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BFG RV/7101511/20211. Geänderte Rechtsansicht der Behörde begründet keine Wiederaufnahme des Verfahrens 2. Kein Forderungsverzicht der Bank gegenüber der Gesellschaft bei Zession der Forderung an den Gesellschafter um einen symbolischen Kaufpreis 3. Für Änderung der organisatorischen Struktur iZm dem Tatbestand des Mantelkaufs ist die tatsächliche Geschäftsführung entscheidend
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis01.06.2026

…keine wesentliche Änderung der organisatorischen Struktur darstelle. Weder die Forderungsabtretung noch die späterer Rangrücktrittserklärung hätten eine Auswirkung auf den rechtlichen und wirtschaftlichen Bestand der Forderung des Gesellschafters gegen die Gesellschaft. Die Bank habe auf ihre Forderung nicht verzichtet. Ebenso wenig habe der Gesellschafter der Beschwerdeführerin…

BFG RV/5101087/2018Mantelkauf - Änderung der wirtschaftlichen Struktur
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.05.2019

…sollte, dass eine wirtschaftliche Strukturänderung vorläge, sei im Hinblick auf erwähntes VwGH-Judikat darauf hinzuweisen, dass keine Willensübereinstimmung mit dem neuen Gesellschafter vorliegen hätte können, infolge Willensübereinstimmung mit Masseverwalter, Gläubigerausschuss und Insolvenzgericht. Eine weitere Voraussetzung für einen Mantelkauf liege in der Änderung der organisatorischen Struktur…

UFSW RV/0152-W/02Nichtvorliegen eines Mantelkaufes mangels Änderung der wirtschaftlichen Struktur
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.11.2003

…wesentlichen Änderung der Gesellschafterstruktur nicht mehr gegeben. Dagegen erhob die Bw. Berufung und führte dazu zusammengefasst mit dem Vorbringen im Vorlageantrag folgendes aus: Entgegen der Darstellung des Finanzamtes stellten die Vorgänge aus den Jahren 1992 und 1993 keine wesentlichen Änderungen der organisatorischen und wirtschaftlichen Strukturen…

BMF-010203/0444-VI/6/2012Salzburger Steuerdialog 2012 Zweifelsfragen zur Körperschaftsteuer und zum Umgründungssteuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0444-VI/6/201221.09.2012Teil 1/2

…einheitlicher Betrachtung insgesamt ein entgeltliches Rechtsgeschäft vorliegt (zur Entgeltlichkeit der Anteilsabtretung bei einem symbolischen Kaufpreis von EUR 1 siehe VwGH vom 9. Juli 2008, 2005/13/0045 , und auch die diesbezüglichen Aussagen in den KStR 2001 Rz 1182 ). Änderung der organisatorischen Struktur: Diese liegt vor…

BMF-010203/0444-VI/6/2012Salzburger Steuerdialog 2012 Zweifelsfragen zur Körperschaftsteuer und zum Umgründungssteuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0444-VI/6/201221.09.2012Teil 2/2

…1507 iVm EStR 2000 Rz 5718. 5.2. Sachverhalt Beispiel a): Seit dem Jahre 2009 befasst sich eine aus zwei Technikern bestehende Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit der Entwicklung und Vermarktung von Industriedesign. Am 16.02.2010 errichten diese beiden Gesellschafter eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung…

BFG RV/5100319/2016Voraussetzungen eines Mantelkaufs - Maßgeblichkeit der Strukturänderungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis10.04.2018Teil 1/2

…wesentlichen Änderung der organisatorischen und wirtschaftlichen Strukturen der Körperschaft sowie auf Gesellschafterebene innerhalb eines überschaubar kurzen Zeitraumes vor, sofern nicht bestimmte Ausnahmetatbestände, wie etwa die Erhaltung von Arbeitsplätzen, vorliegen (Raab/Renner in Renner/Strimitzer/Vock, KStG27 [2015] § 8 Tz 257/2 mwN). Eine gesamthafte Strukturänderung…

UFSW RV/0080-W/04Mantelkauf
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.12.2006

…aller Voraussetzungen, sondern auch die Berücksichtigung des Gesamtbildes der Verhältnisse normiert wäre. Ein Mantelkauf könne daher auch vorliegen, wenn die einzelnen Tatbestandmerkmale unterschiedlich stark ausgeprägt wären. Unter Bezugnahme auf die oben zitierte Gesetzesbestimmung stellte die Betriebsprüfung hinsichtlich der Änderung der organisatorischen Struktur fest, dass die…

UFSL RV/0518-L/03Mantelkauf
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.06.2004

…der Übertragung von Verlustvorträgen ist die Mantelkaufregelung nach § 8 Abs. 4 Z 2 Körperschaftsteuergesetz zu beachten, welche wie folgt lautet: Der Verlustabzug steht ab jenem Zeitpunkt nicht mehr zu, ab dem die Identität des Steuerpflichtigen in Folge einer wesentlichen Änderung der organisatorischen und wirtschaftlichen Struktur…

UFSL RV/0588-L/06Manteltatbestand liegt bei Änderung der Gesellschafterstruktur auf unentgeltlicher Grundlage nicht vor.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.04.2008

…Schritte beim Firmenbuch in die Waagschale geworfen habe und alle anderen Sachverhaltsmomente außer Betracht gelassen habe. Insbesondere habe sich das Finanzamt nicht mit dem durchgehenden Fortbestand der organisatorischen Struktur, mit dem durchgehenden Fortbestand der Eigentümerstruktur und der einem ertragsorientierten Unternehmen offen stehenden wirtschaftlichen Neuausrichtung auseinandergesetzt…

UFSW RV/1652-W/02Kein Mantelkauf - mangels Nachweises einer entgeltlichen Anteilsabtretung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.03.2005

…von Geschäftsanteilen vorliegt und infolge einer wesentlichen Änderung der organisatorischen und wirtschaftlichen Struktur der Mantelkauftatbestand im Sinne des § 8 Abs 4 Z 2 KStG verwirklicht wurde. Neben den allgemeinen - aus dem Einkommensteuergesetz 1988 übernommenen - Erfordernissen für den Verlustabzug ist bei Körperschaften infolge der Bestimmung des …

UmgrStR 2002 Rz 1192–12153.8.1.4. Zeitliche Wirkung des Verlustabzugs bei der übernehmenden Körperschaft
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

…III UmgrStG die wirtschaftliche Identität der Körperschaft verloren geht. Die wirtschaftliche Identität geht verloren, wenn in einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang wesentliche Änderungen im Bereich: der Gesellschafterstruktur auf entgeltlicher Grundlage und der wirtschaftlichen Struktur und der organisatorischen Struktur eintreten. Beispiel 1: Ein Einzelunternehmer erwirbt…

BFG RV/7104666/2017Kein Mantelkauf bei gleich bleibendem faktischem Geschäftsführer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis04.12.2017

…der organisatorischen Struktur ist somit weder im Jahr 2007 eingetreten noch im Jahr 2005; letzteres, weil H schon vor dem Konkurs seit 2003 als Prokurist selbständig vertretungsbefugt war und somit von zwei vertretungsbefugten Organen lediglich eines faktisch 2004, formal 2007 ausgeschieden ist. Treten die Änderungen…

BFG RV/7100762/2020Mantelkauf: wirtschaftliche Änderungen durch wesentliche Änderung des Unternehmensgegenstandes
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.01.2021

…kann der Ausnahmetatbestand des § 8 Abs. 4 Z 2 lit. c vorletzter Satz KStG 1988 nicht greifen. Gesamtwürdigung Mantelkauf Im vorliegenden Fall sind die Tatbestandsmerkmale des § 8 Abs. 4 Z 2 lit. c KStG 1988 kumulativ erfüllt: Sowohl wesentliche Änderungen der organisatorischen Struktur, der Gesellschafterstruktur…

UFSL RV/0538-L/12Zwangsmitgliedschaft zur Landwirtschaftskammer und Verpflichtung zur Leistung der Kammerumlage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.11.2012

…wird die obligatorische Mitgliedschaft als Strukturelement zum Ausdruck gebracht und somit die Abgrenzung von gesetzlich eingerichteten Selbstverwaltungskörpern zu freiwilligen Vereinigungen betont. Die konkrete Einrichtung und Ausgestaltung von Selbstverwaltungskörpern (dazu gehören insbesondere auch Fragen der Finanzierung, des jeweiligen Mitgliederumfanges und der organisatorischen Struktur) obliegt dem einfachen…

BFG RV/5101165/2018Zulässigkeit der Wiederaufnahme
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.06.2023Teil 1/2

…der Rationalisierungstatbestand des § 4 Z 2 UmgrStG beim aufnehmenden Unternehmen gegeben ist. Im gegenständlichen Betriebsprüfungsverfahren haben sich die Firma ***7*** bzw. ihre Vertreter nicht auf diese Tatbestände berufen. Es waren daher die Voraussetzungen für das Vorliegen eines Mantelkaufs zu prüfen. 1) Änderung der organisatorischen Struktur…

UFSL RV/1067-L/061. Nutzungsdauer Firmenwert bei Gewerbebetrieb 15 Jahre 2. Nichtanwendbarkeit der 75%-Grenze für Übergang des Verlustabzuges nach UmgrStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.06.2013

…Der Tatbestand des Mantelkaufes ist dann erfüllt, wenn die gesetzlich normierten Veränderungskriterien kumulativ erfüllt sind (KStR 2001 § 8 Rz 1178; Kirchmayr in Achatz/Kirchmayr, KStG § 8 Tz 543). Eine wesentliche Änderung der organisatorischen Struktur wird angenommen, wenn die gesetzlichen Vertreter der Körperschaft in den Leitungs…

UFSW RV/1222-W/03Verspätet eingebrachte Berufung, Übergang der örtlichen Zuständigkeit vor Bescheiderlassung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.11.2008Teil 1/3

…die Tätigkeit der Planung, des Baues und Betriebes von Golfplätzen und Freizeitzentren aus. Nach dem Gesellschafterwechsel im Jahr 1995 hat die Gesellschaft die Gestellung von Büropersonal für einen einzigen Auftraggeber betrieben und nicht bewiesene Beratungsleistungen erbracht. Die wesentliche Änderung der organisatorischen und wirtschaftlichen Struktur ist…

KStR 2013 Rz 995–99814.2.2.2 Voraussetzungen
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

…unmittelbar vor den Strukturänderungen herzustellen. Wirtschaftliche Vergleichbarkeit ist gegeben, solange die bedeutendsten betriebswirtschaftlichen Parameter (Umsatz, Anlagevermögen, Auftragsvolumen) der betrieblichen Sphäre nicht auf ein bloß unwesentliches Ausmaß (dh. 25% und weniger) abgesunken sind. Befindet sich eine Kapitalgesellschaft im Zeitpunkt der finanziellen und organisatorischen Änderungen in Liquidation…

BFG RV/5101166/2018Mantelkauf
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.08.2023Teil 1/4

…der Rationalisierungstatbestand des § 4 Z 2 UmgrStG beim aufnehmenden Unternehmen gegeben ist. Im gegenständlichen Betriebsprüfungsverfahren haben sich die Firma ***Bf1*** bzw. ihre Vertreter nicht auf diese Tatbestände berufen. Es waren daher die Voraussetzungen für das Vorliegen eines Mantelkaufs zu prüfen. 1) Änderung der organisatorischen Struktur…

BFG RV/7100080/2009Voraussetzungen eines Mantelkaufs
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.02.2019

…Gesellschafterwechsel mit NN1 auch ein neuer Geschäftsführer mit Alleinvertretungsbefugnis bestellt worden, der offensichtlich auch tatsächlich die Geschäfte führt. Die wesentliche Änderung der organisatorischen Struktur ist somit evident und bedarf keiner weitergehenden Erörterung. Abschließend ist festzuhalten, dass nach herrschender Meinung -wie auch bereits die belangte Behörde…