…WS der Mutter). Erwägungen In Entsprechung der im Abgabenverfahren geltenden Offizialmaxime haben die Abgabenbehörden die örtliche , sachliche und funktionelle Zuständigkeit von Amts wegen wahrzunehmen. Dies schließt die Verpflichtung ein, anlassbezogen aus eigenem die Voraussetzungen für die Zuständigkeit und ebenso für die Unzuständigkeit zu klären (vgl…
… 71 BAO, mit dem Zeitpunkt, in dem ein anderes Finanzamt von den seine Zuständigkeit begründenden Voraussetzungen Kenntnis erlangt (§ 73 BAO erster Satz). Ändern sich die für die örtliche Zuständigkeit maßgebenden Voraussetzungen (z.B. durch Wohnsitzwechsel), so führt dies noch nicht zu einer Änderung der betreffenden…
…vorwiegend" in dessen örtlichen Zuständigkeitsbereich ausgeübte Tätigkeit des Bw.; vgl. Schreiben des Finanzamts E vom 13.12.2005) zuständig gewesen wäre, solange ein anderes Finanzamt von einem inländischen Vermögen des Bw. (in dessen örtlichem Zuständigkeitsbereich) keine Kenntnis hatte. Eine allfällige Unzuständigkeit ist in jeder Lage…
…oder örtliche Zuständigkeit entschieden, so ist ihr Bescheid rechtswidrig. Die (gleichgültig aus welchem Grund) im Rechtsmittelverfahren angerufene Abgabenbehörde zweiter Instanz hat diesen Mangel aufzugreifen, auch wenn der Berufungswerber diesen Grund der Rechtsfehlerhaftigkeit in seinem Rechtsmittel nicht geltend macht. Nimmt die Abgabenbehörde zweiter Instanz die Unzuständigkeit…
…4-12/2004 mit 9.000 € und für 1-12/2005 mit 13.000 € und für 1-12/2006 mit 13.000 € erhoben mit dem Begehren nach Aufhebung der Bescheide mit der Begründung der örtlichen Unzuständigkeit der bescheiderlassenden Behörde unter Verweis auf …
…sondern beim Finanzamt Wien 2/20. Es sind keine ausdrücklichen Bestimmungen bekannt, wonach das Finanzamt Gneu (sinngemäß) der Gesamtrechtsnachfolger des Finanzamtes G wäre mit der Folge, dass die örtliche Zuständigkeit des Finanzamtes G, die dieses bis 31. Dezember 2003 hatte, unmittelbar auf das Finanzamt Gneu…
…und für 1-3/2004 mit 3.000 € und zur Festsetzung der Abgabe zur Benützung von Straßen im Schätzungsweg mit 3.000 € erhoben jeweils mit dem Begehren nach Aufhebung der Bescheide mit der Begründung der örtlichen Unzuständigkeit der bescheiderlassenden Behörde unter Verweis auf …
…Änderung des Sitzes im Gesellschaftsvertrag möglich wäre.) Der bereits seit 16. April 2003 im Firmenbuch eingetragene Sitz der Bw in "politischer Gemeinde Wien" würde sich auch nicht zu einer örtlichen Anknüpfung der Finanzamtszuständigkeit eignen, weil das Gebiet der politischen Gemeinde (und zugleich Bundesland) Wien sich…
…BAO lauten: "§ 53. (1) Für die Feststellung der Einheitswerte (§ 186) ist örtlich zuständig: a) bei zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehörenden Betrieben, bei Grundstücken und Betriebsgrundstücken sowie bei Gewerbeberechtigungen, die nicht zu einem gewerblichen Betrieb gehören, das Finanzamt, in dessen Bereich die wirtschaftliche Einheit (Untereinheit…
…soll. Wie der Beschuldigte in seiner Beschwerde richtig einwendet, war er im Bereich des Finanzamtes Baden Mödling nie tätig und hat dort auch keine Abgabenhinterziehungen begangen. Greift die Berufungsbehörde (jetzt: das Bundesfinanzgericht) die örtliche Unzuständigkeit der Erstbehörde nicht auf, sondern erledigt sie die Berufung (jetzt:…
…örtliche Unzuständigkeit des bescheiderlassenden Finanzamtes im Rechtsmittelverfahren aufzugreifen. Die Bescheide betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommen- und Umsatzsteuer für die Jahre 1989 bis 1992 sowie die Bescheide betreffend Umsatzsteuer 1993 und 1994 und Einkommensteuer 1993 sind daher, da sie infolge der Erlassung durch eine örtlich…
…Finanzamt K die verfahrensgegenständliche Beschwerde dem damals zuständigen Unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vor. Über die Beschwerde wurde erwogen: 1) Nach § 50 erster Satz BAO idF BGBl I 2010/9 haben die Abgabenbehörden ihre sachliche und örtliche Zuständigkeit von Amts wegen wahrzunehmen. Gemäß § 52 BAO sind…
…im Sinne des § 161 Abs.1 FinStrG mit einer Aufhebung der Entscheidung der örtlich unzuständigen Behörde vorzugehen ist (vgl schon VwGH 05.11.1954, 2312/52, und Fellner, Kommentar zum FinStrG, Rz. 28 zu §§ 58-64). Eine örtliche Unzuständigkeit der Finanzstrafbehörde I. Instanz ist als…
…im Sinne des § 161 Abs.1 FinStrG mit einer Aufhebung der Entscheidung der örtlich unzuständigen Behörde vorzugehen ist (vgl schon VwGH 05.11.1954, 2312/52, und Fellner, Kommentar zum FinStrG, Rz. 28 zu §§ 58-64). Eine örtliche Unzuständigkeit der Finanzstrafbehörde I. Instanz ist als…
…im Sinne des § 161 Abs.1 FinStrG mit einer Aufhebung der Entscheidung der örtlich unzuständigen Behörde vorzugehen ist (vgl schon VwGH 05.11.1954, 2312/52, und Fellner, Kommentar zum FinStrG, Rz. 28 zu §§ 58-64). Eine örtliche Unzuständigkeit der Finanzstrafbehörde I. Instanz ist als…
…im Sinne des § 161 Abs.1 FinStrG mit einer Aufhebung der Entscheidung der örtlich unzuständigen Behörde vorzugehen ist (vgl schon VwGH 05.11.1954, 2312/52, und Fellner, Kommentar zum FinStrG, Rz. 28 zu §§ 58-64). Eine örtliche Unzuständigkeit der Finanzstrafbehörde I. Instanz ist als…
…gewesen, was diese jedoch verabsäumt hat. Die belangte Behörde hat den Einkommenssteuerbescheid für das Jahr 2011 am 06.12.2012 trotz örtlicher Unzuständigkeit erlassen, obwohl eindeutig aus dem gesamten verfahrensgegenständlichen Akt sich zwingend ergibt, dass das Finanzamt Salzburg-Land von Anfang an örtlich unzuständig war…
…des steuerlichen Vertreters des Bf nunmehr wieder als unerledigt bzw. offen zu betrachten ist und von der belangten Behörde zu Folge deren Unzuständigkeit nunmehr umgehend an das örtlich zuständige Wohnsitzfinanzamt „Feldkirch (FA 98)“ abzutreten ist. Zur Wahrung des Parteiengehörs sowie der bislang erfolgten Amtshandlungen der…
…Juni 2015 seine Unzuständigkeit ausgesprochen und die Finanzstrafsache an den Finanzstrafsenat Linz 3 abgetreten. Der Vorsitzende des Finanzstrafsenates Linz 3 hat die Sache an Hand der vorgelegten Akten im Vorverfahren einer entsprechenden Würdigung unterzogen. 2. Zur örtlichen Zuständigkeit: Der bekämpften Entscheidung des Spruchsenates liegen folgende…
…ist, die Rechtssache an das örtlich oder sachlich zuständige Gericht zu überweisen. (2) Von diesem ohne vorhergehende mündliche Verhandlung zu fassenden Überweisungsbeschluß sind die Parteien durch das Gericht zu verständigen, an das die Sache überwiesen worden ist. (3) Das Gericht, welches seine Unzuständigkeit ausgesprochen hat…