…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf, in-CZ, vom 28. März 2001 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom 1. März 2001, Zl. , betreffend Pfändungsgebühren 2001 entschieden: Der Beschwerde wird stattgegeben. Der angefochtene Bescheid wird wegen Unzuständigkeit der bescheiderlassenden Behörde…
…50 Abs. 1, 1. Satz BAO haben die Abgabenbehörden ihre sachliche und örtliche Zuständigkeit von Amts wegen wahrzunehmen. Hat im zweistufigen Verfahren die Abgabenbehörde erster Instanz unter Verletzung der Vorschriften über die sachliche oder örtliche Zuständigkeit entschieden, so ist ihr Bescheid rechtswidrig. Die (gleichgültig aus…
…1, 1. Satz BAO (Bundesabgabenordnung), haben die Abgabenbehörden ihre sachliche und örtliche Zuständigkeit von Amts wegen wahrzunehmen. Langen bei ihnen Anbringen ein, zu deren Behandlung sie nicht zuständig sind, so haben sie diese ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an die zuständige Stelle weiterzuleiten…
…BAO erfüllt sind und der angefochtene Bescheid daher zu Recht erlassen wurde, ist die Frage nach der (örtlichen) Zuständigkeit zu klären. Der berufungsgegenständliche Bescheid wurde mit Datum 2.Februar 2012 vom Finanzamt St. Johann Tamsweg Zell am See erlassen und von der Vorständin dieses Finanzamtes…
…1, 1. Satz BAO (Bundesabgabenordnung), haben die Abgabenbehörden ihre sachliche und örtliche Zuständigkeit von Amts wegen wahrzunehmen. Langen bei ihnen Anbringen ein, zu deren Behandlung sie nicht zuständig sind, so haben sie diese ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an die zuständige Stelle weiterzuleiten…
…in Rede stehende Abgaben- und Monopolhehlerei in der Wohnung der Bf. im 10. Wiener Gemeindebezirk und somit im Amtssprengel des Zollamtes Wien begangen wurden. Betreffend die örtliche Zuständigkeit bringt § 58 Abs.1 lit.b FinStrG zwei gleichrangige Tatbestände, wonach jene Finanzstrafbehörde I. Instanz zuständig ist…
…wäre auf Gefahr des Einschreiters an die zuständige Abgabenbehörde, das Finanzamt Wien 1/23, weiterzuleiten gewesen. Hat im zweistufigen Verfahren die Abgabenbehörde erster Instanz unter Verletzung der Vorschriften über die sachliche oder örtliche Zuständigkeit entschieden, so ist ihr Bescheid rechtswidrig. Die - gleichgültig aus welchem Grund …
…zur Erlassung des angefochtenen Einkommensteuerbescheides überhaupt örtlich zuständig war und gegebenenfalls einen mit dem Mangel der Unzuständigkeit der Behörde erster Instanz behafteten Bescheid aufzuheben. Sie dürfte in diesem Fall nicht in der Sache selbst entscheiden. Für die örtliche Zuständigkeit im vorliegenden Fall maßgebliche Bestimmung des…
…sich der Abgabepflichtige vorwiegend aufhält. Gemäß § 50 Abs. 1 (erster Satz) BAO haben die Abgabenbehörden ihre sachliche und örtliche Zuständigkeit von Amts wegen wahrzunehmen. Langen bei den Abgabenbehörden Anbringen ein, zu deren Behandlung sie nicht zuständig sind, so haben sie diese ohne unnötigen Aufschub auf…
…werden können. Die Zuständigkeit für einen Nichtunternehmer ergibt sich aus § 70 Abs. 3 BAO nach dem Anlass zum Einschreiten. Ein negativer Kompetenzkonflikt hingegen liegt nicht vor. Gemäß § 70 BAO richtet sich die örtliche Zuständigkeit soweit über die örtliche Zuständigkeit der Abgabenbehörden nicht anderes bestimmt wird, …
Ebenfalls nach seiner ersten Aussage wisse der Dw heute, das war der 11.12.1998, nicht mehr, ob er diesen Katalog beendet habe, weshalb er einen konkreten Zeitaufwand und einen konkreten Umfang nicht mehr angeben könne. Ebenfalls in seiner ersten Aussage führt der Dw aus…