…wesentlichen Änderung der Gesellschafterstruktur nicht mehr gegeben. Dagegen erhob die Bw. Berufung und führte dazu zusammengefasst mit dem Vorbringen im Vorlageantrag folgendes aus: Entgegen der Darstellung des Finanzamtes stellten die Vorgänge aus den Jahren 1992 und 1993 keine wesentlichen Änderungen der organisatorischen und wirtschaftlichen Strukturen…
…aller Voraussetzungen, sondern auch die Berücksichtigung des Gesamtbildes der Verhältnisse normiert wäre. Ein Mantelkauf könne daher auch vorliegen, wenn die einzelnen Tatbestandmerkmale unterschiedlich stark ausgeprägt wären. Unter Bezugnahme auf die oben zitierte Gesetzesbestimmung stellte die Betriebsprüfung hinsichtlich der Änderung der organisatorischen Struktur fest, dass die…
…der Übertragung von Verlustvorträgen ist die Mantelkaufregelung nach § 8 Abs. 4 Z 2 Körperschaftsteuergesetz zu beachten, welche wie folgt lautet: Der Verlustabzug steht ab jenem Zeitpunkt nicht mehr zu, ab dem die Identität des Steuerpflichtigen in Folge einer wesentlichen Änderung der organisatorischen und wirtschaftlichen Struktur…
…Schritte beim Firmenbuch in die Waagschale geworfen habe und alle anderen Sachverhaltsmomente außer Betracht gelassen habe. Insbesondere habe sich das Finanzamt nicht mit dem durchgehenden Fortbestand der organisatorischen Struktur, mit dem durchgehenden Fortbestand der Eigentümerstruktur und der einem ertragsorientierten Unternehmen offen stehenden wirtschaftlichen Neuausrichtung auseinandergesetzt…
…von Geschäftsanteilen vorliegt und infolge einer wesentlichen Änderung der organisatorischen und wirtschaftlichen Struktur der Mantelkauftatbestand im Sinne des § 8 Abs 4 Z 2 KStG verwirklicht wurde. Neben den allgemeinen - aus dem Einkommensteuergesetz 1988 übernommenen - Erfordernissen für den Verlustabzug ist bei Körperschaften infolge der Bestimmung des …
…wird die obligatorische Mitgliedschaft als Strukturelement zum Ausdruck gebracht und somit die Abgrenzung von gesetzlich eingerichteten Selbstverwaltungskörpern zu freiwilligen Vereinigungen betont. Die konkrete Einrichtung und Ausgestaltung von Selbstverwaltungskörpern (dazu gehören insbesondere auch Fragen der Finanzierung, des jeweiligen Mitgliederumfanges und der organisatorischen Struktur) obliegt dem einfachen…
…Der Tatbestand des Mantelkaufes ist dann erfüllt, wenn die gesetzlich normierten Veränderungskriterien kumulativ erfüllt sind (KStR 2001 § 8 Rz 1178; Kirchmayr in Achatz/Kirchmayr, KStG § 8 Tz 543). Eine wesentliche Änderung der organisatorischen Struktur wird angenommen, wenn die gesetzlichen Vertreter der Körperschaft in den Leitungs…
…die Tätigkeit der Planung, des Baues und Betriebes von Golfplätzen und Freizeitzentren aus. Nach dem Gesellschafterwechsel im Jahr 1995 hat die Gesellschaft die Gestellung von Büropersonal für einen einzigen Auftraggeber betrieben und nicht bewiesene Beratungsleistungen erbracht. Die wesentliche Änderung der organisatorischen und wirtschaftlichen Struktur ist…
…die Änderung von 100% der organisatorischen sowie der wirtschaftlichen Struktur aufzuwiegen. Beachtlich ist dabei, dass die Bw. mehr als drei Jahre keinerlei Aktivitäten entfaltete und hinsichtlich des Treuhandverhältnisses zwar den Treuhandvertrag, aber keine schriftlichen Nachweise über dessen Ausübung vorlegen konnte. Die Identität des (der) Steuerpflichtigen…
…Der Verlustabzug im KStG 1988, ÖStZ 1989, S. 40f). Da die Bestimmung des § 8 Abs 4 Z 2 KStG den Mantelkauf von einem entgeltlichen Anteilserwerb abhängig macht, bleibt im Falle einer unentgeltlichen Anteilsübertragung das Verlustvortragsrecht auch bei einer wesentlichen Änderung der organisatorischen und wirtschaftlichen Struktur…
…Bereich der willensbildenden, dh Leitungs- und Verwaltungsorgane einer Körperschaft (zB gesetzliche Vertreter wie Geschäftsführer oder Vorstand) zu verstehen. Von einer wesentlichen Änderung der organisatorischen Struktur wird auszugehen sein, wenn die Organe in einem erheblichen Umfang ausgetauscht werden. Ein Austausch von Gesellschaftsorganen in einem Umfang, der…
…der Steuererklärung 2003 wurde ein Verlustabzug von 121.382,84 € und für 2004 ein Verlustabzug von 122.042,89 € geltend gemacht. Fest steht auf Grund dieses Sachverhaltes, dass neben einer Änderung der Gesellschafterstruktur auch eine wesentliche Änderung in der wirtschaftlichen und organisatorischen Struktur…
…Höhe von 15 Mio ATS an die Gesellschafterin der AC, Frau EH (in der Folge EH), erfolgt sei. Zu Tz 30 des Bp-Berichtes: Es liege keine Änderung der organisatorischen Struktur vor, da FH schon vor Erwerb der Anteile durch NG wesentlich in die Geschäftstätigkeit…
…8 Abs .4 Z 2 KStG trotz objektiver Erfüllung der organisatorischen, wirtschaftlichen und Gesellschafter-Strukturänderungen nicht eintreten, falls die Änderungen als Instrument einer Sanierung eingesetzt werden. Laut Gesetzestext ist es erforderlich, dass die Sanierung mit dem Ziel der Erhaltung eines wesentlichen Teiles betrieblicher Arbeitsplätze erfolgt. …
…organisatorischen Struktur mit wesentlichen Änderungen der Gesellschafterstruktur einhergehen (vgl. VwGH 26.7.2005, 2001/14/0135). Die in Rede stehenden Verluste sind in den Jahren 1990 bis 2000 entstanden. Zu beurteilen ist, ob im Zusammenhang mit dem im Oktober 2001, somit nach den Jahren der…
…organisatorischen Struktur durch Änderung der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Struktur durch eine kurzfristig durchgeführte quantitative Erweiterung um mehr als das Dreifache, dadurch dass zusätzlich zur bloßen Verpachtung des Superädifikates auch das Speditionsgewerbe aufgenommen wurde. Gemäß § 8 Abs. 4 Z. 2 KSTG 1988 ist bei der…
…als Änderung der organisatorischen und wirtschaftlichen Struktur sowie der Gesellschafterstruktur einer Kapitalgesellschaft kann sich uU über einen mehrjährigen Zeitraum hinziehen. Die Anwendung des Mantelkauftatbestandes erfordert es aber, einen exakten Zeitpunkt des Mantelkaufes festzulegen. Dieser Zeitpunkt wird nach neuerer Ansicht dann gegeben sein, wenn die Strukturänderungen…
…zuzüglich Übernahme der Pflicht zur Altlastensanierung im geschätzten Ausmaß des doppelten Sanierungsbeitrages der "W" bzw. ihrer Mutter VoreigentümerinÖ) und solche daher auch nicht aufgedeckt werden konnten. Die Tatbestandsvoraussetzungen für den Mantelkauf = Veränderungskriterien müssen allerdings kumulativ erfüllt sein. Eine wesentliche Änderung der organisatorischen Struktur liegt…
…immer nur in Verbindung mit dem Begriff "Gesamtbild der Verhältnisse" (Bauer/Quantschnigg, KStG 1988, Tz 68.4.1). Nach dem Gesamtbild der Verhältnisse sei im konkreten Sachverhalt ein Manteltatbestand gegeben. Die Änderungen der organisatorischen Struktur und der Gesellschafterstruktur hätten sich innerhalb eines sehr kurzen Zeitraumes…
…1993): Der Verlustabzug im Sinn des § 18 Abs. 6 und 7 des Einkommensteuergesetzes 1988. Der Verlustabzug steht ab jenem Zeitpunkt nicht mehr zu, ab dem die Identität des Steuerpflichtigen infolge einer wesentlichen Änderung der organisatorischen und wirtschaftlichen Struktur im Zusammenhang mit einer wesentlichen Änderung der…