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29 Treffer146 msnur geltende Fassungen
UFSG RV/0684-G/09Beim "günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel" iSd § 2 Abs. 1 der Verordnung BGBL. Nr. 624/1995 idF BGBl. II Nr. 449/2001 handelt es sich um ein solches, welches während des Tages Verkehrsverbindungen mit einer Fahrtdauer von höchstens einer Stunde sicherstellt. Auf in die Nachtstunden hineinreichende Lehrveranstaltungen ist nicht Bedacht zu nehmen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.10.2009

…gegeben, die Schwerpunkte des Studiums mit Anwesenheitspflicht darstellten und die bis 21.30 Uhr oder bis 21.45 Uhr gedauert hätten. Nach diesen Lehrveranstaltungen sei eine Heimfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht mehr möglich gewesen. Mit Vorhalt vom 10. Oktober 2007 wurde der Berufungswerber aufgefordert, nachzuweisen…

UFSL RV/0305-L/07Außergewöhnliche Belastung wegen auswärtiger Berufsausbildung eines Kindes - Vorliegen einer Ausbildungsstätte im Einzugsbereich des Wohnortes (keine "Verordnungsgemeinde"); Art der Berechnung der Fahrzeit mit dem günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.12.2007

…nach der zitierten VO des BM für Finanzen jedoch dann außerhalb des Einzugsbereiches gelegen, wenn die Fahrzeit vom Wohnort zum Ausbildungsort bei Benützung des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels mehr als je eine Stunde betrage. Bei der Berechnung der Fahrzeiten seien Wartezeiten vor Beginn des Unterrichtes bzw.…

UFSG RV/0540-G/12Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (keine Verordnungsgemeinde)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.06.2013

…beigelegt. In der bis auf die nachträgliche Gewährung des Kinderabsetzbetrages abweisenden Berufungsvorentscheidung erwiderte das Finanzamt den Ausführungen der Berufungswerberin in ihrer Berufung dahingehend, die Fahrzeiten mit dem öffentlichen Verkehrsmittel würden jedes Mal mehr als 1 Stunde dauern, dass die Stunde zeitlich nur dadurch überschritten werde…

UFSG RV/0082-G/06Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (nicht in der VO)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.09.2008

…Entfernung von 80 km zum Wohnort dann als nicht innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen gelten, wenn die Fahrzeit vom Wohnort zum Ausbildungsort und vom Ausbildungsort zum Wohnort mehr als je eine Stunde unter Benützung des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels beträgt. Dabei sind die Grundsätze des …

UFSF RV/0090-F/05Aufwendungen für die Berufsausbildung eines Kindes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.08.2005

…für den Weg von A (der Bahnhof von A sei der zur Wohnadresse näher gelegene Bahnhof) nach V bei Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel und unter Berücksichtigung der jeweiligen Wartezeiten auf Bus oder Bahn jeweils eine Stunde und mindestens neun Minuten. Auf Grund dieser Umstände ersuche…

UFSW RV/2515-W/07Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (Rohrbach bei Mattersburg-Wien) im Jahr 2006
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.06.2010

…25. März 2010 wurden dem Finanzamt als Amtspartei die Ausdrucke aus dem HAFAS der ÖBB für den streitgegenständlichen Zeitraum übermittelt aus denen hervor geht, dass es in diesem Zeitraum keine Verbindungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln gegeben hat, die die Strecke Wohnort (Rohrbach) - Ausbildungsort (Wien) bzw. retour…

UFSG RV/0592-G/07Auswärtige Berufsausbildung ("Verordnungsgemeinde")
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.08.2007

…Entfernung von 80 km zum Wohnort gelten dann als nicht innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen, wenn die Fahrzeit vom Wohnort zum Ausbildungsort und vom Ausbildungsort zum Wohnort mehr als je eine Stunde unter Benützung des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels beträgt. Dabei sind die Grundsätze des …

UFSK RV/0323-K/06Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (keine "Verordnungsgemeinden")
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.03.2007

…einer Entfernung von 80 km zum Wohnort dann als nicht innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen, wenn die Fahrzeit vom Wohnort zum Ausbildungsort und vom Ausbildungsort zum Wohnort mehr als je eine Stunde unter Benützung des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels beträgt. Dabei sind die Grundsätze des …

UFSS RV/0456-S/05Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (keine "Verordnungsgemeinde")
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.04.2006

…| Dienstag | 8.00 Uhr | 12.45 Uhr | Mittwoch | 8.00 Uhr | 12.45 Uhr | Donnerstag | 8.00 Uhr | 12.45 Uhr | Freitag | 8.00 Uhr | 12.45 Uhr Günstigstes öffentliches Verkehrsmittel im 5…

UFSS RV/0160-S/05Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (keine "Verordnungsgemeinde")
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.07.2005

…| Dienstag | 7.50 Uhr | 13.30 Uhr | Mittwoch | 7.50 Uhr | 17.30 Uhr | Donnerstag | 7.50 Uhr | 12.30 Uhr | Freitag | 7.50 Uhr | 17.30 Uhr Günstigstes öffentliches Verkehrsmittel im 1…

UFSW RV/3468-W/07Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (Eisenstadt - Wien) in den Jahren 2006 und 2007
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.07.2009Teil 2/2

…vorgelegt. 4. Günstigstes öffentliches Verkehrsmittel Für eine Interpretation der maßgebenden Bestimmungen dahingehend, dass unter "günstigstem" Verkehrsmittel das wirtschaftlich günstigste, also das billigste, zu verstehen sei, fehlt jeglicher Anhaltspunkt. Hätte der Gesetz- bzw. Verordnungsgeber das billigste Verkehrsmittel gemeint, hätte er dies durch eine entsprechende Wortwahl zum…

UFSW RV/2153-W/05Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes ("Verordnungsgemeinde")
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2006Teil 1/2

…wonach dem Begriff "günstigstes öffentliches Verkehrsmittel" die Bedeutung zukomme, dass ein irgendwann am Tag verkehrendes öffentliches Verkehrsmittel mit einer Fahrzeit unter einer Stunde ausreichend ist, könne nur dann gefolgt werden, wenn zusätzlich geringfügig langsamere Verkehrsmittel für eine zumutbare Benutzung zur Verfügung stehen. Wiesner/Atzmüller/Grabner…

UFSW RV/3468-W/07Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (Eisenstadt - Wien) in den Jahren 2006 und 2007
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.07.2009Teil 1/2

…um das günstigste öffentliche Verkehrsmittel handelt und seine Verwendung erforderlich ist um den Weg zwischen Wohn- und Ausbildungsort zu bewältigen. Unzumutbar erschiene es jedenfalls vorauszusetzen, dass die am Ausbildungsort Wien selbst zurückzulegende Strecke zu Fuß zu erfolgen hätte. Als günstigstes öffentliches Verkehrsmittel kommt im vorliegenden…

UFSW RV/1349-W/04Auswärtige Berufsausbildung außerhalb des Wohnortes ("Verordnungsgemeinde") im Jahr 2003
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.04.2005

…3 [Referent], 4.8.2003, RV/0334-I/03, sowie das Lohnsteuerprotokoll 2004 des BMF). So kann ausnahmsweise kann nicht das "schnellste" öffentliche Verkehrsmittel als "günstigstes" Verkehrsmittel heranzuziehen sein, weil die Benützung etwa infolge mehrstündiger Wartezeiten (vgl. Wiesner/Atzmüller/Grabner/Leitner/Wanke, EStG 1988, § 34…

UFSW RV/0459-W/03Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (“Verordnungsgemeinde”) im Jahr 2001
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.02.2004

…Senat 3 [Referent], 4.8.2003, RV/0334-I/03). So kann ausnahmsweise kann nicht das "schnellste" öffentliche Verkehrsmittel als "günstigstes" Verkehrsmittel heranzuziehen sein, weil die Benützung etwa infolge mehrstündiger Wartezeiten (vgl. Wiesner/Atzmüller/Grabner/Leitner/Wanke, EStG 1988, § 34 Anm 70) oder zu kurzer…

UFSW RV/1480-W/05Berücksichtigung von Werbungskosten und Mitwirkungspflicht im Verfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.02.2006

…wurde. Betreffend Pendlerpauschale wurde der Bw. ersucht seine Arbeitszeiten sowie den Dienstort anzugeben und zu erklären, warum ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benützt werden könne (Aufstellung über günstigstes Verkehrsmittel, Wegzeiten einschließlich Wartezeiten, kürzeste Straßenverbindung). Das Finanzamt setzte eine Frist zur Beantwortung des Ergänzungsersuchens bis zum 21…

UFSW RV/0858-W/05Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (keine Verordnungsgemeinde)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.02.2006

…Senat 3 [Referent], 4.8.2003, RV/0334-I/03). So kann ausnahmsweise kann nicht das "schnellste" öffentliche Verkehrsmittel als "günstigstes" Verkehrsmittel heranzuziehen sein, weil die Benützung etwa infolge mehrstündiger Wartezeiten (vgl. Wiesner/Atzmüller/Grabner/Leitner/Wanke, EStG 1988, § 34 Anm 70) oder zu kurzer…

UFSW RV/0666-W/04Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes ("Verordnungsgemeinde") im Jahr 2001 und 2002
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)23.03.2006

…Senat 3 [Referent], 4.8.2003, RV/0334-I/03). So kann ausnahmsweise nicht das "schnellste" öffentliche Verkehrsmittel als "günstigstes" Verkehrsmittel heranzuziehen sein, weil die Benützung etwa infolge mehrstündiger Wartezeiten (vgl. Wiesner/Atzmüller/Grabner/Leitner/Wanke, EStG 1988, § 34 Anm 70) oder zu kurzer Ruhepausen…

UFSW RV/4519-W/02Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (“Verordnungsgemeinde”) im Jahr 2001
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.12.2003

…Senat 3 [Referent], 4.8.2003, RV/0334-I/03). So kann ausnahmsweise kann nicht das "schnellste" öffentliche Verkehrsmittel als "günstigstes" Verkehrsmittel heranzuziehen sein, weil die Benützung etwa infolge mehrstündiger Wartezeiten (vgl. Wiesner/Atzmüller/Grabner/Leitner/Wanke, EStG 1988, § 34 Anm 70) oder zu kurzer…

UFSW RV/0415-W/03Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (Verordnungsgemeinde) im Jahr 2001
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.01.2004

…Senat 3 [Referent], 4.8.2003, RV/0334-I/03). So kann ausnahmsweise nicht das "schnellste" öffentliche Verkehrsmittel als "günstigstes" Verkehrsmittel heranzuziehen sein, weil die Benützung etwa infolge mehrstündiger Wartezeiten (vgl. Wiesner/Atzmüller/Grabner/Leitner/Wanke, EStG 1988, § 34 Anm 70) oder zu kurzer Ruhepausen…