…Begründend wies das Finanzamt darauf hin, dass der Bw. den Antrag gemäß § 37 Abs. 9 EStG 1988 in der dem Finanzamt am 5. Juni 2007 überreichten Steuererklärung stellen hätte müssen. Im Schreiben vom 13. August 2007 brachte der Bw. Folgendes vor: Das Ansuchen vom 2…
…Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid wurde mit Berufungsvorentscheidung abgewiesen mit folgender Begründung: "Da die Einkünfteverteilung gemäß § 37 Abs. 9 EStG nur bei erstmaliger Veranlagung in einem Kalenderjahr in Betracht kommt, wäre ein dahingehender Antrag ausschließlich in der (ersten) Einkommensteuererklärung oder in einer dieser beizuschließenden Beilage zu…
…aus, dass gem. § 37 Abs. 9 EStG Einkünfte aus künstlerischer oder schriftstellerischer Tätigkeit auf Antrag über die letzten drei Jahre verteilt werden können. Der offensichtliche Grund hiefür sei zwar für die Produktions- und Einkommensbedingungen von Künstlern und Schriftstellern durchaus spezifisch, aber doch nicht allein für…
…die Tatsache, dass für die Einkommensteuer 2001 aufgrund der Wiederaufnahme als Folge des Antrages nach § 37 Abs. 9 EStG eine Veranlagung erfolgt ist und damit auch mit Ablauf des Jahres, für das die Veranlagung 2001 vorgenommen wurde, der Abgabenanspruch entstanden ist. Durch die Inanspruchnahme der…
…verstehen, das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf dem Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches hat. Im vorliegenden Fall wurden auf Grund der Inanspruchnahme der Verteilungsregel des § 37 Abs. 9 EStG im Rahmen Einkommensteuerveranlagung 2004 nur ein Drittel der positiven verteilungsfähigen Einkünfte des Bw. angesetzt. Die…
…das die Veranlagung vorgenommen wird (§ 4 Abs. 2 Z 2 BAO). Im vorliegenden Fall wurde aufgrund der Inanspruchnahme des Wahlrechtes des § 37 Abs. 9 EStG 1988 im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung 2003 nur ein Drittel der positiven verteilungsfähigen Einkünfte angesetzt. Die zwei ausgeschiedenen Drittel wurden über…
…durch ordnungsgemäße Buchführung ermittelt worden, und würden zum Anderen keine Anlaufverluste gemäß § 18 Abs. 7 EStG darstellen. Ein Gewinnrücktrag gemäß § 37 Abs. 9 EStG sei nicht möglich, da ein diesbezüglicher Antrag bereits mit Abgabe der Steuererklärung jenes Kalenderjahres zu stellen sei, dem die zu verteilenden…
…vom 22. Dezember 2004 führte der Berufungswerber (Bw.) aus, dass in der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2003 gemäß § 37 Abs. 9 EStG vom Wahlrecht Gebrauch gemacht worden sei, die selbständigen Einkünfte des Jahres 2003 auf das Erklärungsjahr und die beiden vorangegangenen Jahre zu verteilen. Dies…
…Auf telefonische Nachfrage des Finanzamtes erklärte er, dass er eine Aufteilung gemäß § 37 Abs 9 EStG 1988 wie für Künstler und Schriftsteller begehre. Im Einkommensteuerbescheid vom 4. November 2010 berücksichtigte die Abgabenbehörde erster Instanz den Antrag auf Aufteilung der Einkünfte nicht und setzte die Einkommensteuer…
…das Abgabenverfahren heranzuziehenden Beurteilungsmaßstab als überholt anzusehen, trifft daher nicht zu. Verfassungswidrige Rechtsanwendung des § 37 Abs. 9 EStG 1988 Doralt setzt sich in seinem Kommentar EStG10 zu leg.cit in Tz 139 und ins seinem Artikel RdW 2002, 310, unter Heranziehung der Erläuternden Bemerkungen mit…
…iHv ATS 647.560,94 auf die Jahre 1998, 1999 und 2000 gemäß § 37 Abs. 9 EStG 1988 infolge Ausübung der Tätigkeit einer selbständigen Kostümbildnerin als künstlerisch iSd § 10 Abs. 2 Z 5 Umsatzsteuergesetz (UStG) 1994. Die Amtspartei wies mit den angefochtenen Bescheiden den Antrag…
…dass dies keine Gründe für die Annahme einer künstlerischen Tätigkeit sind, sondern nur dafür, dass keine Einkünfte iSd § 2 Abs. 3 Z 4 EStG 1988 vorliegen. Auf die Künstlereigenschaft zu schließen, weil etwas nicht ist, ist keine schlüssige Argumentation (zB kein Quadratmeterpreis wie bei Fliesenleger…
… Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 37 Abs. 9 EStG 1988 sind auf Antrag bei der erstmaligen Veranlagung für ein Kalenderjahr positive Einkünfte aus selbständiger künstlerischer Tätigkeit im Sinne des § 10 Abs. 2 Z. 5 des Umsatzsteuergesetzes 1994 und aus schriftstellerischer Tätigkeit beginnend mit…
…Auswechslung sowie die künstlerischen Oberleitung ab. Da gemäß erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage betreffend die Bestimmung des § 37 Abs 9 EStG 1988 Einkünfte aus selbständiger künstlerischer Tätigkeit dann vorliegen, wenn ein Künstler eine Arbeit an einem Kunstwerk vollbringt und diese Voraussetzungen im Falle der Bw. auf…
…Jahre vergangen waren, sind darüber hinaus die Voraussetzungen für die Anwendung des § 37 Abs. 2 EStG 1988 erfüllt. Nach § 9 Abs. 1 EStG 1988 können Rückstellungen nur gebildet werden für Anwartschaften auf Abfertigungen (Z 1), laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen (Z 2), sonstige ungewisse…
…Wirtschaftsgüter anlässlich der unentgeltlichen Übertragung betrieblicher Einheiten hindert die Anwendung des § 6 Z 9 EStG 1988 nicht. Die Rückbehaltung dieser Wirtschaftsgüter stellt eine gewinnvermehrende Entnahme dar. Diese ist nicht nach § 37 Abs. 5 EStG 1988 begünstigt, weil sie nicht als (anteilige) Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe angesehen…
…Leistungsentgelt an den Sohn weitergegeben worden wäre. Aufteilung der Einkünfte aus selbständiger Arbeit gemäß § 37 Abs. 9 EStG 1988 Unstrittig sind im Jahr 2001 Einnahmen in Höhe von 40.000,00 S zugeflossen. Diesen Einnahmen stehen - wie oben ausgeführt - lediglich im Jahr 2000 Ausgaben in…
…erklärte der Bw. aus dem Verkauf einer Beteiligung an der M GmbH Einkünfte aus Kapitalvermögen in Höhe von S 2.424.482,00 und beantragte für diese Einkünfte gemäß § 37 Abs. 4 Zi. 2 lit. b EStG 1988 den Hälftesteuersatz. Des weiteren gab der Bw…
…Wien müsste im Rahmen von Rechnungsabgrenzungen in den Streitjahren entsprechend berücksichtigt werden. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des § 69 Abs. 5 EStG 1988 besteht hinsichtlich rückgezahlter Pflichtbeiträge eine Meldepflicht an die Finanzbehörden. Dies bedeutet, dass die auszahlende Stelle im Hinblick auf die Erfassung derartiger Zahlungen im…
…und Beteiligungsbewertung sei ausgeführt, dass handelsrechtlich/unternehmensrechtlich § 204 Abs. 2 UGB bzw. hinsichtlich der Zuschreibung § 208 Abs. 1 UGB und steuerlich § 6 Z. 13 EStG und hinsichtlich der Zuschreibung u.a. die Rechtsprechung des VwGH vom 22.4.2009, 2007/15/0047 , zur Anwendung kommen…