…Unterschied darstellen, ob ein Gesellschafter seine Gesellschaft von vorneherein mit entsprechend hohem Eigenkapital ausstatte, welches in der Folge durch Gesellschaftsverluste verloren ginge, oder ob der Gesellschafter - wie gegenständlich - zu einem späteren Zeitpunkt Einlagen tätige bzw. als Bürge Gesellschaftsschulden bezahle oder deren Schulden übernehme, ohne bei…
…keinen Unterschied darstellen, ob ein Gesellschafter seine Gesellschaft von vorneherein mit entsprechend hohem Eigenkapital ausstattet, welches in der Folge durch Gesellschaftsverluste verloren geht, oder ob der Gesellschafter zu einem späteren Zeitpunkt Einlagen tätigt bzw. als Bürge Gesellschaftsschulden bezahlt oder deren Schulden übernimmt, ohne bei der…
…Betriebsausgaben) ... Aufwendungen aus der Übernahme von Gesellschaftsschulden durch den ehemaligen Gesellschafter-Geschäftsführer, [RME, ÖStZ 1999, 271]) Dies wird auch getragen von der Überlegung, dass es einkommensteuerrechtlich keinen Unterschied macht, ob der Gesellschafter seine Gesellschaft von vornherein mit entsprechend hohem Eigenkapital ausstattet, das in der Folge…
…Betriebsausgaben) ... Aufwendungen aus der Übernahme von Gesellschaftsschulden durch den ehemaligen Gesellschafter-Geschäftsführer, [RME, ÖStZ 1999, 271]") Dies wird auch getragen von der Überlegung, dass es einkommensteuerrechtlich keinen Unterschied macht, ob der Gesellschafter seine Gesellschaft von vornherein mit entsprechend hohem Eigenkapital ausstattet, das in der Folge…
…zur Übernahme einer Schuld der GmbH, die von dieser offensichtlich in den Jahren 1994 bzw. 1996 begründet wurde (vgl. Anbot vom 30.9.1998 auf Schuldübernahme) verhalten war, um aus den in Vorjahren eingegangenen Bürgschaften für Gesellschaftsschulden in Höhe von laut Schreiben des steuerlichen Vertreters…
…Vorjahren eingegangen Haftungen für Gesellschaftsschulden im Betrag von 3,5 Mio S entlassen zu werden. Dies ergibt sich nach Auffassung des Berufungssenates unzweifelhaft aus den Vereinbarungen vom 3.9. bzw. 30.9/1.10.1998 (Anbot und Annahme). Bereits durch die Übernahme dieser Bürgschaften und…
…eine abzugsfähige Betriebsausgabe handelt. Das Finanzamt erklärte dazu, nach herrschender Lehre und ständiger Rechtsprechung stellten derartige Zahlungen keine Betriebsausgabe dar. Die Übernahme von Verpflichtungen einer GmbH durch einen Gesellschafter sei als Gesellschaftereinlage anzusehen, weil sie durch das Gesellschafterverhältnis veranlasst sei. Der Bw. erklärte hingegen, die…
…steuerlicher Hinsicht. Zu diesem Zeitpunkt war auch die Übernahme der Stammanteile der G-GmbH durch die Bw. immer aktuell, wurde aber aus unerfindlichen Gründen nie durchgeführt. Von der wirtschaftlichen Betrachtungsweise und der wirtschaftlichen Verfügungsmacht her war der Stammanteil aber immer im Besitz der Bw. und…
…für die Gesellschaftsschulden in Anspruch zu nehmen. Damit sei im Ergebnis die Übernahme wirtschaftlicher Risiken durch die Anteilserwerber eingeräumt worden. Auf die Entgeltlichkeit der Abtretung von Gesellschaftsanteilen spreche, dass die Übernahme von Belastungen durch die Erwerber nur bei entsprechender Gegenleistung (etwa in Form erworbener Verlustvorträge…
…Drittbeklagte (gemeint ist Mag. J.) in steuerlicher Hinsicht begleiten bzw. vorbereiten sollen. ...." In dem durch die Finanzverwaltung beigeschafften Gerichtsakt befindet sich ein von Mag. J. an den Bw. gerichtetes Fax betreffend "Entwürfe zur Übernahme der Firma B GmbH" (UFS-Akt, Ordner). Wie diesem zu entnehmen…
…um die Firma zu erhalten. Er habe sich aus sittlichen Gründen nicht der Übernahme der Bürgschaft entziehen können. Das Finanzamt erließ eine abweisliche Berufungsvorentscheidung, die es wörtlich wie folgt begründete: "Grundsätzlich ist niemand verpflichtet, einem Angehörigen das von diesem eingegangene Unternehmerrisiko, zu dem auch die…
…hat der UFS zunächst seine Rechtsansicht betreffend die Anwendung des § 3 Abs. 1 Z 2 GrEStG dargelegt sowie zwecks Ermittlung der zutreffenden Bemessungsgrundlage (= "Wert der Gegenleistung" bei Übernahme von Gesamthandeigentum nach § 142 UGB) um Bekanntgabe folgender Werte, basierend auf den Betriebskennzahlen zum Stichtag 1…
…des Erwerbers notwendig gewesen seien, um die Geschäftsanteile zu erhalten. Die Übernahme von Haftungen gehöre nur dann zum vereinbarten Preis, wenn die Haftungsübernahme Voraussetzung für den Erwerb des Geschäftsanteiles sei. Im vorliegenden Fall haben die Erwerber der Geschäftsanteile der Bw. nicht die Bankkredite der Bw…
…Steuerpflichtigen bestehe. Der Gerichtshof verneinte jedoch die Abzugsfähigkeit einer Bürgschaftszahlung im Rahmen der Einkünfte aus selbständiger Arbeit durch einen an der Gesellschaft beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer mit der Begründung, die Übernahme von Verpflichtungen der Gesellschaft seitens des Gesellschafters sei grundsätzlich als Einlage zu werten. Die Einlage…
…Hand zu behandeln ist. Bei der Prüfung einer Mitunternehmerschaft wird lediglich von der Barvariante Typ B (Baranlage mit Verlustzuweisung) ausgegangen, da die anderen Varianten nicht angewendet wurden und sich im Ergebnis nicht auswirken. 1. Übernahme eines Unternehmerrisikos a) Beteiligung am Gewinn und Verlust Zur gesellschaftsvertraglich…
…ist erforderlich, dass der Steuerpflichtige glaubt, durch die Übernahme von Bürgschaften eine existenzbedrohende Notlage eines nahen Angehörigen mit Aussicht auf Erfolg abwenden zu können. Daher muss bereits das Eingehen der Bürgschaft das Merkmal der Zwangsläufigkeit aufweisen. Eine existenzbedrohende Notlage liegt nicht schon dann vor, wenn…
…161 HGB unabhängig von seinem Beteiligungsausmaß auch für Abgabenschulden dieser Kommandit-Erwerbsgesellschaft grundsätzlich persönlich, unmittelbar, unbeschränkt, unbeschränkbar und solidarisch. Die grundsätzliche Haftung des Bw. als Komplementär der KEG für Gesellschaftsschulden im vorstehenden Sinn wurde vom Rechtsvertreter im Berufungsschriftsatz prinzipiell auch nicht bestritten. Der steuerliche Vertreter…
…nachträgliche Betriebsausgaben nach § 32 Abs. 2 EStG handle und auch nichts mit der Übernahme von Zahlungsverpflichtungen seiner Frau zu tun hätten. Weiters werde darauf hingewiesen, dass diese gesamte Problematik bereits im Jahr 1998 mit dem FA besprochen und damals zugesagt worden sei, dass solche Aufwendungen…
…Besprechung mit Bw. - Übernahme der Bürgschaft für Betrieb des Bruders (ohne existenzbedrohende Notlage des Bruders) - Bruder verstorben - danach musste Bw. als Bürge haften - keine außergewöhnliche Belastung." Dagegen wurde Berufung erhoben und eingewendet, Bürgschaften zugunsten von nahen Angehörigen seien als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen, wenn folgende Voraussetzungen…
…dass der Steuerpflichtige glaubt, durch die Übernahme von Bürgschaften eine existenzbedrohende Notlage eines nahen Angehörigen - mein ältester Sohn Gerhard war ja der Geschäftsführer - mit Aussicht auf Erfolg abwenden zu können. Daher muss bereits das Eingehen der Bürgschaft das Merkmal der Zwangsläufigkeit aufweisen. Und damit scheint…