…Entfernung von 80 km zum Wohnort dann als nicht innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen gelten, wenn die Fahrtzeit vom Wohnort zum Ausbildungsort und vom Ausbildungsort zum Wohnort mehr als je eine Stunde unter Benützung des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels beträgt. Dabei sind die Grundsätze des …
…habe ich in Y keine Wohnung. Die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wurde mit einem öffentlichen Verkehrsmittel - Busunternehmen F - zurückgelegt. Siehe folgende Aufstellung zur Erläuterung "zeitlich nicht zumutbar" Fahrzeit Wohnort bis Arbeitsplatz | ab D-Weg | 5:00 Uhr | | | | 20…
…vom 6. April 2006 führte das Finanzamt aus, da auf der überwiegenden Strecke ein öffentliches Verkehrsmittel (ÖBB) zur Verfügung stehe und die zumutbare Fahrzeit von 2,5 Stunden für eine Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht überschritten werde, stehe das große Pendlerpauschale nicht zu. Auch…
…28 Uhr in der Firma, wo er sich noch umziehen müsse und der Arbeitsbeginn wäre um 6.30 Uhr. Theoretisch würde er bei Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel rechtzeitig zur Arbeit kommen. Sollte jedoch eine der Linien im Berufsverkehr Verspätung haben, würde er zu spät zur…
…es sei ihr unmöglich, mit öffentlichen Verkehrsmitteln von ihrem Wohnort in A-Dorf zu ihrem Arbeitplatz in B-Ort zu gelangen. Es gebe nur zwei Verbindungen nach B-Ort: 1. A-Dorf Abfahrt 5:17 Uhr - C-Ort - B-Ort Ankunft 6:00 Uhr - Hier…
…vom 3. Oktober 2007 wurde die Bw. unter anderem ersucht anzugeben, warum ein öffentliches Verkehrsmittel für den Arbeitsweg nicht benützbar sei. Die Bw. gab hierauf unter anderem bekannt, dass die Strecke Wohnung - Bahnhof 5 km betrage und hierfür der Bus nicht verwendet werden könne. Von…
…1988 war es, durch Neuregelung der Absetzbarkeit von Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte den bis dahin steuerlich begünstigten, aus umweltpolitischer Sicht aber unerwünschten Individualverkehr einzudämmen und die Bevölkerung zum Umsteigen auf öffentliche Verkehrsmittel zu bewegen (VwGH 16.7.1996, 96/14/0002, 0003)…
…zum Wohnort, dann als außerhalb des Wohnortes gelegen gelten würden, wenn die Fahrzeit vom Wohnort zum Ausbildungsort bzw vom Ausbildungsort zum Wohnort mehr als je eine Stunde bei Benützung des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels betragen würde. Die Fahrzeit von Mistelbach zur Schule für Ganzheitskosmetik I. in…
…Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992 zeitlich noch zumutbar sind. Abweichend davon kann nachgewiesen werden, dass von einer Gemeinde die tägliche Fahrzeit zum und vom Studienort unter Benützung der günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel mehr als je eine Stunde beträgt. Dabei sind die Grundsätze des § 26 Abs. 3…
…jeweils ohne den Geh-, Fahr- und Wartezeiten zwischen Wohnung und zentraler Haltestelle in der Ortsgemeinde einerseits und zwischen zentraler Haltestelle in der Ausbildungsgemeinde und Ausbildungseinrichtung andererseits) Verbindungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln mit einer Fahrzeit von nicht mehr als einer Stunde bestehen. Den Fahrplänen lasse sich auch…
…als unrealistisch einzustufen, sie werden aber dennoch der Berechnung zugrundegelegt. 3.) Prüfung der Frage der Zumutbarkeit der Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel: Sie legen dem Berufungsvorbringen drei Fahrtvarianten (2 x hin und 1 x zurück) zugrunde. Danach wäre die Wegstrecke in folgenden Zeiten (incl. aller Wartezeiten…
…Dezember 2006) folgende öffentliche Verkehrsmittel zur Verfügung: Hinfahrt: Arbeitsbeginn: 4:00 Uhr: Bahnhof W - Bahnhof J: zu Beginn dieser Arbeitszeit verkehrt kein Zug. Arbeitsbeginn: 12:00 Uhr: EuroCity Bahnhof W ab 10:46 Uhr/Bahnhof J an 10:59 Uhr oder Regionalzug Bahnhof W ab…
…auf das von der Bw. vorgelegte Formular L 34 (danach wurde von der Bw. - bei möglicher und zumutbarer Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln auf der überwiegenden Strecke - die einfache Wegstrecke zwischen ihrer der Arbeitsstätte nächstgelegenen Wohnung und der Arbeitsstätte mit 38 km angegeben) damit, dass lt…
…den Zeitbedarf des Bw und seiner Gattin für die Zurücklegung der Wegstrecken zwischen Wohnsitz und Arbeitsstätte, jeweils sowohl bei Verwendung eines Kfz im Individualverkehr als auch bei Benützung öffentlicher Verkehrsmittel bzw. der Kombination beider Beförderungsmöglichkeiten. Sämtliche Erhebungsunterlagen wurden den Verfahrensparteien zeitgerecht schriftlich zur Kenntnis- und…
…§ 16 EStG). Bei aktiven Dienstnehmern geht der Gesetzgeber typisierend davon aus, dass die üblicher Weise durch die regelmäßige Benützung öffentlicher Verkehrsmittel auf diesem Weg entstehenden Kosten durch den Verkehrsabsetzbetrag abgegolten werden (§ 33 Abs.5 EStG). Damit sind sämtliche Kosten für (einfache) Wegstrecken von bis zu…
…An solchen Tagen stand dem Bw. bei entsprechender Aufmerksamkeit (Wettervorhersagen) als Alternative die Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel offen. Wenn auch die Fahrzeit der günstigsten Verkehrsverbindungen mit 2 Stunden 8 Minuten am Morgen (Ankunft im Krankenhaus um 8:15 Uhr) bzw. 2 Stunden 3 Minuten am…
…des eigenen Autos dar, zumal sie zB jeweils am Dienstag keinerlei Möglichkeit haben würde, nach Hause zu kommen, und auch an den übrigen Tagen die Wegstrecke sowie die Wegzeiten mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht zumutbar seien. Sie ersuche deshalb um Anerkennung der großen Pendlerpauschale und denke…
…1988 war es, durch Neuregelung der Absetzbarkeit von Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte den bis dahin steuerlich begünstigten, aus umweltpolitischer Sicht aber unerwünschten Individualverkehr einzudämmen und die Bevölkerung zum Umsteigen auf öffentliche Verkehrsmittel zu bewegen (VwGH 16.7.1996, 96/14/0002, 0003)…
…zu sein, bis alle täglichen Abschlussarbeiten erledigt seien. Dies mache es ihr nicht möglich, ihre Arbeitsstelle mit öffentlichen Verkehrsmitteln anzufahren. Das Finanzamt erließ in der Folge den angefochtenen Einkommensteuerbescheid; dabei berücksichtigte es für 5 Monate und 29 Tage (nur) das sog. kleine Pendlerpauschale gemäß § 16…
…aus, dass es zwar für Montag bis Freitag stimme, dass es möglich sei, den Arbeitsweg auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu bewerkstelligen. Bei unregelmäßiger Dienstzeit, also auch an Sonn- und Feiertagen sei die bestehende Verkehrssituation die Folgende: Wie vom Finanzamt dargestellt: Auto bis zum Bahnhof Kl…