…In diesem Fall sind die Aufwendungen, die mit der Übertragung des Grundstücks unmittelbar verbunden sind und nicht zu den Aufwendungen im Sinne des § 28 Abs. 2 und 3 EStG 1988 gehören, grundsätzlich als Anschaffungskosten des Gebäudes zu werten. Dies gilt insbesondere für: Ausarbeitung der Grundkonzeption…
…28 Abs. 3 EStG 1988 begünstigte Herstellungsaufwendungen getätigt worden sind. Rz 6511a: Wird an einem bisher im Miteigentum stehenden Gebäude von denselben Personen, denen zuvor das Gebäude zuzurechnen war, Wohnungseigentum begründet, so führt ein derartiger Vorgang nicht zu einer Nachversteuerung, da eine Gebäudeübertragung iSd §§ 28…
…ist der Differenzbetrag zwischen diesen Aufwendungen und der gesamten Subvention nach Maßgabe des § 28 Abs. 2 und 3 EStG 1988 in Teilbeträgen abzusetzen. Der Zeitpunkt des Zuflusses der Subvention ist unerheblich ("Sollgrundsatz"). Beispiel: Ein Steuerpflichtiger erhält 20012024 für förderbare Gesamtsanierungskosten von 800.000 €Euro (Instandsetzung…
…wurde gegenüber dem BFG auf den Streitpunkt betreffend die Streichung der beschleunigten Abschreibung des Sanierungsaufwands nach § 28 Abs. 3 EStG 1988 eingeschränkt. Dazu verwies der Bf im Rechtsmittel darauf, dass die Einschränkung der Sanierungspläne von ursprünglich sieben auf drei Wohnungen von der Wohnbauförderstelle des Landes…
…Indexanpassung zu erwarten wäre. Dieser Beschwerde war eine Ermittlung der Anschaffungskosten des vermieteten Gebäudes unter Ansatz eines Grundanteiles von 20% sowie der gemäß § 28 Abs. 3 EStG 1988 zu verteilende Herstellungsaufwand mit € 138.161,51 angeführt worden, wovon ein Privatanteil von 50% abzuziehen wäre…
…vorliegen würden. Aus der den § 28 Abs. 3 EStG 1988 abschließenden Formulierung "Bei Übertragung des Gebäudes auf eine andere Person können restliche Teilbeträge ab dem der Übertragung folgenden Kalenderjahr vom Rechtsnachfolger nur fortgesetzt werden, wenn das Gebäude unentgeltlich erworben wurde" sei letztlich abzuleiten, dass nur…
…1.) ob die Zusage für eine Förderung für eine beschleunigte Abschreibung nach § 28 Abs. 3 Z 2 EStG 1988 erforderlich ist (Ansicht des Finanzamtes) oder ob in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der Nachweis der Förderungswürdigkeit ausreicht (Ansicht des Bw.); 2.) ob vor der Sanierung durch den Bw…
…zu berücksichtigen, da die Abschreibung nach § 28 Abs. 3 EStG 1988 - anders als eine "Normalabschreibung" - von der Fertigstellung unabhängig sei. Der Antrag auf beschleunigte Abschreibung für die Ausbaukosten des Dachbodens werde unverändert, gegebenenfalls unter sofortiger Verrechnung der Baukosten mit der später erfolgten Subventionszusage, aufrecht erhalten…
…kommt, dass infolge der nach den Bestimmungen des Stmk. WFG 1993 gewährten Förderung die betreffenden Aufwendungen jedenfalls auch der steuerlichen Begünstigung des § 28 Abs. 3 Z 2 EStG 1988 zuteil werden, übersehen, dass die steuerliche Bestimmung auf Grund der eindeutigen und unmissverständlichen Textierung jedenfalls voraussetzt…
…295a BAO (neu entstandene Tatsache) dar, woraus sich die Notwendigkeit der Berichtigung der bisherigen Veranlagungsgrundlagen ergebe. Gemäß § 28 Abs. 3 Z 2 EStG 1988 seien Aufwendungen für Sanierungsmaßnahmen, wenn die Zusage für eine Förderung nach dem Wohnhaussanierungsgesetz, dem Startwohnungsgesetz oder den landesgesetzlichen Vorschriften über die…
…zum Ausdruck gebracht, dass Voraussetzung für die Beurteilung der Einkünfte eines Fruchtnießers als (originäre) Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 3 EStG 1988 die Übertragung der Einkunftsquelle ist. Wird eine Einkunftsquelle nämlich nicht übertragen, dann bleiben die aus dieser Quelle fließenden Einkünfte grundsätzlich solche des…
…Gemäß § 28 Abs. 3 EStG 1988 beschleunigt abgesetzte Herstellungsaufwendungen | - | AfA-Beträge, die bei Ermittlung von Einkünften abgesetzt worden sind (siehe Rz 6664) | - | gemäß § 28 Abs. 6 EStG 1988 steuerfreie (oder außerhalb der Einkünfteerzielung empfangene) Subventionen der öffentlichen Hand mit Ausnahme solcher…
…vornherein ohne Nachweis eine kürzere Nutzungsdauer zugrunde gelegt wurde (siehe Rz 3139a), sowie für Herstellungsaufwendungen, die gemäß § 28 Abs. 3 EStG 1988 auf fünfzehn Jahre verteilt werden (siehe Rz 6478 ff). Die beschleunigte AfA ist auch nicht auf Gebäude, die vor 1915 erbaut wurden, anzuwenden…
…die Filmaufführungsrechte und Einkünfte aus Abbauverträgen von Bodensubstanzen (zB Duldung eines Schotterabbaus). § 28 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 erfasst nicht die Überlassung von Rechten und gewerblichen Erfahrungen im Sinne einer Veräußerung, sondern nur eine Überlassung zur Nutzung auf Zeit ähnlich einer Vermietung und Verpachtung…
…Abs. 1 Z 3 EStG 1988). Die entgeltlich erlangte Erlaubnis zur kommerziellen Nutzung von Aufnahmen des Sportlers in Form von Plakaten, Postern und anderen Werbeeinschaltungen stellt aber gleichzeitig auch eine Erlaubnis zur Verwertung von Persönlichkeitsrechten, sonach eine "Überlassung von Rechten" im Sinne von § 28 Abs…
…berücksichtigen. Rz 36: Zehntel- bis Fünfzehntelabschreibungen gemäß § 28 Abs. 3 EStG 1988 sind auf eine "Normal-AfA" umzustellen (siehe Rz 26 sowie Rz 65, Beispiele b und c), nicht hingegen ZehntelabschreibungenFünfzehntelabschreibungen gemäß § 28 Abs. 2 EStG 1988, weil diese keinen Herstellungsaufwand betreffen (UFS 17.11…
…000 Euro auf die österreichische Betriebsstätte. C ist in Österreich mit den Einkünften aus der österreichischen Betriebsstätte gemäß § 98 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 beschränkt steuerpflichtig. Das Besteuerungsrecht für die in den deutschen Betriebsstätten erzielten Einkünfte steht nur Deutschland zu. Für die Anwendung der…
…§ 28 Abs. 3 Z. 2 leg. cit. nennt dazu Aufwendungen für Sanierungsmaßnahmen, wenn dazu näher angeführte Förderungszusagen vorliegen. Aus der Stellung der Bestimmung des § 28 Abs. 3 EStG 1988 im Gesetz ergibt sich, dass die dort vorgesehene - gegebenenfalls auch einer Normal-AfA vorgehende - Verteilungsmöglichkeit von…
…umfassende Sanierung vor, da der § 28 Abs. 3 EStG 1988 eben die begünstigte Abschreibung von der Zusage für eine Förderung nach dem Wohnhaussanierungsgesetz, dem Startwohnungsgesetz oder den landesgesetzlichen Vorschriften abhängig mache. Der Terminus "Sanierungsmaßnahmen" werde im Einkommensteuergesetz nicht definiert und werde auch nicht festgelegt, "ab…
…der begünstigten Absetzung gem. § 28 Abs. 3 EStG bereits Mieteinnahmen vorliegen müssen, sei folgendes festzustellen: Bei der Absetzung für Abnutzung handelt es sich um Werbungskosten im Sinne des § 16 EStG 1988. Bei den außerbetrieblichen Einkünften können Werbungskosten dann in Abzug gebracht werden, wenn eine einkunftsquellenbezogene…