…ist erstmals für Einkünfte anzuwenden, die dem Kalenderjahr 2000 zuzurechnen sind (§ 37 Abs. 9 EStG 1988 idF BGBl. I Nr. 29/2000). 27.9.1 Voraussetzungen Rz 7380: Zu verteilen sind stets nur jene positiven Einkünfte, die bei der Veranlagung, für die der Antrag auf…
…Begründend wies das Finanzamt darauf hin, dass der Bw. den Antrag gemäß § 37 Abs. 9 EStG 1988 in der dem Finanzamt am 5. Juni 2007 überreichten Steuererklärung stellen hätte müssen. Im Schreiben vom 13. August 2007 brachte der Bw. Folgendes vor: Das Ansuchen vom 2…
…Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid wurde mit Berufungsvorentscheidung abgewiesen mit folgender Begründung: "Da die Einkünfteverteilung gemäß § 37 Abs. 9 EStG nur bei erstmaliger Veranlagung in einem Kalenderjahr in Betracht kommt, wäre ein dahingehender Antrag ausschließlich in der (ersten) Einkommensteuererklärung oder in einer dieser beizuschließenden Beilage zu…
…aus, dass gem. § 37 Abs. 9 EStG Einkünfte aus künstlerischer oder schriftstellerischer Tätigkeit auf Antrag über die letzten drei Jahre verteilt werden können. Der offensichtliche Grund hiefür sei zwar für die Produktions- und Einkommensbedingungen von Künstlern und Schriftstellern durchaus spezifisch, aber doch nicht allein für…
…die Tatsache, dass für die Einkommensteuer 2001 aufgrund der Wiederaufnahme als Folge des Antrages nach § 37 Abs. 9 EStG eine Veranlagung erfolgt ist und damit auch mit Ablauf des Jahres, für das die Veranlagung 2001 vorgenommen wurde, der Abgabenanspruch entstanden ist. Durch die Inanspruchnahme der…
…verstehen, das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf dem Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches hat. Im vorliegenden Fall wurden auf Grund der Inanspruchnahme der Verteilungsregel des § 37 Abs. 9 EStG im Rahmen Einkommensteuerveranlagung 2004 nur ein Drittel der positiven verteilungsfähigen Einkünfte des Bw. angesetzt. Die…
…das die Veranlagung vorgenommen wird (§ 4 Abs. 2 Z 2 BAO). Im vorliegenden Fall wurde aufgrund der Inanspruchnahme des Wahlrechtes des § 37 Abs. 9 EStG 1988 im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung 2003 nur ein Drittel der positiven verteilungsfähigen Einkünfte angesetzt. Die zwei ausgeschiedenen Drittel wurden über…
…durch ordnungsgemäße Buchführung ermittelt worden, und würden zum Anderen keine Anlaufverluste gemäß § 18 Abs. 7 EStG darstellen. Ein Gewinnrücktrag gemäß § 37 Abs. 9 EStG sei nicht möglich, da ein diesbezüglicher Antrag bereits mit Abgabe der Steuererklärung jenes Kalenderjahres zu stellen sei, dem die zu verteilenden…
…vom 22. Dezember 2004 führte der Berufungswerber (Bw.) aus, dass in der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2003 gemäß § 37 Abs. 9 EStG vom Wahlrecht Gebrauch gemacht worden sei, die selbständigen Einkünfte des Jahres 2003 auf das Erklärungsjahr und die beiden vorangegangenen Jahre zu verteilen. Dies…
…Auf telefonische Nachfrage des Finanzamtes erklärte er, dass er eine Aufteilung gemäß § 37 Abs 9 EStG 1988 wie für Künstler und Schriftsteller begehre. Im Einkommensteuerbescheid vom 4. November 2010 berücksichtigte die Abgabenbehörde erster Instanz den Antrag auf Aufteilung der Einkünfte nicht und setzte die Einkommensteuer…
…Zu Begünstigung des § 37 Abs. 3 EStG 1972 sprach das Höchstgericht aus, mangels einer Einschränkung könne es keinen Unterschied machen, ob nur einzelne oder alle Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens enteignet oder wegen drohender Enteignung veräußert werden (VwGH 21.9.1988, 87/13/0033). Auch die Bezugnahme…
…habe der Gesetzgeber insofern Rechnung getragen, als diese gemäß § 37 Abs 9 EStG 1988 auf drei Jahre verteilt werden könnten. Bei Aufwendungen wie Sonderausgaben sei dies nicht möglich. Im Vorlageantrag vom 08.08.2016 führte der Bf unter anderem aus, dass der Gesetzgeber der Problematik…
…der allgemeinen Regelung vor. So sieht zB § 37 Abs. 9 EStG 1988 vor, dass das Wahlrecht auf (Rückwärts)Verteilung von positiven Einkünften aus selbständiger künstlerischer Tätigkeit bei erstmaliger Veranlagung auf Grund eines in der Steuererklärung zu stellenden unwiderruflichen Antrages auszuüben ist. Dementsprechend ist das Antragsrecht…
…aus selbständiger Arbeit als Einkünfte aus künstlerischer Tätigkeit gemäß § 37 Abs. 9 EStG 1988 auf das Erklärungsjahr und die beiden Vorjahre gleichmäßig zu verteilen. Mit Schreiben vom 06.07.2010 ersuchte die Abgabenbehörde den Bf, die Einnahmen-Ausgaben Rechnung 2008 und die Honorarnoten über die…
…das Abgabenverfahren heranzuziehenden Beurteilungsmaßstab als überholt anzusehen, trifft daher nicht zu. Verfassungswidrige Rechtsanwendung des § 37 Abs. 9 EStG 1988 Doralt setzt sich in seinem Kommentar EStG10 zu leg.cit in Tz 139 und ins seinem Artikel RdW 2002, 310, unter Heranziehung der Erläuternden Bemerkungen mit…
…iHv ATS 647.560,94 auf die Jahre 1998, 1999 und 2000 gemäß § 37 Abs. 9 EStG 1988 infolge Ausübung der Tätigkeit einer selbständigen Kostümbildnerin als künstlerisch iSd § 10 Abs. 2 Z 5 Umsatzsteuergesetz (UStG) 1994. Die Amtspartei wies mit den angefochtenen Bescheiden den Antrag…
…dass dies keine Gründe für die Annahme einer künstlerischen Tätigkeit sind, sondern nur dafür, dass keine Einkünfte iSd § 2 Abs. 3 Z 4 EStG 1988 vorliegen. Auf die Künstlereigenschaft zu schließen, weil etwas nicht ist, ist keine schlüssige Argumentation (zB kein Quadratmeterpreis wie bei Fliesenleger…
… Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 37 Abs. 9 EStG 1988 sind auf Antrag bei der erstmaligen Veranlagung für ein Kalenderjahr positive Einkünfte aus selbständiger künstlerischer Tätigkeit im Sinne des § 10 Abs. 2 Z. 5 des Umsatzsteuergesetzes 1994 und aus schriftstellerischer Tätigkeit beginnend mit…
…Auswechslung sowie die künstlerischen Oberleitung ab. Da gemäß erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage betreffend die Bestimmung des § 37 Abs 9 EStG 1988 Einkünfte aus selbständiger künstlerischer Tätigkeit dann vorliegen, wenn ein Künstler eine Arbeit an einem Kunstwerk vollbringt und diese Voraussetzungen im Falle der Bw. auf…
…Jahre vergangen waren, sind darüber hinaus die Voraussetzungen für die Anwendung des § 37 Abs. 2 EStG 1988 erfüllt. Nach § 9 Abs. 1 EStG 1988 können Rückstellungen nur gebildet werden für Anwartschaften auf Abfertigungen (Z 1), laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen (Z 2), sonstige ungewisse…