… 71 BAO, mit dem Zeitpunkt, in dem ein anderes Finanzamt von den seine Zuständigkeit begründenden Voraussetzungen Kenntnis erlangt (§ 73 BAO erster Satz). Ändern sich die für die örtliche Zuständigkeit maßgebenden Voraussetzungen (z.B. durch Wohnsitzwechsel), so führt dies noch nicht zu einer Änderung der betreffenden…
…vorwiegend" in dessen örtlichen Zuständigkeitsbereich ausgeübte Tätigkeit des Bw.; vgl. Schreiben des Finanzamts E vom 13.12.2005) zuständig gewesen wäre, solange ein anderes Finanzamt von einem inländischen Vermögen des Bw. (in dessen örtlichem Zuständigkeitsbereich) keine Kenntnis hatte. Eine allfällige Unzuständigkeit ist in jeder Lage…
…oder örtliche Zuständigkeit entschieden, so ist ihr Bescheid rechtswidrig. Die (gleichgültig aus welchem Grund) im Rechtsmittelverfahren angerufene Abgabenbehörde zweiter Instanz hat diesen Mangel aufzugreifen, auch wenn der Berufungswerber diesen Grund der Rechtsfehlerhaftigkeit in seinem Rechtsmittel nicht geltend macht. Nimmt die Abgabenbehörde zweiter Instanz die Unzuständigkeit…
…4-12/2004 mit 9.000 € und für 1-12/2005 mit 13.000 € und für 1-12/2006 mit 13.000 € erhoben mit dem Begehren nach Aufhebung der Bescheide mit der Begründung der örtlichen Unzuständigkeit der bescheiderlassenden Behörde unter Verweis auf …
…sondern beim Finanzamt Wien 2/20. Es sind keine ausdrücklichen Bestimmungen bekannt, wonach das Finanzamt Gneu (sinngemäß) der Gesamtrechtsnachfolger des Finanzamtes G wäre mit der Folge, dass die örtliche Zuständigkeit des Finanzamtes G, die dieses bis 31. Dezember 2003 hatte, unmittelbar auf das Finanzamt Gneu…
…und für 1-3/2004 mit 3.000 € und zur Festsetzung der Abgabe zur Benützung von Straßen im Schätzungsweg mit 3.000 € erhoben jeweils mit dem Begehren nach Aufhebung der Bescheide mit der Begründung der örtlichen Unzuständigkeit der bescheiderlassenden Behörde unter Verweis auf …
…Änderung des Sitzes im Gesellschaftsvertrag möglich wäre.) Der bereits seit 16. April 2003 im Firmenbuch eingetragene Sitz der Bw in "politischer Gemeinde Wien" würde sich auch nicht zu einer örtlichen Anknüpfung der Finanzamtszuständigkeit eignen, weil das Gebiet der politischen Gemeinde (und zugleich Bundesland) Wien sich…
…BAO lauten: "§ 53. (1) Für die Feststellung der Einheitswerte (§ 186) ist örtlich zuständig: a) bei zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehörenden Betrieben, bei Grundstücken und Betriebsgrundstücken sowie bei Gewerbeberechtigungen, die nicht zu einem gewerblichen Betrieb gehören, das Finanzamt, in dessen Bereich die wirtschaftliche Einheit (Untereinheit…
…örtliche Unzuständigkeit des bescheiderlassenden Finanzamtes im Rechtsmittelverfahren aufzugreifen. Die Bescheide betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommen- und Umsatzsteuer für die Jahre 1989 bis 1992 sowie die Bescheide betreffend Umsatzsteuer 1993 und 1994 und Einkommensteuer 1993 sind daher, da sie infolge der Erlassung durch eine örtlich…
…im Sinne des § 161 Abs.1 FinStrG mit einer Aufhebung der Entscheidung der örtlich unzuständigen Behörde vorzugehen ist (vgl schon VwGH 05.11.1954, 2312/52, und Fellner, Kommentar zum FinStrG, Rz. 28 zu §§ 58-64). Eine örtliche Unzuständigkeit der Finanzstrafbehörde I. Instanz ist als…
…im Sinne des § 161 Abs.1 FinStrG mit einer Aufhebung der Entscheidung der örtlich unzuständigen Behörde vorzugehen ist (vgl schon VwGH 05.11.1954, 2312/52, und Fellner, Kommentar zum FinStrG, Rz. 28 zu §§ 58-64). Eine örtliche Unzuständigkeit der Finanzstrafbehörde I. Instanz ist als…
…im Sinne des § 161 Abs.1 FinStrG mit einer Aufhebung der Entscheidung der örtlich unzuständigen Behörde vorzugehen ist (vgl schon VwGH 05.11.1954, 2312/52, und Fellner, Kommentar zum FinStrG, Rz. 28 zu §§ 58-64). Eine örtliche Unzuständigkeit der Finanzstrafbehörde I. Instanz ist als…
…im Sinne des § 161 Abs.1 FinStrG mit einer Aufhebung der Entscheidung der örtlich unzuständigen Behörde vorzugehen ist (vgl schon VwGH 05.11.1954, 2312/52, und Fellner, Kommentar zum FinStrG, Rz. 28 zu §§ 58-64). Eine örtliche Unzuständigkeit der Finanzstrafbehörde I. Instanz ist als…
…ist, die Rechtssache an das örtlich oder sachlich zuständige Gericht zu überweisen. (2) Von diesem ohne vorhergehende mündliche Verhandlung zu fassenden Überweisungsbeschluß sind die Parteien durch das Gericht zu verständigen, an das die Sache überwiesen worden ist. (3) Das Gericht, welches seine Unzuständigkeit ausgesprochen hat…
…des Finanzamtes Linz, in dem der Ablauf der Aussetzung der Einhebung betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer 1996 abgewiesen wurde, wandte die Bw. u.a örtliche Unzuständigkeit (infolge Sitzverlegung) ein. In einer von der Berufungsbehörde ergangenen Mitteilung vom 28. Juni 2002 wurde die Bw. in Kenntnis gesetzt…
…Im eigenen Namen deshalb, weil die Leistungen der Subunternehmer zur Errichtung der beiden Häuser von der Berufungswerberin weder für die Erwerber vermittelt noch deren Leistungen für die Erwerber besorgt wurden. 4) Rechtliche Würdigung 4.1 Örtliche Unzuständigkeit der Abgabenbehörde erster Instanz MW. vertritt in seinem…
…Familie und D. (und wohl auch mit der gemeinsamen Tochter) zu leben" - zu erbringen, war auf Grund der Verpflichtung der Abgabenbehörden geboten und nicht zynisch. Die Abgabenbehörden sind - und ohne dass deren örtliche Unzuständigkeit, wie im gegenständlichen Verfahren vom Berufungswerber eingewendet wird, und die Rückverlegung…
…Kreise seiner "Ursprungs" - Familie und SD (und wohl auch mit der gemeinsamen Tochter) zu leben" - zu erbringen, war auf Grund der Verpflichtung der Abgabenbehörden geboten und nicht zynisch. Die Abgabenbehörden sind - und ohne das deren örtliche Unzuständigkeit, wie im gegenständlichen Verfahren vom Berufungswerber eingewendet wird…
…Kreise seiner "Ursprungs" - Familie und SD (und wohl auch mit der gemeinsamen Tochter) zu leben" - zu erbringen, war auf Grund der Verpflichtung der Abgabenbehörden geboten und nicht zynisch. Die Abgabenbehörden sind - und ohne das deren örtliche Unzuständigkeit, wie im gegenständlichen Verfahren vom Berufungswerber eingewendet wird…
…Ursprungs" - Familie und S.H. zu leben" - zu erbringen, war auf Grund der Verpflichtung der Abgabenbehörden geboten und nicht zynisch. Die Abgabenbehörden sind - und ohne das deren örtliche Unzuständigkeit, wie im gegenständlichen Verfahren vom Berufungswerber eingewendet wird, und die Rückverlegung des Aktes an die seiner…