…1.) ob die Zusage für eine Förderung für eine beschleunigte Abschreibung nach § 28 Abs. 3 Z 2 EStG 1988 erforderlich ist (Ansicht des Finanzamtes) oder ob in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der Nachweis der Förderungswürdigkeit ausreicht (Ansicht des Bw.); 2.) ob vor der Sanierung durch den Bw…
…zu berücksichtigen, da die Abschreibung nach § 28 Abs. 3 EStG 1988 - anders als eine "Normalabschreibung" - von der Fertigstellung unabhängig sei. Der Antrag auf beschleunigte Abschreibung für die Ausbaukosten des Dachbodens werde unverändert, gegebenenfalls unter sofortiger Verrechnung der Baukosten mit der später erfolgten Subventionszusage, aufrecht erhalten…
…kommt, dass infolge der nach den Bestimmungen des Stmk. WFG 1993 gewährten Förderung die betreffenden Aufwendungen jedenfalls auch der steuerlichen Begünstigung des § 28 Abs. 3 Z 2 EStG 1988 zuteil werden, übersehen, dass die steuerliche Bestimmung auf Grund der eindeutigen und unmissverständlichen Textierung jedenfalls voraussetzt…
…295a BAO (neu entstandene Tatsache) dar, woraus sich die Notwendigkeit der Berichtigung der bisherigen Veranlagungsgrundlagen ergebe. Gemäß § 28 Abs. 3 Z 2 EStG 1988 seien Aufwendungen für Sanierungsmaßnahmen, wenn die Zusage für eine Förderung nach dem Wohnhaussanierungsgesetz, dem Startwohnungsgesetz oder den landesgesetzlichen Vorschriften über die…
…zum Ausdruck gebracht, dass Voraussetzung für die Beurteilung der Einkünfte eines Fruchtnießers als (originäre) Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 3 EStG 1988 die Übertragung der Einkunftsquelle ist. Wird eine Einkunftsquelle nämlich nicht übertragen, dann bleiben die aus dieser Quelle fließenden Einkünfte grundsätzlich solche des…
…§ 28 Abs. 3 Z. 2 leg. cit. nennt dazu Aufwendungen für Sanierungsmaßnahmen, wenn dazu näher angeführte Förderungszusagen vorliegen. Aus der Stellung der Bestimmung des § 28 Abs. 3 EStG 1988 im Gesetz ergibt sich, dass die dort vorgesehene - gegebenenfalls auch einer Normal-AfA vorgehende - Verteilungsmöglichkeit von…
…umfassende Sanierung vor, da der § 28 Abs. 3 EStG 1988 eben die begünstigte Abschreibung von der Zusage für eine Förderung nach dem Wohnhaussanierungsgesetz, dem Startwohnungsgesetz oder den landesgesetzlichen Vorschriften abhängig mache. Der Terminus "Sanierungsmaßnahmen" werde im Einkommensteuergesetz nicht definiert und werde auch nicht festgelegt, "ab…
…der begünstigten Absetzung gem. § 28 Abs. 3 EStG bereits Mieteinnahmen vorliegen müssen, sei folgendes festzustellen: Bei der Absetzung für Abnutzung handelt es sich um Werbungskosten im Sinne des § 16 EStG 1988. Bei den außerbetrieblichen Einkünften können Werbungskosten dann in Abzug gebracht werden, wenn eine einkunftsquellenbezogene…
… 28 Abs. 7 EStG 1988 in Höhe von € 1.298.267,64 mit der Begründung: Im Jahr 1986 seien durch K. L. als Vorbesitzerin der in Rede stehenden Liegenschaft Herstellungsaufwendungen für die Assanierung des betreffenden Objekts in Höhe von € 3.818.434,19…
… 28 Abs. 5 EStG 1988 für die Jahre bis einschließlich 1995 gebildeten steuerfreien Beträge, insoweit sie nicht bis 31. Dezember 1999 bestimmungsgemäß verrechnet worden waren, gemäß § 116 Abs. 5 Z 3 EStG 1988 bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung einnahmenerhöhend aufgelöst. Der Stand der…
…Unversehrtheit des Eigentums sowie den Gleichheitsgrundsatz insofern verletzt zu sein, als insbesondere aus § 20 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 ersichtlich sei, dass für Ausfuhrumsätze tätigende Steuerpflichtige der Bundesminister für Finanzen mit Verordnung Durchschnittssätze für abzugsfähige Repräsentationsaufwendungen oder Repräsentationsausgaben festsetzen dürfe, währenddessen alle sonstigen Steuerpflichtigen…
…die Ausführungen in der Tz 29 PB; hinsichtlich der Begründung für die Vorläufigkeit der Bescheide gem. § 200 Abs. 1 BAO auf Tz 28 PB. Zu den Ausführungen des Bw. betreffend Tz 26 PB (B-Gasse 22) hielt die GBPW dem Bw. vor, die Gründe dafür…
…oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen, sowie Repräsentationsaufwendungen oder Repräsentationsausgaben nicht abgezogen werden. Gemäß § 20 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 fallen unter Repräsentationsaufwendungen oder Repräsentationsausgaben Aufwendungen oder Ausgaben anlässlich der Bewirtung von Geschäftsfreunden, außer der Steuerpflichtige weist nach, dass die Bewirtung der Werbung dient…
…sei zunächst § 32 EStG 1988 in der für die Streitjahre geltenden Fassung zitiert: | "Zu den Einkünften im Sinne des § 2 Abs. 3 gehören auch: | 1. | Entschädigungen, die gewährt werden | | a) | ... | 2. | Einkünfte aus | | - | Einer…
…Instandhaltungskosten M-Gasse 11 Gem. § 28 Abs. 2 EStG 1988 sind Instandsetzungsaufwendungen jene Aufwendungen, die nicht zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten gehören und allein oder zusammen mit Herstellungsaufwand den Nutzungswert des Gebäudes wesentlich erhöhen oder seine Nutzungsdauer wesentlich verlängern. Aus dem Text des zuvor zitierten…
…des § 16 Abs. 1 Z 8 lit. EStG 1988 sei verwiesen. Aufgrund der obigen Ausführungen werden daher vom Begriff "Außenanlagen" Einfriedungen, Gartentore, Platzbefestigungen, Stützmauern, Tennisplätze usw. erfasst. Was den Bauwert von Außenanlagen betrifft, geht man Heimo Kranewitter, Liegenschaftsbewertung, 4 Auflage, Seite 85, Pkt. 5.3…
…Verluste erklärt. Dabei hat er "Herstellungsaufwand für denkmalgeschütztes Haus sowie nach §§ 3 bis 5 MRG", der gemäß § 28 Abs. 3 EStG 1988 auf 15 Jahre zu verteilen ist, wie folgt geltend gemacht: 1990: S 241.398,98 (davon Planungskosten rd. S 110.000,00; Restbetrag…
…Wohnzwecken nützbaren Flächen des Gebäudes noch nicht seine (neue) Herstellung im Sinne des § 30 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 begründe" (so ausdrücklich im Erkenntnis vom 2.6.2004,99/13/0133). g) Wenn der Bw. in der Folge die von ihm durchgeführten Bauarbeiten aufzählt…
…Aufwendungen gemäß § 28 Abs. 2 EStG 1988 dar. Der Abschreibungsbetrag in Höhe von S 1,376.696,02 stelle zu 90 % Herstellungsaufwand dar, der auf die Restnutzungsdauer bzw. über Antrag auf 15 Jahre (§ 28 Abs. 3 EStG 1988) abzuschreiben sei (vgl. Tz. 2 und 4…
…Abgabenbehörde nicht aus einer wirtschaftlichen bzw. unternehmerischen Betätigung im Sinne des § 2 Abs.3 Einkommensteuergesetz 1988 (EStG) bzw. § 2 Abs.1 Umsatzsteuergesetz 1994 (UStG) resultierten. Im gesamten, überprüften Zeitraum (1/2000 bis 8/2004) seien keine Mieteinnahmen erzielt worden. Das ehemalige Gasthaus sei nach den…