…an dem sich der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung befindet. Nach § 50 Abs. 1 erster Satz BAO haben die Abgabenbehörden ihre sachliche und örtliche Zuständigkeit von Amts wegen wahrzunehmen. § 58 Satz 1 BAO bestimmt, dass für die Erhebung der Abgaben vom Einkommen und Vermögen juristischer Personen…
…Da sich der Bw. somit zweifelsfrei nicht an einem Wohnsitz im Bereich des Finanzamtes für den 23. Bezirk aufhielt, ist eine örtliche Zuständigkeit des Finanzamtes für den 23. Bezirk nicht begründet worden. An dieser Beurteilung können auch die widersprüchlichen Wohnsitzangaben des Bw. in seinen Erklärungen…
…örtliche und sachliche Zuständigkeit die Einhebung der haftungsverfangenen Abgabe fällt. (Unger in Althuber/Tanzer/Unger, BAO- HB, § 224, 655) Damit ist dem FA darin zuzustimmen, dass die Änderung des Wohnsitzes des BF sowie die Abtretung seiner Steuerakten an das FA Klagenfurt keine Änderung der Zuständigkeit…
…BAO haben die Abgabenbehörden ihre sachliche und örtliche Zuständigkeit von Amts wegen wahrzunehmen. Erwägungen Unter der sachlichen Zuständigkeit versteht man den nach der Art der Sache der Verwaltungsangelegenheit umschriebenen Aufgabenbereich einer Behörde (Stoll, BAO-Handbuch, 128). Bestimmungen über die örtliche Zuständigkeit regeln nach territorialen Gesichtspunkten…
…daher für die Wiederaufnahme bzw. Erlassung des Bescheides örtlich unzuständig gewesen. Vom Finanzamt wurde in der Replik vom 09.10.2017 zum Vorbringen der Verfassungswidrigkeit im Falle der Nichtanwendung der Hauptwohnsitzbefreiung keine Äußerung erstattet. Zur Frage der örtlichen Zuständigkeit wurde ausgeführt, dass für die Erhebung…
Die Einkünfte aus Spekulationsgeschäften ergeben sich als Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös einerseits und den Anschaffungskosten bzw. Werbungskosten andererseits. Für die Beurteilung, ob der Spekulationstatbestand in zeitlicher Hinsicht erfüllt ist, ist das Verpflichtungsgeschäft maßgeblich, für die Erfassung der Einkünfte gilt grundsätzlich das Zufluss-Abfluss-Prinzip des…
…November 2008, RV/0155-G/04) im Hinblick auf die örtliche Zuständigkeit zur Erhebung der Umsatz- und Einkommensteuer und bezüglich der Anerkennung der mit dem Wiener "Büro" geltend gemachten Betriebsausgaben und Vorsteuern gewürdigt worden sind. Im Übrigen ist bezüglich der behaupteten Nutzung von Top 21…
Mit dem Personenkraftwagen der Marke AUDI A6 hat der Bw. lt. vorgelegtem Fahrtenbuch in den Streitjahren 2002 bis 2005 eine ausschließlich betrieblich veranlasste Fahrleistung von 85.531 km erbracht, was einer durchschnittlichen jährlichen Kilometerleistung von 21.382,75 km entspricht. Der davon vom Finanzamt in…
… 50 Abs. 1, 1. Satz BAO haben die Abgabenbehörden ihre sachliche und örtliche Zuständigkeit von Amts wegen wahrzunehmen. Langen bei ihnen Anbringen ein, zu deren Behandlung sie nicht zuständig sind, so haben sie diese ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an die zuständige Stelle…
…der Zuständigkeit für die Einhebung der Einkommensteuer des Antragstellers (vgl. Ritz, SWK 2004, S 35). Da die Erhebung der Abgaben vom Einkommen des Bw. dem Finanzamt St. Veit Wolfsberg obliegt, kommt nach dieser gesetzlichen Anordnung ausschließlich dem Finanzamt St. Veit Wolfsberg die örtliche Zuständigkeit zur…
… 64 Abs. 1 BAO ist für die Erhebung der Grunderwerbsteuer das Finanzamt örtlich zuständig, in dessen Bereich das Grundstück (der wertvollste Teil des Grundstückes) gelegen ist. Nach Stoll (Stoll, BAO-Kommentar, 708) berücksichtigt die Zuständigkeitsregel des § 64 den Erwerb aller Anteile an einer grundstücksbesitzenden Gesellschaft…
… 64 Abs. 1 BAO ist für die Erhebung der Grunderwerbsteuer das Finanzamt örtlich zuständig, in dessen Bereich das Grundstück (der wertvollste Teil des Grundstückes) gelegen ist. Nach Stoll (Stoll, BAO-Kommentar, 708) berücksichtigt die Zuständigkeitsregel des § 64 den Erwerb aller Anteile an einer grundstücksbesitzenden Gesellschaft…
…das Pendlerpauschale zu Recht bezogen. Über die Berufungen wurde erwogen: 1. Zuständigkeit des Finanzamtes Nach § 55 Abs. 1 BAO ist für die Erhebung der Einkommensteuer natürlicher Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, grundsätzlich das Wohnsitzfinanzamt örtlich zuständig. Nach § 55 Abs…
…Arbeit sowie für die Erhebung der Kammerumlage (§§ 122 und 126 Wirtschaftskammergesetz 1998-WKG) (3).. § 21 AVOG regelt die örtliche Zuständigkeit für Körperschaften (so auch einer GmbH). Maßgebend für das Vorliegen eines Betriebsfinanzamtes ist, wo der Ort der Geschäftsleitung iSd § 27 Abs 2 BAO liegt. Körperschaften…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf, in-CZ, vom 28. März 2001 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom 1. März 2001, Zl. , betreffend Pfändungsgebühren 2001 entschieden: Der Beschwerde wird stattgegeben. Der angefochtene Bescheid wird wegen Unzuständigkeit der bescheiderlassenden Behörde…
…50 Abs. 1, 1. Satz BAO haben die Abgabenbehörden ihre sachliche und örtliche Zuständigkeit von Amts wegen wahrzunehmen. Hat im zweistufigen Verfahren die Abgabenbehörde erster Instanz unter Verletzung der Vorschriften über die sachliche oder örtliche Zuständigkeit entschieden, so ist ihr Bescheid rechtswidrig. Die (gleichgültig aus…
…1, 1. Satz BAO (Bundesabgabenordnung), haben die Abgabenbehörden ihre sachliche und örtliche Zuständigkeit von Amts wegen wahrzunehmen. Langen bei ihnen Anbringen ein, zu deren Behandlung sie nicht zuständig sind, so haben sie diese ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an die zuständige Stelle weiterzuleiten…
…BAO erfüllt sind und der angefochtene Bescheid daher zu Recht erlassen wurde, ist die Frage nach der (örtlichen) Zuständigkeit zu klären. Der berufungsgegenständliche Bescheid wurde mit Datum 2.Februar 2012 vom Finanzamt St. Johann Tamsweg Zell am See erlassen und von der Vorständin dieses Finanzamtes…
…1, 1. Satz BAO (Bundesabgabenordnung), haben die Abgabenbehörden ihre sachliche und örtliche Zuständigkeit von Amts wegen wahrzunehmen. Langen bei ihnen Anbringen ein, zu deren Behandlung sie nicht zuständig sind, so haben sie diese ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an die zuständige Stelle weiterzuleiten…
…in Rede stehende Abgaben- und Monopolhehlerei in der Wohnung der Bf. im 10. Wiener Gemeindebezirk und somit im Amtssprengel des Zollamtes Wien begangen wurden. Betreffend die örtliche Zuständigkeit bringt § 58 Abs.1 lit.b FinStrG zwei gleichrangige Tatbestände, wonach jene Finanzstrafbehörde I. Instanz zuständig ist…