…Unterschied darstellen, ob ein Gesellschafter seine Gesellschaft von vorneherein mit entsprechend hohem Eigenkapital ausstatte, welches in der Folge durch Gesellschaftsverluste verloren ginge, oder ob der Gesellschafter - wie gegenständlich - zu einem späteren Zeitpunkt Einlagen tätige bzw. als Bürge Gesellschaftsschulden bezahle oder deren Schulden übernehme, ohne bei…
…keinen Unterschied darstellen, ob ein Gesellschafter seine Gesellschaft von vorneherein mit entsprechend hohem Eigenkapital ausstattet, welches in der Folge durch Gesellschaftsverluste verloren geht, oder ob der Gesellschafter zu einem späteren Zeitpunkt Einlagen tätigt bzw. als Bürge Gesellschaftsschulden bezahlt oder deren Schulden übernimmt, ohne bei der…
…Betriebsausgaben) ... Aufwendungen aus der Übernahme von Gesellschaftsschulden durch den ehemaligen Gesellschafter-Geschäftsführer, [RME, ÖStZ 1999, 271]) Dies wird auch getragen von der Überlegung, dass es einkommensteuerrechtlich keinen Unterschied macht, ob der Gesellschafter seine Gesellschaft von vornherein mit entsprechend hohem Eigenkapital ausstattet, das in der Folge…
…Unternehmens des Vaters des Bf. und einer Abwendung der Insolvenz führen sollen; daher sei auch dieses Kriterium erfüllt. d) "Es besteht keine sittliche Verpflichtung eines Steuerpflichtigen zur Übernahme von Bürgschaften für Schulden, die ein naher Angehöriger ohne besondere Notwendigkeit eingegangen ist" (LStR 2002, Rz 893).…
…Betriebsausgaben) ... Aufwendungen aus der Übernahme von Gesellschaftsschulden durch den ehemaligen Gesellschafter-Geschäftsführer, [RME, ÖStZ 1999, 271]") Dies wird auch getragen von der Überlegung, dass es einkommensteuerrechtlich keinen Unterschied macht, ob der Gesellschafter seine Gesellschaft von vornherein mit entsprechend hohem Eigenkapital ausstattet, das in der Folge…
…Die vom Bf bezahlten Zinsen und Spesen für den von ihm aufgenommenen Bankkredit zur Finanzierung der Übernahme von Gesellschaftsschulden sind nicht als vorweggenommene Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abziehbar. Nach dem Vorbringen des steuerlichen Vertreters wurde der nicht rückzuzahlende Zuschuss der zweiten Gesellschafterin Y…
…zur Übernahme einer Schuld der GmbH, die von dieser offensichtlich in den Jahren 1994 bzw. 1996 begründet wurde (vgl. Anbot vom 30.9.1998 auf Schuldübernahme) verhalten war, um aus den in Vorjahren eingegangenen Bürgschaften für Gesellschaftsschulden in Höhe von laut Schreiben des steuerlichen Vertreters…
…Vorjahren eingegangen Haftungen für Gesellschaftsschulden im Betrag von 3,5 Mio S entlassen zu werden. Dies ergibt sich nach Auffassung des Berufungssenates unzweifelhaft aus den Vereinbarungen vom 3.9. bzw. 30.9/1.10.1998 (Anbot und Annahme). Bereits durch die Übernahme dieser Bürgschaften und…
…RV/0065-K/09). Dies gilt auch für Aufwendungen aus der freiwilligen Übernahme von Gesellschaftsschulden durch den Gesellschaftergeschäftsführer. Die im gegenständlichen Fall freiwillig übernommenen Zahlungsverpflichtungen für Kredite als vollhaftender Komplementär sind daher auch aus diesem Grund nicht steuerlich abzugsfähig. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden…
…in Forschung und Entwicklung, tätigen musste. Diese in der Vergangenheit erbrachten Vorleistungen des Beteiligungsgebers (Geschäftsherrn) sollen durch eine überproportionale Übernahme von Verlusten durch den neu eintretenden stillen Gesellschafter abgegolten werden. Es steht jedermann frei, seine Rechtsverhältnisse und wirtschaftlichen Beziehungen so zu gestalten, dass der günstigste…
…eine abzugsfähige Betriebsausgabe handelt. Das Finanzamt erklärte dazu, nach herrschender Lehre und ständiger Rechtsprechung stellten derartige Zahlungen keine Betriebsausgabe dar. Die Übernahme von Verpflichtungen einer GmbH durch einen Gesellschafter sei als Gesellschaftereinlage anzusehen, weil sie durch das Gesellschafterverhältnis veranlasst sei. Der Bw. erklärte hingegen, die…
…Übernahme gesellschaftsrechtlich begründet und könne diese daher keine Werbungskosten darstellen (VwGH vom 24.7.2007, 2006/14/0052). Im Vorlageantrag vom 12. September 2012 wurde beantragt, die Bürgschaft als Werbungskosten bzw. als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen. Die Bürgschaft sei im Zuge der Übernahme der Firmenanteile von…
…steuerlicher Hinsicht. Zu diesem Zeitpunkt war auch die Übernahme der Stammanteile der G-GmbH durch die Bw. immer aktuell, wurde aber aus unerfindlichen Gründen nie durchgeführt. Von der wirtschaftlichen Betrachtungsweise und der wirtschaftlichen Verfügungsmacht her war der Stammanteil aber immer im Besitz der Bw. und…
…für die Gesellschaftsschulden in Anspruch zu nehmen. Damit sei im Ergebnis die Übernahme wirtschaftlicher Risiken durch die Anteilserwerber eingeräumt worden. Auf die Entgeltlichkeit der Abtretung von Gesellschaftsanteilen spreche, dass die Übernahme von Belastungen durch die Erwerber nur bei entsprechender Gegenleistung (etwa in Form erworbener Verlustvorträge…
…Drittbeklagte (gemeint ist Mag. J.) in steuerlicher Hinsicht begleiten bzw. vorbereiten sollen. ...." In dem durch die Finanzverwaltung beigeschafften Gerichtsakt befindet sich ein von Mag. J. an den Bw. gerichtetes Fax betreffend "Entwürfe zur Übernahme der Firma B GmbH" (UFS-Akt, Ordner). Wie diesem zu entnehmen…
…um die Firma zu erhalten. Er habe sich aus sittlichen Gründen nicht der Übernahme der Bürgschaft entziehen können. Das Finanzamt erließ eine abweisliche Berufungsvorentscheidung, die es wörtlich wie folgt begründete: "Grundsätzlich ist niemand verpflichtet, einem Angehörigen das von diesem eingegangene Unternehmerrisiko, zu dem auch die…
…Mutter). Die mündliche Vereinbarung sei im Zuge der Verkaufsverhandlungen geschlossen worden. Es sei um die Abgeltung der durch den Käufer im Vorfeld geleisteten Zahlungen und Übernahme von Haftungen gegangen. In der mündlich beschlossenen Vorgangsweise hätten Vertragsparteien eine für beide Seiten gute Regelung gesehen. Falls sich…
…hat der UFS zunächst seine Rechtsansicht betreffend die Anwendung des § 3 Abs. 1 Z 2 GrEStG dargelegt sowie zwecks Ermittlung der zutreffenden Bemessungsgrundlage (= "Wert der Gegenleistung" bei Übernahme von Gesamthandeigentum nach § 142 UGB) um Bekanntgabe folgender Werte, basierend auf den Betriebskennzahlen zum Stichtag 1…
…des Erwerbers notwendig gewesen seien, um die Geschäftsanteile zu erhalten. Die Übernahme von Haftungen gehöre nur dann zum vereinbarten Preis, wenn die Haftungsübernahme Voraussetzung für den Erwerb des Geschäftsanteiles sei. Im vorliegenden Fall haben die Erwerber der Geschäftsanteile der Bw. nicht die Bankkredite der Bw…
…Steuerpflichtigen bestehe. Der Gerichtshof verneinte jedoch die Abzugsfähigkeit einer Bürgschaftszahlung im Rahmen der Einkünfte aus selbständiger Arbeit durch einen an der Gesellschaft beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer mit der Begründung, die Übernahme von Verpflichtungen der Gesellschaft seitens des Gesellschafters sei grundsätzlich als Einlage zu werten. Die Einlage…